Drucksache - DS/0001/V  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVOGeschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.11.2001 
1. (konstituierende) Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.03.2002 
5. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag BVO PDF-Dokument
Beschlussempfehlung GO/Eingaben/Beschwerden PDF-Dokument

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

I.

In der am 29. November 2001 beschlossenen vorläufigen Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin (Beschluss V/1) werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

1.    § 3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

       “Der/Die Vorsteher/-in wird von dem/der stellvertretenden Vorsteher/-in verpflichtet, die          weiteren Mitglieder des Vorstandes verpflichtet der/die Vorsteher/-in.”

 

2.    § 9 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

       (6) “Die Empfehlungen des Ältestenrates sind in einem Protokoll festzuhalten. Dieses           wird von dem/der Vorsteher/-in unterzeichnet und den Mitgliedern des Ältestenrates, den       Fraktionen und den fraktionslosen Verordneten sowie dem Bezirksamt zugeleitet.”      

 

3.    § 42 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

       “Von jeder Sitzung der BVV ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen, das von dem/der    Vorsteher/-in unterzeichnet und dem Bezirksamt, den Fraktionen sowie allen Verordneten          innerhalb von sieben Tagen zugestellt wird. Bestandteil des Beschlussprotokolls sind die           von der BVV beschlossene Tagesordnung und der Wortlaut aller in der Sitzung gefassten    Beschlüsse. Dem Beschlussprotokoll beizufügen sind

       1. die Protokolle von namentlichen Abstimmungen,

       2. die Mitteilungen des/der Vorstehers/-in in der jeweiligen Sitzung der BVV,

       3. eine Aufstellung der Vorlagen zur Kenntnisnahme, zu denen Ausschüsse seit der vorhergehenden Sitzung der BVV die Kenntnisnahme empfohlen haben,

       4. eine Aufstellung aller seit der vorhergehenden Sitzung der BVV vergebenen            Drucksachennummern.”

 

4.    Die Drucksachenordnung wird in Ziffer 2.1. wie folgt geändert:

 

       “Anträge zur Beschlussfassung, Beschlussempfehlungen sowie Vorlagen des Bezirksamtes           zur Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme sind bei dem/der Vorsteher/-in spätestens am    vierzehnten Tag vor der Sitzung der BVV bis 10.00 Uhr, Große Anfragen am             achtundzwanzigten Tag vor der Sitzung der BVV schriftlich einzureichen.”

 

       § 20 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

       “Einladung, vorgesehene Tagesordnung und Drucksachen sind den Verordneten und dem    Bezirksamt durch den/die Vorsteher/-in bis spätestens sieben Tage vor der Sitzung   zuzuleiten. Die Art der Zustellung ist mit den Fraktionen und den fraktionslosen      Verordneten zu vereinbaren. Die schriftlichen Antworten des Bezirksamtes auf Große Anfragen sind den Fraktionen und den fraktionslosen Verordneten über das Büro der        BVV am siebten Tag vor der Sitzung der BVV zu übergeben. Dringliche Drucksachen          müssen zu Beginn der Sitzung jedem/jeder Verordneten vorliegen.”

 

II.

Der Text der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV, in den die von der BVV auf der Grundlage dieser Beschlussempfehlung beschlossenen Änderungen eingefügt wurden, gilt als Endfassung der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin im Sinne der Beschlussfassung der BVV vom 29. November 2001 und ist allen Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten sowie dem Bezirksamt zu übergeben.

 

Begründung:

Mit der Beschlussfassung der vorläufigen Geschäftsordnung am 29.11.2001 hat die BVV zugleich den Auftrag an den für Geschäftsordnungsangelegenheiten zuständigen Ausschuss verbunden, bis spätestens März 2002 eine Endfassung der Geschäftsordnung vorzulegen. Der Ausschuss kommt diesem Auftrag mit der vorliegenden Beschlussempfehlung nach und regt zugleich an, die nach Einfügung der letztendlich beschlossenen Änderungen geltende Geschäftsordnung der BVV allen Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten sowie dem Bezirksamt in geschlossener Form zu übergeben.

 

Der Ausschuss empfiehlt Änderungen zu vier Sachverhalten:

 

Zu 1:§ 3 Abs. 4 ist in Übereinstimmung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 BezVG zu bringen    (Abstimmung: einstimmig).

 

Zu 2:Das Protokoll der Sitzungen des Ältestenrates wird schon seit langem auch dem      Bezirksamt übergeben (Abstimmung: einstimmig).

 

Zu 3:Die Änderungen in § 42 Abs. 2 haben klarstellende Funktion hinsichtlich des Zeitraumes,      auf den sich die Übersichten beziehen sollen (Abstimmung: einstimmig).

 

Zu 4:Die beiden Änderungen betreffen die Verfahrensweise bei der Einreichung und          Beantwortung Großer Anfragen.

 

       Um die Bereitschaft der BVV zur Debatte über Große Anfragen zu stimulieren, hatte die        vorläufige Geschäftsordnung vorgesehen, dass das Bezirksamt seine Antworten am            zweiten Tag vor der BVV bis 15.00 Uhr schriftlich an die Fraktionen übergibt. Dadurch     sollten die Fraktionen in die Lage versetzt werden, sich in ihren Fraktionssitzungen     unmittelbar vor der BVV-Sitzung zu den Antworten des Bezirksamtes zu verständigen.

 

       Zu dieser Regelung gab es seitens des Bezirksamtes Bedenken; es wurde darauf     aufmerksam gemacht, dass für eine sachgerechte Beantwortung eine Verständigung in     einer Sitzung des Bezirksamtes erforderlich ist. Dies könne bei einem Zeitraum von   vierzehn Tagen zwischen Einreichung und BVV erst am Tag vor der BVV erfolgen. Diese            Bedenken veranlassten den Ausschuss in seiner Sitzung am 14. Februar die Frist für die        Vorlage der Antworten um einen Tag zu verkürzen. Zugleich wurde auf die Bestimmung        der Drucksachenordnung (Ziffer 2.4.) verwiesen, wonach 2.4. eingereichte Große       Anfragen unverzüglich dem Bezirksamt übergeben müssen. Die jetzige Verfahrensweise          wird dem nicht gerecht.

 

       Nachfolgend gab es aber zu dieser Regelung Bedenken, diesmal aus der Mitte der BVV.       U.a. wurde darauf verwiesen, dass bei einer Eintagefrist eine Verständigung zu den    Antworten in den Fraktionen unmöglich ist. Deshalb griff der Ausschuss nochmals die in            der vorhergehenden Sitzung verworfene Idee der Verlängerung der Fristen für die        Einreichung von Großen Anfragen auf. Dagegen wurde das Argument erhoben, dass        Große Anfragen dann nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen reagieren könnten. Die   Mehrzahl der Ausschussmitglieder vertrat aber den Standpunkt, dass aktuelle Sachverhalte       über mündliche Anfragen (ggf. über mehrere mündliche Anfragen zu einem Thema)           jederzeit in die BVV getragen werden können. Große Anfragen sollten hingegen      umfassendere Sachverhalte der Bezirkspolitik betreffen, zu denen es einer politischen        Meinungsbildung der BVV - auch mittels einer Debatte zu den Antworten auf eine Große        Anfrage - bedarf, eine solche Meinungsbildung wird durch die Verlängerung der Fristen         für die Einreichung befördert (Abstimmung: einstimmig).

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 
 

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