Drucksache - DS/0377/VII  

 
 
Betreff: Kostenkalkulation für den Bau der öffentlichen Infrastruktur im Gebiet des B-Plans XVII-4 "Ostkreuz"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
06.06.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung (teilweise gemeinsam mit dem RBBV) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.05.2013 
20. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, beim Senat zeitnah eine Kostenkalkulation für den Bau der öffentlichen Infrastruktur im Gebiet des B-Plans XVII-4 „Ostkreuz“ einzuholen. Diese soll nicht nur die kalkulierten Gesamtkosten umfassen, sondern auch die einzelnen Bereiche, in denen in die Infrastruktur investiert werden soll.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31.10.2012 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

1) Verkehrliche Infrastruktur

 

Es sind drei Bereiche/Maßnahmen betroffen:

 

1. Bahnhofsvorplätze

Der Wettbewerb „Gestaltung der Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz“ wurde im Juli 2015 abgeschlossen. Das Ergebnisprotokoll liegt vor.

2. Umbau der Hauptstraße

Die Maßnahme wird in Zuständigkeit von SenStadtUm Abt. X durchgeführt. Der Baubeginn ist erfolgt.

3. Maßnahmen der inneren Erschließung des Plangebietes An der Mole“

Die Planung und Herstellung der Straßen und öffentlichen Grünflächen im Plangebiet gemäß Bebauungsplan-Entwurf XVII-4 wird mit Mitteln der Entwicklungsmaßnahmen aus den entsprechenden Haushalttiteln von SenStadtUm in Verantwortung der Abt. IV finanziert. Eine Stellungnahme ist bei SenStadtUm angefordert.

 

2)  Soziale Infrastruktur

 

Die Folgebedarfe aus dem Bebauungsplan XVII-4 werden in den angrenzenden Bebauungsplänen XVII-5a und XVII-9-1 mitabgedeckt. Die Kita im östlich angrenzenden Bebauungsplan XVII-5a ist inzwischen fertig gestellt und bereits im Betrieb.

 

Zusätzlich hat das Bezirksamt zur Sicherung mit Schulplätzen eine Machbarkeitsstudie für den Standort in der Hauptstraße 8 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren XVII-9-1 beauftragt (finanziert von SenStadtUm Abt. IV). Bestandteil dieser Untersuchung wird auch eine grobe Kostenschätzung sein.

 
 

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