Drucksache - DS/1960/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung, die Bebauungsplanentwürfe, Vorhaben- und Erschließungsplanentwürfe sowie die Bezirksrechnung betreffen, sind nach Eingang durch den/die Vorsteher/in unverzüglich in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen.
Begründung der Änderung: 1) Alleiniger Sinn des vom Ausschuss vorgeschlagenen Verfahrens, das dem/der Vorsteher/in einen solchen speziellen Handlungsauftrag erteilt, ist es die Möglichkeit zu eröffnen, die Behandlung der genannten Vorlagen zu beschleunigen. Die Bestimmung „über die Liste der Drucksachen ohne Aussprache“ verhindert jedoch gerade eine solche Beschleunigungsmöglichkeit, weil sie den Überweisungsvorgang faktisch bei der für alle anderen Vorlagen üblichen Entscheidung durch die BVV belässt, die erst auf ihrer nächstfolgenden Sitzung über die Liste entscheiden kann. Daher wird die Streichung der intentionswidrigen Bestimmung „über die Liste…“ beantragt.
2) Da es um die Möglichkeit einer Behandlungsbeschleunigung geht, darf der/die Vorsteher/in nicht zögern. Daher wird das unscharfe „direkt“ durch das unmissverständliche „unverzüglich“ ersetzt.
3) Es ergibt keinen rechten Sinn zwar für Bebauungsplanentwürfe eine solche Möglichkeit zur Behandlungsbeschleunigung vorzusehen, nicht aber auch für Vorhaben- und Erschließungsplanentwürfe, weshalb letztere ergänzt werden.
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