Drucksache - DS/1993/VI
Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin schlägt der Bezirksverordnetenversammlung · Frau Birgit Herlitze, geb. am 20. April 1956 zur Wahl als Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung vor. Die bisherige Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Frau Hiltrud Brokopf ist seit 1. Juli 2010 unter Inanspruchnahme der Altersteilzeitregelung nicht mehr im Dienst. Die Aufgaben der/des Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung sind im Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) festgehalten. Dabei schreibt § 7 LGBG vor, dass die/der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung auf Vorschlag des Bezirksamtes durch die Bezirksverordnetenversammlung gewählt wird. Frau Herlitze ist derzeit kommissarisch als Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung tätig. Sie erfüllt die Anforderungen für das Aufgabengebiet der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung aufgrund folgender bisheriger Tätigkeiten: - langjährige Tätigkeit als Angestellte in der Jugend- und Sozialarbeit im Amt für Jugendförderung - seit 2001 Stadtteilmanagerin - Erfahrungen im Umgang mit privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Trägern, Institutionen und Unternehmen - Sie ist bereits seit September 2010 kommissarisch als Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung eingesetzt.
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