Drucksache - DS/2039/VI  

 
 
Betreff: Abgeordnetenhaus wählen schon mit 16 Jahren - auch für Berliner Jugendliche
Status:öffentlichAktenzeichen:für erledigt erklärt - Ende VI. WP.
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.03.2011 
49. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht

 

  1. die Forderungen des Netzwerks "Wahlalter 16" nach Ausweitung des Wahlrechts auf Jugendliche ab 16 Jahre zu unterstützen und sich beim Berliner Abgeordnetenhaus und den Fraktionen im Abgeordnetenhaus für eine Absenkung des Wahlalters für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus auf 16 Jahre einzusetzen.

 

  1. das Netzwerk "Wahlalter 16" zu unterstützen.

 

Begründung:

Mit der in Brandenburg zwischen den Regierungsfraktionen grundsätzlichen Einigung über eine Absenkung des Wahlalters zu den kommenden Landtagswahlen sollte sich auch Berlin nach Bremen und Brandenburg für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre entscheiden. Damit wird die politische Selbstverantwortung von Jugendlichen gestärkt und nach dem erfolgreich bewährten kommunalen Wahlrecht für 16- bis 17-jährige Jugendliche bei den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung auch das aktive Wahlrecht bei der Erst- und Zweitstimme verschafft. Um Jugendliche in ihrem Verantwortungsgefühl zu stärken, sollte ihnen auch das Wahlrecht gegeben werden.

 

Die momentan im Berliner Abgeordnetenhaus diskutierten Vorschläge und Initiativen des überparteilichen Netzwerks "Wahlalter 16" als ein Zusammenschluss von Organisationen der Parteien, Gewerkschaften und Jugendeinrichtungen zur Änderung der Berliner Landesverfassung und des Wahlgesetzes sind zu unterstützen.   

 
 

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