Drucksache - DS/0131/VII  

 
 
Betreff: Vorhaben- und Erschließungsplan XVII-VE 2
Arbeitstitel: HFS Landsberger Allee 358 (West)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.02.2012 
5. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans mit der Bezeichnung XVII-VE2 für das Grundstück Landsberger Allee 358 (West) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg.

Damit soll die planungsrechtliche Genehmigungsgrundlage für den Bau eines multifunktionalen Zentrums mit Fachmärkten, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen, Hotel, Gastronomie, Büro- und Dienstleistungsnutzungen aufgehoben werden.

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

Die Aufhebung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

 

b)   für den Vorhaben- und Erschließungsplan XVII-VE 2 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Anlage 2:              Begründung zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans

 


              Anlage 1

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

 

Vorhaben- und Erschließungsplan

XVII-VE 2

 

für das Grundstück Landsberger Allee 358 (West)

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Lichtenberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

             

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


              Anlage 2

 

 

Begründung
zur Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans

 

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan XVII-VE 2 wurde als Rechtsverordnung festgesetzt.

Die Verordnung über die Festsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes XVII-VE 2 vom 10. März 2005, ist am 22. April 2005 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin auf Seite 222 verkündet worden.

Das Verfahren wurde gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch noch nach § 7 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch i.V.m. §§ 4, 11 b Abs. 2 Satz 2 des Berliner Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (alte Fassung) durchgeführt.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan schafft die planungsrechtliche Genehmigungsgrundlage für den Bau eines multifunktionalen Zentrums mit Fachmärkten, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen, Hotel, Gastronomie, Büro- und Dienstleistungsnutzungen.

 

Zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und dem Vorhabenträger wurde gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 2 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem u.a. ergänzende städtebauliche Regelungen getroffen wurden.

Des Weiteren verpflichtete sich der Vorhabenträger, gemäß § 4 Abs. 4 des Durchführungsvertrages, die Baumaßnahme innerhalb von 5 Jahren nach Vollziehbarkeit der Baugenehmigung fertig zu stellen. Die Baugenehmigung wurde am 16.06.2006 erteilt, d.h. die Frist endete entsprechend im Juni 2011.

Die Baumaßnahmen wurden bis zum heutigen Tage nicht begonnen. Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung wurde mit Schreiben vom 29. November 2011 zurückgezogen.

 

Im Jahre 2007 veräußerte der Vorhabenträger, die H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 5 KG und H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 5 Erweiterungs KG, die Immobilie Landsberger Allee 358 West an eine Fondsgesellschaft (Winchester Luxemburg 2 S.a.r.l).

Der neue Eigentümer verfolgte, hinsichtlich der Bebaubarkeit des Grundstücks Ziele, die im Wesentlichen von einem Fachmarktzentrum ausgingen, aber in grundsätzlichen Punkten, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließung, Grün- und Freiflächenplanung vom vorliegenden Planungsrecht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan XVII-VE2, abwichen. Auch der vorliegende Durchführungsvertrag war von den beabsichtigten Änderungen betroffen.

 

Das Vorhabengrundstück wurde im Jahre 2011 erneut veräußert. Der Wechsel des Vorhabenträgers ist zustimmungspflichtig. Das Land Berlin hat ein Prüfverfahren auf Bonität als auch Einhaltung / Gefährdung der Durchführungsfristen durchzuführen. Dies ist nicht erfolgt, da die entsprechende Zustimmung nicht eingeholt wurde.

 

Der in Rede stehende Vorhaben- und Erschließungsplan soll nun aufgehoben werden, da die im Durchführungsvertrag zum XVII-VE2, vertraglich vereinbarte Frist zur Durchführung des Vorhabens überschritten ist. Gemäß § 4 Abs. 5 des Durchführungsvertrages ist Berlin gehalten, die Rechtsverordnung aufzuheben, wenn innerhalb der genannten Frist die Baumaßnahmen nicht durchgeführt wurden. Zudem liegt keine Baugenehmigung mehr vor.

 

Der Vorhabenträger kann aus der Aufhebung der Rechtsverordnung allein keine Ansprüche gegen Berlin geltend machen. Es entstehen Berlin insoweit keine Kosten.

 

Gemäß § 12 Abs. 6 BauGB wird das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet. Erforderlich sind danach mindestens eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und eine Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

Aufgrund der Weiterentwicklungen und Veränderungen der Planungsvorgaben im Bereich der Landsberger Allee hat das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin am 19.07.2011, für das Grundstück Landsberger Allee 358 im Bezirk Lichtenberg, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11- 61 aufgestellt.

 

Der Beschluss zur Aufstellung wurde im Amtsblatt für Berlin Nr. 32 vom 29.07.2011 bekannt gegeben.

Im Geltungsbereich soll u.a. die Nutzungsart Sondergebiet für Fachmärkte mit nicht-zentrenrelevantem Hauptsortiment festgesetzt gesichert werden. Der Bebauungsplan 11-61 soll die städtebauliche Verträglichkeit eines Vorhabens mit der Fachmarktagglomeration Landsberger Allee und dem Ortsteilzentrum Landsberger Allee/Gensler Straße gemäß dem StEP Zentren 3 als auch dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg sichern. Das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzepts 2011 (Beschluss der BVV Lichtenberg vom 23.06.2011) ist in diesem zu beachten. Dieses Konzept legt auf Grundlage des StEP Zentren 3 die zentralen Versorgungsbereiche im Bezirk Lichtenberg fest.

 

Zur Zeit wird eine vertiefende städtebaulich-funktionale Untersuchung der Einzelhandelsentwicklung im Raum mittlere Landsberger Allee in Berlin Lichtenberg durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden Anfang 2012 erwartet und fließen in die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens 11-61 mit ein.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen