Drucksache - DS/2175/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-48
Arbeitstitel: Hansastraße/Kyllburger Weg
Verfahrensstand: Festsetzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-48 vom 29. September 2010 für die Grundstücke Hansastraße 217/239, Feldtmannstraße 84-85 und Kyllburger Weg 2/26 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen als Rechtsverordnung.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24. März 2011 zur Drucksache Nr. 1944/VI den Bebauungsplan 11-48 vom 29. September 2010 für die Grundstücke Hansastraße 217/239, Feldtmannstraße 84-85 und Kyllburger Weg 2/26 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-48 entschieden.

 

Mit Schreiben vom 07.06.2011 hat die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die vorgenommene Rechtskontrolle des angezeigten Bebauungsplanes 11-48 keine Beanstandungen ergeben hat. Die Anmerkungen der Senatsverwaltung führten zu einer Korrektur und Ergänzung der Begründung (siehe Anlage 2: Vermerk vom 14.06.2011). Diese Korrekturen und Ergänzungen erfolgten aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt nicht abändern.

 

Gemäß § 6 Abs. 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-48

für Grundstücke Hansastraße 217/239,

Feldtmannstraße 84-85 und Kyllburger Weg 2/26,

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße

und eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Wegs

sowie Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen


              Anlage 2

 

 

Vermerk Stapl B1 vom 14.06.2011

 

 

Mit Schreiben vom 07.06.2011 teilte die für die rechtliche Prüfung des B-Planes 11-48 zuständige Senatsverwaltung mit, dass der B-Plan (unter der zu 1. genannten Voraussetzung) nicht zu beanstanden ist.

 

Folgende Anmerkungen sind zu beachten:

 

1.             Hinsichtlich der Inanspruchnahme privater Grundstücksflächen für die öffentliche Straßenverkehrsfläche entlang der Hansastraße (vgl. S. 5 und 23 der Begründung) wird vorausgesetzt, dass es sich hierbei insgesamt um Verkehrsflächen im Sinne des Verkehrsflächenbereinigungsgesetz handelt, d.h., dass die im B-Plan dargestellte Straßenverkehrsfläche bereits vor dem 3. Oktober 1990 eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßenverkehrsfläche war. Sollte dies nicht uneingeschränkt der Fall sein und die Aufstellung des Bebauungsplans Entschädigungsansprüche i.S von § 40 BauGB auslösen bzw. zur Folge haben, läge ein zu beanstandender Abwägungsausfall vor.

2.             Auf S. 25 empfehle ich, die Ausführungen zur Auslegung um die Hinweise zu nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen und zu § 47 VwGO (s. Bekanntmachungstext) zu ergänzen.

3.             Die Zitierung des Baugesetzbuches hat sich aktuell geändert: „..., zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.04.2011 (BGBl. I S.619). Desgleichen ist das FNP-Zitat zu aktualisieren.

4.             Damit unnötige Wiederholungen in der Begründung vermieden werden, sollten die einzelnen Verfahrensschritte mit den dazugehörigen Abwägungen (Beteiligung der Behörden/Öffentlichkeit) künftig zusammen unter Punkt IV. Verfahren dargelegt werden.

 

 

Die Hinweise wurden wie folgt berücksichtigt:

 

Zu 1.)              Die Inanspruchnahme von Teilen privater Grundstücksflächen für die öffentliche Straßenverkehrsfläche entlang der Hansastraße ist mit dem Ausbau der Hansastraße in den 80er Jahren zur Erschließung der in dieser Zeit errichteten Großsiedlung Hohenschönhausen erfolgt. Damit gelten diese Flächen entsprechend dem Einigungsvertrag in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz und den Stichtagsregelungen (Inanspruchnahme frühestens 9. Mai 1945 und vor 3. Oktober 1990) als öffentlich gewidmete Verkehrsflächen.

              Die Begründung wurde ergänzt.

Zu 2.)              Die Begründung wurde ergänzt.

Zu 3.)              Die Zitierungen werden an die geänderte Rechtslage angepasst.

zu 4.)              Wiederholungen in der Begründung in den Punkten Abwägung und Verfahren sind nur unwesentlich vorhanden. D er Hinweis zur Zusammenlegung der einzelnen Verfahrensschritte mit den dazugehörigen Abwägungen unter dem Punkt Verfahren wird zukünftig berücksichtigt.

 

 

Die Begründung zum B-Plan wurde darüber hinaus um die nach der öffentlichen Auslegung durchgeführten Verfahrensschritte ergänzt.

 
 

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