Drucksache - DS/0077/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-9-1
Arbeitstitel: "Berlin-Campus I"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK-Anlage 1 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              einen Bebauungsplan zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes XVII-9 vom 4. April 2006 (GVBl Nr. 14, S. 340 vom 12. April 2006) für das Gebiet zwischen Hauptstraße, Hildegard-Marcusson-Straße, Karl-Wilker-Straße und Georg-Löwenstein-Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg mit der Bezeichnung XVII-9-1 aufzustellen.

 

              Die wesentlichen Planungsziele sind:

- Änderung der Nutzungsart Mischgebiet (MI) in allgemeines Wohngebiet (WA).

 

              Anlage 1:              Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-9-1

 

b)   für den Bebauungsplan-Entwurf XVII-9-1 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planungsziele in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

              Anlage 2:              Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens

 


Anlage 2

 

 

Begründung

 

Gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB haben Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

 

Das Plangebiet wird geprägt durch den denkmalgeschützten Gebäudebestand des ehemaligen „Städtischen Arbeitshauses Rummelsburg“, das von 1951-1990 als Strafvollzugseinrichtung der DDR diente. Es handelt sich um 1-4 geschossige Mauerwerksbauten, die seit 1990 weitgehend leer standen. Die Pläne für einen Berliner „Gerichtsgarten“ scheiterten, obwohl in unmittelbarer Nähe am Rummelsburger Ufer ein durch die Wasserstadt GmbH entwickelter beliebter Wohnstandort geschaffen wurde. Ab September 2006 wurden die ehemaligen Häuser der Haftanstalt zu Wohnzwecken umgebaut. Die aufwändige Sanierung, das gute städtebauliche Umfeld, die ruhige Lage am Rummelsburger See und die Zentrumsnähe haben zu weiterer Nachfrage von Wohnungen an diesem Standort geführt.

 

Der Bebauungsplan XVII-9 „BerlinCampus“ setzt in weiten Teilen ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest. Quantitativ dient das Mischgebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-9 „BerlinCampus“, gemessen an der Grundfläche des Baugebietes, bereits jetzt überwiegend der Wohnnutzung. Mischgebietstypische Gewerbebetriebe sind nicht vorhanden, so dass das Wohnen optisch eindeutig dominiert.

 

Die Gleichwertigkeit und Gleichgewichtigkeit von Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie deren Verträglichkeit ist kennzeichnend für den Baugebietstyp „Mischgebiet“. Die beiden Nutzungsarten müssen in einem Mischgebiet quantitativ erkennbar sein. Das bedeutet u.a., dass im gesamten Geltungsbereich des Mischgebietes keine der beiden Nutzungsarten optisch eindeutig dominieren darf.

 

Zur Zeit werden ca. 2/3 der als Mischgebiet gekennzeichneten Fläche faktisch als allgemeines Wohngebiet genutzt. Der Druck, die noch verbleibenden Flächen an der Hauptstraße und auf der Mittelpromenade zu Wohnzwecken zu entwickeln ist groß, aber durch die getroffene Festsetzung Mischgebiet nicht möglich.

 

 

Plangebiet und Planungskonzept

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans XVII-9-1 „BerlinCampus I“ befindet sich zwischen dem nordöstlichen Ufer des Rummelsburger Sees und der Hauptstraße. Es umfasst die Grundstücke Hauptstraße 8, Karl-Wilker-Straße 2/22, Friedrich-Jacobs-Promenade 10 und 12, Georg-Löwenstein-Straße 6/32 sowie Hilde-Marcusson-Straße 21/41.

 

Im Nordwesten und Südwesten grenzt das Plangebiet an ein Wohngebiet (Geltungsbereiche der Bebauungspläne XVII-7e/XVII-7e-1 und XVII-9), im Südosten an eine Sportfläche sowie eine Vorhaltefläche für eine Niederschlagswasserreinigungsanlage.

 

Mit der zukünftigen Ausweisung der bisher im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-9 „BerlinCampus“ als Mischgebiet ausgewiesenen Flächen als allgemeines Wohngebiet soll die geordnete Entwicklung zum Wohngebiet ermöglicht werden.

 

 

Planerische Ausgangssituation

 

Der Flächennutzungsplan von Berlin (in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. November 2009) stellt die Fläche als gemischte Baufläche dar. Eine Entwicklung aus dem FNP ist damit gegeben.

 

In der aktuellen Bereichsentwicklungsplanung Alt-Lichtenberg (Stand: Juli 2004, aktualisiert Mai 2005) wird der Bereich ebenfalls als gemischte Baufläche dargestellt.

 

Der Bebauungsplan XVII-9 „BerlinCampus“ vom 4. April 2006 (GVBl Nr. 14, S. 340 vom 12. April 2006) setzt Mischgebiete und öffentliche Straßenverkehrsfläche fest.

 

 

 
 

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