Drucksache - DS/1799/VI  

 
 
Betreff: Gebührenbefreiung für Geringverdiener
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion NPDFraktion NPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag NPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass der neue elektronische Personalausweis für Menschen mit geringem

Einkommen ermäßigte Gebühren betragen wird. Darüber hinaus sollte die bisherige

Kostenbefreiung für Hartz IV-Empfänger beibehalten werden.

 

Begründung:

Ab dem 1. November 2010 ist vom Bundesinnenministerium der neue elektronische

Personalausweis vorgesehen. Bisher ist eine Verwaltungsgebühr von acht Euro fällig, dann werde mit Kosten von mindestens 28,60 Euro zu rechnen sein.

Die Lichtenberger Bezirksstadträtin, Frau Katrin Framke, weist mit Recht darauf hin,

dass diese Erhöhung für viele Geringverdiener nicht zu tragen sein wird.

 

 

 
 

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