Drucksache - DS/1861/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-58
Arbeitstitel: "BMHKWè Klingenberg"
Verfahrensstand: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.10.2010 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt/Gesundheit Entscheidung
24.11.2010 
49. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA- Anlage 2 PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA - Anlage 1 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

a)

für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 5-8, 40-41 (teilweise) und 42-45, östlich angrenzende Bahnflächen sowie für den Stichkanal und Abschnitte der Köpenicker Chaussee im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-58 aufzustellen.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-    die Ermöglichung tragfähiger Nachnutzungen für das Gelände des bisherigen Heizkraftwerks Klingenberg,

-    die Sicherung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Biomasseheizkraftwerke“, Ausschluss einer Abfallverbrennung im Sinne der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen),

-    die Ausweisung von Gewerbegebieten,

-    die Verbesserung des Angebots an Naherholungsflächen,

-    die Sicherung der bestehenden öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie

-    der Erhalt von Baudenkmalen.

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

 

b)

für den Bebauungsplan-Entwurf 11-58 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)

mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Anlage 2: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 
 

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