Drucksache - DS/1799/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür
einzusetzen, dass der neue elektronische Personalausweis für Menschen mit
geringem Einkommen
ermäßigte Gebühren betragen wird. Darüber hinaus sollte die bisherige Kostenbefreiung
für Hartz IV-Empfänger beibehalten werden. Begründung: Ab dem 1.
November 2010 ist vom Bundesinnenministerium der neue elektronische Personalausweis
vorgesehen. Bisher ist eine Verwaltungsgebühr von acht Euro fällig, dann werde
mit Kosten von mindestens 28,60 Euro zu rechnen sein. Die
Lichtenberger Bezirksstadträtin, Frau Katrin Framke, weist mit Recht darauf
hin, dass diese
Erhöhung für viele Geringverdiener nicht zu tragen sein wird. |
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