Drucksache - DS/1909/VI  

 
 
Betreff: Müllabwurfanlagen (Müllschlucker) erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion NPDFraktion NPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.11.2010 
45. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag NPD PDF-Dokument
Austauschexemplar NPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass die am 07. Juli 2010 im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Neuregelung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) dahingehend abgeändert wird, dass die bestehenden Müllabwurfanlagen (Müllschlucker) auch zukünftig weiter betrieben werden können.

 

Begründung:

Der Berliner Senat hat die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) neu geregelt.

Die erfolgte Änderung der Bauordnung für Berlin betrifft auch die gängigen Abfallschächte in Gebäuden (Müllschlucker). Sie sollen bis Ende des Jahres 2013 stillgelegt werden, wenn sie keine Mülltrennung ermöglichen. Diese nach Abfallrecht bestehende Trennpflicht ist bei den meisten Abfallschächten nicht gegeben. Sind allerdings technische Maßnahmen vorhanden, die gewährleisten, dass der Müll getrennt wird, dürfen auch danach noch Abfallschächte betrieben werden. Diese Regelung würde dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen dienen.

Angesichts der demographischen Entwicklung und einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung ist es vielen Bewohnern von Hochhäusern nicht zumutbar ihren Restmüll täglich zu einem (eventuell weit entfernten) Müllstandplatz zu tragen.

Sofern bei vorhandenen Müllabwurfanlagen (Müllschluckern) nicht die Möglichkeit einer Mülltrennung gegeben ist, ist zu gewährleisten, dass eine Wertstoffsammlung außerhalb der Wohngebäude erfolgen kann.

Wertstoffe können nötigenfalls mehrere Tage in der Wohnung gelagert werden, was bei verderblichem Restmüll nicht der Fall ist.

 
 

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