Drucksache - DS/2199/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren XVII - 33;
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Auswertung und Ergebnis
b) entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf XVII - 33 für das Gelände zwischen Sophienstraße, Wönnichstraße, Münsterlandstraße und Weitlingstraße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;
c) mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung
Anlage 1 Bebauungsplan XVII - 33 für das Gelände zwischen Sophienstraße, Wönnichstraße, Münsterlandstraße und Weitlingstraße
Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes an der Weitlingstraße Sicherung der bestehenden Kindertagesstätten Wönnichstraße 60/62 und 72/74 Sicherung des bestehenden Kinderspielplatzes Sophienstraße 13-14 Ecke Wönnichstraße 58 Sicherung der Grünfläche des Münsterlandplatzes; Sicherung erschließender Straßenverkehrsflächen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |