Drucksache - DS/0582/VII  

 
 
Betreff: Tempo 30 vor Kitas
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2013 
16. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
26.02.2013 
14. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.03.2013 
18. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
21.11.2013 
26. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

An 96 von 103 Kitas verschiedener Trägerschaft im Bezirk ist Tempo 30 (davon in drei Fällen während der Öffnungszeit der Kitas zeitlich begrenzt) angeordnet.

 

Die verbleibenden 7 Kitas befinden sich im sogenannten übergeordneten Straßennetz und damit in der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin (VLB).

 

Im Zwischenbericht der Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.6.2013 hatte das Bezirksamt der BVV bereits berichtet. 

 

Das Bezirksamt hat sich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Bitte um Prüfung des Ersuchens gewandt.

 

Zwischenzeitlich ist die Beantwortung der Anfrage eingegangen und darin wird mitgeteilt, dass seitens der VLB kein Erfordernis für zusätzliche geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahmen gesehen werden.

 

Zur Begründung wird auf § 2a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verwiesen, dass, wer ein Fahrzeug führt, sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft so verhalten muss, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

 

 
 

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