Drucksache - DS/0001/V
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung: I. In der am 29. November 2001 beschlossenen vorläufigen
Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
(Beschluss V/1) werden folgende Änderungen vorgenommen: 1. §
3 Abs. 4 wird wie folgt geändert: “Der/Die
Vorsteher/-in wird von dem/der stellvertretenden Vorsteher/-in
verpflichtet, die weiteren
Mitglieder des Vorstandes verpflichtet der/die Vorsteher/-in.” 2. §
9 Abs. 6 wird wie folgt geändert: (6)
“Die Empfehlungen des Ältestenrates sind in einem Protokoll festzuhalten.
Dieses wird von dem/der
Vorsteher/-in unterzeichnet und den Mitgliedern des Ältestenrates, den Fraktionen und den fraktionslosen
Verordneten sowie dem Bezirksamt zugeleitet.” 3. §
42 Abs. 1 wird wie folgt geändert: “Von
jeder Sitzung der BVV ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen, das von dem/der Vorsteher/-in unterzeichnet und dem
Bezirksamt, den Fraktionen sowie allen Verordneten innerhalb von sieben Tagen zugestellt wird. Bestandteil des
Beschlussprotokolls sind die von
der BVV beschlossene Tagesordnung und der Wortlaut aller in der Sitzung
gefassten Beschlüsse. Dem
Beschlussprotokoll beizufügen sind 1.
die Protokolle von namentlichen Abstimmungen, 2.
die Mitteilungen des/der Vorstehers/-in in der jeweiligen Sitzung der BVV, 3.
eine Aufstellung der Vorlagen zur Kenntnisnahme, zu denen Ausschüsse seit
der vorhergehenden Sitzung der BVV
die Kenntnisnahme empfohlen haben, 4.
eine Aufstellung aller seit der vorhergehenden Sitzung der BVV
vergebenen Drucksachennummern.” 4. Die
Drucksachenordnung wird in Ziffer 2.1. wie folgt geändert: “Anträge
zur Beschlussfassung, Beschlussempfehlungen sowie Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung bzw.
Kenntnisnahme sind bei dem/der Vorsteher/-in spätestens am vierzehnten Tag vor der Sitzung der BVV bis
10.00 Uhr, Große Anfragen am achtundzwanzigten
Tag vor der Sitzung der BVV schriftlich einzureichen.” §
20 Abs. 2 wird wie folgt geändert: “Einladung,
vorgesehene Tagesordnung und Drucksachen sind den Verordneten und dem Bezirksamt durch den/die Vorsteher/-in bis
spätestens sieben Tage vor der Sitzung zuzuleiten.
Die Art der Zustellung ist mit den Fraktionen und den fraktionslosen Verordneten zu vereinbaren. Die
schriftlichen Antworten des Bezirksamtes auf Große Anfragen sind den Fraktionen und den fraktionslosen Verordneten über
das Büro der BVV am siebten Tag
vor der Sitzung der BVV zu übergeben. Dringliche Drucksachen müssen zu Beginn der Sitzung
jedem/jeder Verordneten vorliegen.” II. Der Text der vorläufigen Geschäftsordnung
der BVV, in den die von der BVV auf der Grundlage dieser Beschlussempfehlung
beschlossenen Änderungen eingefügt wurden, gilt als Endfassung der
Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin im
Sinne der Beschlussfassung der BVV vom 29. November 2001 und ist allen
Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten sowie dem Bezirksamt zu übergeben. Begründung: Mit der Beschlussfassung der
vorläufigen Geschäftsordnung am 29.11.2001 hat die BVV zugleich den Auftrag an
den für Geschäftsordnungsangelegenheiten zuständigen Ausschuss verbunden, bis
spätestens März 2002 eine Endfassung der Geschäftsordnung vorzulegen. Der
Ausschuss kommt diesem Auftrag mit der vorliegenden Beschlussempfehlung nach
und regt zugleich an, die nach Einfügung der letztendlich beschlossenen
Änderungen geltende Geschäftsordnung der BVV allen Bezirksverordneten und
Bürgerdeputierten sowie dem Bezirksamt in geschlossener Form zu übergeben. Der Ausschuss empfiehlt Änderungen
zu vier Sachverhalten: Zu 1:§ 3 Abs. 4 ist in
Übereinstimmung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 BezVG zu bringen (Abstimmung: einstimmig). Zu 2:Das Protokoll der Sitzungen des
Ältestenrates wird schon seit langem auch dem Bezirksamt
übergeben (Abstimmung: einstimmig). Zu 3:Die Änderungen in § 42 Abs. 2
haben klarstellende Funktion hinsichtlich des Zeitraumes, auf den sich die Übersichten beziehen
sollen (Abstimmung: einstimmig). Zu 4:Die beiden Änderungen betreffen
die Verfahrensweise bei der Einreichung und Beantwortung
Großer Anfragen. Um
die Bereitschaft der BVV zur Debatte über Große Anfragen zu stimulieren, hatte
die vorläufige Geschäftsordnung
vorgesehen, dass das Bezirksamt seine Antworten am zweiten Tag vor der BVV bis 15.00 Uhr schriftlich an die
Fraktionen übergibt. Dadurch sollten
die Fraktionen in die Lage versetzt werden, sich in ihren Fraktionssitzungen unmittelbar vor der BVV-Sitzung zu den
Antworten des Bezirksamtes zu verständigen. Zu
dieser Regelung gab es seitens des Bezirksamtes Bedenken; es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass für eine
sachgerechte Beantwortung eine Verständigung in einer Sitzung des Bezirksamtes erforderlich ist. Dies könne bei
einem Zeitraum von vierzehn Tagen
zwischen Einreichung und BVV erst am Tag vor der BVV erfolgen. Diese Bedenken veranlassten den Ausschuss
in seiner Sitzung am 14. Februar die Frist für die Vorlage der Antworten um einen Tag zu verkürzen. Zugleich
wurde auf die Bestimmung der
Drucksachenordnung (Ziffer 2.4.) verwiesen, wonach 2.4. eingereichte Große Anfragen unverzüglich dem
Bezirksamt übergeben müssen. Die jetzige Verfahrensweise wird dem nicht gerecht. Nachfolgend
gab es aber zu dieser Regelung Bedenken, diesmal aus der Mitte der BVV. U.a. wurde darauf verwiesen, dass bei
einer Eintagefrist eine Verständigung zu den Antworten
in den Fraktionen unmöglich ist. Deshalb griff der Ausschuss nochmals die in der vorhergehenden Sitzung verworfene
Idee der Verlängerung der Fristen für die Einreichung
von Großen Anfragen auf. Dagegen wurde das Argument erhoben, dass Große Anfragen dann nicht mehr auf
aktuelle Entwicklungen reagieren könnten. Die Mehrzahl
der Ausschussmitglieder vertrat aber den Standpunkt, dass aktuelle Sachverhalte
über mündliche Anfragen (ggf. über
mehrere mündliche Anfragen zu einem Thema) jederzeit
in die BVV getragen werden können. Große Anfragen sollten hingegen umfassendere Sachverhalte der
Bezirkspolitik betreffen, zu denen es einer politischen Meinungsbildung der BVV - auch mittels einer Debatte zu
den Antworten auf eine Große Anfrage
- bedarf, eine solche Meinungsbildung wird durch die Verlängerung der Fristen für die Einreichung befördert
(Abstimmung: einstimmig). Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: |
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