Drucksache - DS/1801/VI  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung 2009
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtRechnungsprüfung
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung Entscheidung
25.11.2010 
38. (Dezember-) Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung vertagt   
18.01.2011 
39. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung vertagt   
15.02.2011 
40. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung vertagt   
15.03.2011 
41. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung vertagt   
19.04.2011 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung vertagt   
17.05.2011 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung vertagt   
21.06.2011 
44. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.08.2011 
53. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument
Beschlussempfehlung RPA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2011 festgestellt, dass die Prüffragen zu allen Einzelplänen vom Bezirksamt schlüssig, nachvollziehbar und zur Zufriedenheit der Prüfgruppen beantwortet worden sind. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses schließen die Bezirkshaushaltsrechnung 2009 damit zustimmend ab, entlasten das Bezirksamt und legen die Drucksache DS 1801/VI der BVV zur Zustimmung vor.

 

Begründung:

Nach Abs. 1 § 80 Landeshaushaltsordnung (LHO) ist für jedes Haushaltsjahr auf der Grundlage der abgeschlossenen Bücher Rechnung zu legen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 
 

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