Drucksache - DS/2067/VI  

 
 
Betreff: Smiley für Gaststätten ab Juli 2011 in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.03.2011 
49. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Schreiben BzStR FamJugGes v. 22.06.2011 - Zwb. PDF-Dokument
Schreiben BzStR FamJugGes v. 15.08.2011 - Abb.  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht

o        die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz weiterhin bei der Einführung eines Smiley-Systems zum transparenten Nachweis der Kontrollen zur Lebensmittelsicherheit nach dänischem Vorbild zu unterstützen,

o        in Lichtenberg die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet und auf freiwilliger Basis in den Lebensmittelbetrieben selbst in geeigneter Weise umzusetzen.

 

Begründung:

Im Wege der Änderung des Gaststättengesetzes sollte in Berlin bis Sommer 2011 eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, um im Vorgriff auf eine notwendige Regelung im Bundesrecht die Möglichkeit zu eröffnen, in Gaststätten Kontrollberichte der Verbraucherschutzämter in Anlehnung an das dänische Smiley-System zu veröffentlichen. 

Das scheint wegen Bedenken der Senatsverwaltungen für Justiz bzw. Inneres nicht zeitnah umsetzbar zu sein.

Die parallel erfolgte technische, finanzielle und organisatorische Vorbereitung der Senatsverwaltung Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und der bezirklichen Ämter auf das Modell gestattet es jedoch auf einer untergesetzlichen Basis mit der Umsetzung zu beginnen.

Das soll in Lichtenberg erfolgen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Entscheidung, das Gaststättengesetz jetzt nicht vorzulegen, ist nach regulärem Antragsschluss gefallen.

 

 

 

 

 
 

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