Drucksache - DS/2219/VI  

 
 
Betreff: Energiepolitische Debatte fortsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2012 
8. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK-Abb. PDF-Dokument
VzK- Anlage PDF-Dokument
VzK-Abb.- Anlage 2  
VzK-Abb.-Ergänzung PDF-Dokument
VzK-Abb.-Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

1.      Die BVV erwartet vom Senat von Berlin,

dass im Genehmigungsverfahren hier offen gebliebene Fragen der Kraftwerkstechnologie und Fragen der Fahrweise auf dem Hintergrund der Klimaschutzvereinbarung vom 08. Oktober 2009 geprüft und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens im Interesse von Klimaschutz und Versorgungssicherheit beantwortet werden. Insbesondere muss darauf eingewirkt und prüfsicher festgelegt werden, dass die Ergebnisse der CO2 – Reduzierung nicht durch Strom-Überproduktion in Wärmeteillastfällen konterkariert werden. Technologie und Fahrweise der neuen Anlage müssen sich nachweisbar am Wärmebedarf orientieren. Im Geiste der Klimaschutzvereinbarung soll auf die Stilllegung des Braunkohlekraftwerks gedrängt werden.

 

Das Bezirksamt hat die Forderungen der Bezirksverordnetenversammlung an das für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) weiter geleitet (Anlage 1).

 

Im Rahmen des am 24. August 2011 zwischen dem Land Berlin und Vattenfall geschlossenen städtebaulichen Vertrags hat sich Vattenfall verpflichtet, den Betrieb aller vorhandenen Feuerungsanlagen des bestehenden HKW Klingenberg unverzüglich nach Inbetriebnahme des zu errichtenden Gas- und Dampfheizkraftwerks (GuD-HKW) einzustellen. Die Inbetriebnahme des GuD-HKW gilt als erfolgt, wenn der Probebetrieb von bis zu 6 Monaten Dauer abgeschlossen ist und die Genehmigungsbehörde die Schlussbesichtigung durchgeführt hat. Zur Sicherung der Verpflichtung beantragt und bewilligt Vattenfall eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Landes Berlin auf den betroffenen Grundstücken.

 

Darüber hinaus hat das LAGetSi nach Prüfung der Rechtslage bereits im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens 11-47a angekündigt, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das GuD-HKW mit einer bezüglich der oben genannten Verpflichtung gleichlautenden Auflage zu versehen. Der Aufnahme einer derartigen Auflage hat Vattenfall mit Schreiben vom 09. Juni 2011 schriftlich zugestimmt.

 

 

2.      Die BVV erwartet von der Vattenfall Europe AG,

dass der Ersatz des Braunkohlekraftwerks bis 2016 vollzogen wird und dass sie in Würdigung der harten und sachlichen Auseinandersetzungen zur Planung eines Ersatzkraftwerkes am Standort „Georg Klingenberg“ ihrer Verantwortung für eine zukunftsfähige Energieversorgung vor Ort gerecht wird. Hierzu gehört es, Konzepte und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen transparent zu vermitteln, Bürgervoten anzuerkennen und neue Wege zur Energieerzeugung – weg von Atom und fossilen Energieträgern – zu gehen und Aktivitäten lokaler Klimaschutzpolitik aktiv zu unterstützen, dass beim Bau der Anlagen in Lichtenberg und Marzahn die regionale Wirtschaft angemessen berücksichtig wird.

 

Das Bezirksamt hat die Forderungen der Bezirksverordnetenversammlung an Vattenfall weiter geleitet (Anlage 2).

 

Die Inbetriebnahme des geplanten GuD-HKW ist nach derzeitigem Stand für Mitte 2016 vorgesehen.

 

 

3.      Die BVV erwartet vom Bezirksamt,

dass es halbjährlich zum Stand der Umsetzung der Festlegungen im städtebaulichen Vertrag berichtet und dass der Diskussionsprozess zum Fortgang der Kraftwerksplanung (Biomasse) bruchlos und ergebnisoffen fortgesetzt wird.

 

Das Bezirksamt wird halbjährlich zum Stand der Umsetzung der Festlegungen im städtebaulichen Vertrag berichten. Eine erste Berichterstattung erfolgt im Frühjahr 2012.

 

Für den Standort des bisherigen HKW Klingenberg ist in einem ersten Schritt die Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts vorgesehen. Mit diesem sollen die Grundlagen für alle weiteren planerischen Schritte, insbesondere zur Bearbeitung des Bebauungsplans 11-58, geschaffen werden. Für den bisher geplanten Betrieb weiterer Kraftwerksanlagen mit Biomasse muss die Vattenfall Europe AG zunächst stichhaltig und nachprüfbar nachweisen, dass eine nachhaltige Beschaffung der Biomasse mit hohen sozialen Standards und Umweltstandards über die gesamte Laufzeit der potenziellen Biomassekraftwerke hin gesichert ist. Hiervon müssen mindestens die ersten 15 Betriebsjahre bereits vertraglich gesichert sein.

Zudem wird vom Bezirksamt die CO2-Bilanz der beabsichtigten Biomassenutzung kritisch hinterfragt. Diese muss mindestens besser ausfallen als die CO2-Bilanz alternativ realisierbarer Konzepte zur Deckung des Energiebedarfs.

 

 
 

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