Drucksache - DS/1866/VI  

 
 
Betreff: Benennung eines Parks in Lichtenberg nach Margarete Steffin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.10.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur Entscheidung
18.11.2010 
45. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Kultur vertagt   
09.12.2010 
46. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Kultur vertagt   
20.01.2011 
47. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Kultur gegenstandslos   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht den kleinen Park zwischen Stadthaus- und Türrschmidtstraße sowie S-Bahnkörper in der Victoriastadt nach Margarete Steffin zu benennen.

 

Begründung:

Mit der Drucksache 0819/VI war beantragt worden, dass sich das Bezirksamt für die Benennung einer Lichtenberger Straße nach Margarete Steffin einsetzen möge, da sie am 21. März 1908 in der damaligen Mozart-, der heutigen Geusenstraße geboren worden war. Wie sich herausstellte, war im April 2008, als der Antrag in der BVV Lichtenberg von Berlin gestellt worden war, bereits vorgesehen eine Straße im Berliner Bezirk Mitte nach ihr zu benennen. Entsprechend der Ausführungsvorschrift zum § 5 des Berliner Straßengesetzes - AV Benennung - ist es nicht möglich bereits vorhandene Straßennamen ein zweites Mal zu verwenden. Damit konnte diesem Antrag nicht gefolgt werden.

 

Die Frage entstand, ob es eine andere Möglichkeit der Würdigung im öffentlichen Raum gibt. Gespräche mit AnwohnerInnen der Victoriastadt ergaben, dass der Park zwischen Stadthaus- und Türrschmidtstraße sowie S-Bahnkörper der geeignete Ort dafür wäre. Dem folgt dieser Antrag.

 

Ergänzung: Das Einsetzen für das Anbringen einer Gedenktafel am Geburtshaus war von Anfang an unstrittig und wurde zwischenzeitlich auch mit dem Hauseigentümer abgestimmt.

 

 

 

 
 

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