Drucksache - DS/2220/VI  

 
 
Betreff: Teilstücke des Traberweg umwidmen
Status:öffentlichAktenzeichen:für erledigt erklärt - Ende VI.WP
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht den Traberweg zwischen Lehndorffstraße und Heiligenberger Straße in eine öffentliche Grünanlage umzuwidmen. Gleichzeitig soll eine Widmung des Traberwegs als öffentliches Straßenland zwischen Treskowallee und Eginhardtstraße erfolgen.

 

Begründung:

Im Dezember 2010 soll der zuständige Bezirksstadtrat in einer Einwohnerversammlung mit den Anwohnern vereinbart haben den Traberweg zwischen Treskowallee und Lehndorffstraße als "öffentliche Grünanlage" zu widmen. Das wurde aber nur für das Teilstück zwischen Treskowallee und Heiligenberger Straße realisiert.

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage KA/0535/VI argumentiert das Bezirksamt, dass Teilstücke des Traberwegs als öffentliches Straßenland gewidmet bleiben müssen, um die Beleuchtung des gesamten Weges nicht zu gefährden.

 

Das Teilstück des Traberwegs zwischen Treskowallee und Eginhardtstraße wird - obwohl Grünanlage - durch die HOWOGE ohnehin vom Schnee befreit.

Die Anwohner des Traberwegs zwischen Heiligenberger Straße und Lehndorffstraße haben keinen Grundstückszugang zum Traberweg und müssen teils 250 m laufen, um überhaupt zur Rückseite ihres Grundstücks zu gelangen, damit sie dort ihren Winterdienstpflichten nachkommen können. DIE LINKE empfiehlt deswegen die im Antragstext beschriebenen Umwidmungen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Um eine rechtzeitige Umwidmung vor Winterbeginn zu gewährleisten ist eine dringliche Einbringung vonnöten.

 

 

 

 
 

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