Drucksache - DS/0255/VII  

 
 
Betreff: Ganztags Tempo-30-Zone in der Hauptstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
26.06.2012 
7. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr vertagt   
28.08.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr gemeinsam mit dem Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
25.09.2012 
9. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.10.2012 
13. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE Öffentliche Ordnung und Verkehr PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht dahingehend tätig zu werden, dass das Teilstück der Hauptstraße, zwischen Schlichtallee und Hildegard-Marcusson-Straße ganztags als Tempo-30-Zone ausgewiesen wird.

 

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Das Bezirksamt hat sich in der Angelegenheit zuständigkeitshalber (erneut) an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit der Bitte um Prüfung des Ersuchens gewandt.

 

Zwischenzeitlich ist die Beantwortung der Anfrage eingegangen und darin wurde ausgeführt, dass der Senat nicht beabsichtige im Hauptverkehrsnetz generell Tempo 30 zur Minderung der Lärmbelastung anzuordnen. Derzeitig würde der 2008 vom Senat beschlossene Lärmaktionsplan für das Land Berlin fortgeschrieben. Handlungsbedarf zur Lärmminderung im Straßenverkehr bestünde demnach vordringlich zur Verbesserung der Nachtruhe bei Überschreitung der Schwellenwerte von 60 dB(A) in der Nacht (22-6 Uhr)

 

Aus Verkehrssicherheitsgründen sei eine Geschwindigkeitsreduzierung nach der Rechtslage nicht begründbar. Grundsätzlich dürften Beschränkungen des fließenden Verkehrs gem. § 45 Abs. 9 StVO nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestünde, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung übersteige. Dabei dürfe es sich nicht um Gefährdungen handeln, die sich aus dem täglichen Verkehrsablauf ergäben, sondern vielmehr um Gefährdungen, welche für den Fahrzeugführer nicht erkennbar auftreten könnten. Bei der Prüfung, ob straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen, müssten alle Umstände des Einzelfalls, v.a. die Verkehrsbedeutung und das Verkehrsaufkommen sowie die Aufrechterhaltung des Wirtschafts- und Gewerbeverkehrs, berücksichtigt werden.

 

Zur Thematik Hauptstraße zwischen Schlichtallee und Hildegard-Marcusson-Straße äußerte sich die Verkehrslenkung Berlin folgend:

 

Es ist eine Hauptverkehrsstraße mit einem geraden Verlauf, welche eine gute Sicht auf den Fließverkehr erlaube. Zudem wären genügend Lücken im Verkehrsverlauf gegeben, da der Kraftfahrzeugverkehr durch die benachbarten Lichtzeichenanlagen Hauptsstraße/Schlichtallee und Hauptstraße/Hildegard-Marcusson-Straße überwiegend gebündelt auftreten würde. Aufgrund dieser Bündelung sei bei der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit das Überqueren der Fahrbahn auch für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und ­teilnehmer nach kurzer zumutbarer Wartezeit möglich. Eine aktuelle Verkehrsunfallauswertung hätte keine Auffälligkeiten ergeben.

 

Somit sind keine Maßnahmen sind durch die Verkehrslenkung Berlin vorgesehen.

 

 
 

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