Drucksache - DS/2041/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 11-47a ein Gutachten über die Wertsteigerung des betreffenden Grundstücks zu fordern. - Die Kosten des Gutachtens sind wie die Kosten der anderen im B-Planverfahren notwendigen Gutachten von Vattenfall zu tragen. Die Auswahl des Gutachters obliegt dem Stadtplanungsamt.
- Bei dem Wert-Gutachten soll der Grundstückswert vor dem festgesetzten B-Plan 11-47a und der Grundstückswert nach dem festgesetzten B-Plan ermittelt werden.
- Bei der Ermittlung des Grundstückswertes soll der Ertrag aus der Energiegewinnung im Vergleich zu dem Ertrag einer momentan möglichen Gewerbenutzung zu Grunde gelegt werden.
Begründung: Es ist davon auszugehen, dass durch die Festsetzung des B-Plans 11-47a unter Berücksichtigung des Ertrages sich der Grundstückswert erhöht. Ein Gutachten schafft Transparenz über die daraus folgende Grundstückswertsteigerung. Diese Chance sollte genutzt werden, um mit Vattenfall über die Übernahme der Kosten von wichtigen Investitionen, z. B. den Bau einer neuen Schule mit Sportplatz, zu verhandeln. Denn ohne die Zustimmung der BVV gibt es auch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan.
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