Drucksache - DS/2026/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV über Folgendes zu entscheiden:
Verordnung über die Veränderungssperre 11-59 G/22 für die Grundstücke Hauptstraße 19-22 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Anlage 1: Verordnung Anlage 2: räumlicher Geltungsbereich
Begründung:
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 11.01.2011 beschlossen, für die Grundstücke Hauptstraße 19-24 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-59 G aufzustellen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt für Berlin am 21.01.2011 ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches Storchenhof an der Hauptstraße.
Für die Grundstücke Hauptstraße 19-22, die sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-59 G befinden, wurde ein Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Lebensmittel-Discounters mit einer Verkaufsfläche von 798 m² und 42 Parkplätzen gestellt. Dieses Vorhaben widerspricht dem Planungsziel des Bebauungsplans 11-59 G hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung. Bei dem Discounter handelt es sich um einen Einzelhandelsbetrieb, der Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren und einen Anteil an Non-Food-Artikeln anbietet. Bei diesem Einzelhandelsangebot handelt es sich um zentrenrelevante Sortimente (vgl. AV Einzelhandel, Anhang I, ABl. Nr. 50 vom 15. November 2007, S. 2966), die mit dem B-Plan 11-59 G ausgeschlossen werden sollen.
Durch das beantragte Vorhaben wird die Durchführung der Planung unmöglich gemacht, so dass zur Sicherung des Planungsziels der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB erforderlich ist.
Verordnung über die Veränderungssperre 11-59 G/22 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Vom 2011
Auf Grund des § 16 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 13 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:
§ 1
Für die Grundstücke Hauptstraße 19-22 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, für die das Bezirksamt neben anderen Grundstücken die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat, tritt eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuchs ein.
§ 2
Je ein Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre liegt zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, und im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt aus.
§ 3
Auf die Vorschriften über
1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre (§ 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs) und
2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 18 Absatz 3 des Baugesetzbuchs)
wird hingewiesen.
§ 4
Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.
§ 5
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 2011
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
E m m r i c h G e i s e l Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen Umwelt und Verkehr Anlage 2
Räumlicher Geltungsbereichder Veränderungssperre 11-59 G/22 für die Grundstücke Hauptstraße 19-22 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
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