Drucksache - DS/1792/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11 - 48
Arbeitstitel: Hansastraße/Kyllburger Weg
Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung der Behörden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.09.2010 
43. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument
Anlage 1 und 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)  das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-48.

 

     Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

     Anlage 2: Vermerk vom 09.07.2010

 

b)  entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-48 weiterzuführen sowie die Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

c)  mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden

 

 

 

 

Berlin, den 20.07.10

 

 

 

                                                                           

Geisel

Stellv. Bezirksbürgermeister

 


                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-48

für Grundstücke Hansastraße 217/239,

Feldtmannstraße 84 und 85 und Kyllburger Weg 2/26,

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

 

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße

und eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Wegs

sowie Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen

 


                                                                                                                                         Anlage 2

 

Vermerk Stapl B1 vom 09.07.2010

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzufordern.

Das B-Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, so dass eine Umweltprüfung nicht erforderlich ist. Von der Möglichkeit, auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten, wurde aber nicht Gebrauch gemacht.

 

25 Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks wurden mit Schreiben vom 07.12.2009 über die Planung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen der Telekom AG und dem Stadtentwicklungsausschuss zugesandt.

 

Folgende Behörden und Fachverwaltungen des Bezirks äußerten sich nicht:

-                 Deutsche Post Real Estate Germany GmbH,

-                 Handwerkskammer Berlin,

-                 IT-Dienstleistungszentrum,

-                 SenStadt, I E,

-                 SenStadt, Landesdenkmalamt.

 

20 Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Bedenken und/oder Hinweise:

-                 Berliner Feuerwehr, FI MM 1,

-                 Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Reinigung, VOR 30,

-                 Industrie- und Handelskammer, Bereich Infrastruktur und Stadtentwicklung,

-                 Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit,

-                 Senatsverwaltung für Finanzen, I D,

-                 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen, III B.

 

Stellungnahmen gaben folgende Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab (Wiedergabe des wesentlichen Inhalts):

 

1.             Berliner Verkehrsbetriebe mit Schreiben vom 21.12.2009

 

Es befinden sich Bahnstrom- und Signalanlagen sowie Anlagen der Licht- und Krafttechnik der Straßenbahn im dargestellten Bebauungsplanverfahren.

 

Gegen eine Bebauung gibt es keine Einwände. Es wird Zustimmung erteilt.

 

Stapl:

Da der Planung zugestimmt wurde, wird davon ausgegangen, dass sich die genannten Anlagen wie üblich im öffentlichen Straßenland befinden.

 

Die Hinweise sind relevant für die Planung und Durchführung von konkreten Straßenbaumaßnahmen und erfolgen grundsätzlich in Abstimmung mit den Leitungsbetrieben. Derzeit sind keine Straßenbaumaßnahmen geplant.

 

Die Angaben zum Leitungsbestand werden in die Begründung aufgenommen, führen aber zu keiner Planänderung.

 

 

 

2.             Berliner Wasserbetriebe mit Schreiben vom 08.01.2010

 

Im Geltungsbereich befinden sich Entwässerungskanäle, die im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Verfügung stehen.

 

Aus hydraulischer Sicht bestehen hinsichtlich des Trinkwasserversorgungsnetzes keine Bedenken gegen den Inhalt des B-Planentwurfs.

 

Die äußere Erschließung des Standortes ist gesichert, die innere Erschließung wird entsprechend den jeweiligen Erfordernissen vorgenommen.

 

In der Hansastraße liegen im öffentlichen Straßenland Abwasserdruckrohrleitungen (DN 1000 und DN 1200), die in Betrieb sind und erhalten bleiben müssen. Weiterhin befinden sich tot gelegte Abwasserdruckleitungen im öffentlichen Straßenland, die nicht mehr benötigt werden.

 

In privaten Bereichen befinden sich keine Anlagen der Berliner Wasserbetriebe.

 

Stapl:

Da sich alle Leitungen im öffentlichen Straßenland befinden, sind die Hinweise relevant für die Planung und Durchführung von konkreten Straßenbaumaßnahmen. Diese erfolgen grundsätzlich in Abstimmung mit den Leitungsbetrieben. Derzeit sind keine Straßenbaumaßnahmen geplant.

 

Die Angaben zum Leitungsbestand werden in die Begründung aufgenommen, führen aber zu keiner Planänderung.

 

 

3.             Gemeinsame Landesplanungsabteilung, GL 5.21, mit Schreiben vom 06.01.2010

 

Die beabsichtigten Festsetzungen beider Entwurfsvarianten sind mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.

 

Das Plangebiet liegt nach der Festlegungskarte 1 des LEP B-B im Gestaltungsraum Siedlung. Die Siedlungsentwicklung soll gemäß Grundsatz § 5 Abs. 1 LEPro 2007 auf diesen Raum gelenkt werden.

 

Die Entwürfe berücksichtigen auch den Vorrang der Innenentwicklung aus den Grundsätzen der Raumordnung 4.1 (G) LEP B-B und aus § 5 Abs. 2 LEPro 2007.

 

Dem Ziel der Raumordnung Z 1.2 aus dem FNP Berlin (Erhalt und Ausbau der Netzstruktur und der Flächen übergeordneter Hauptverkehrsstraßen) wird in beiden Bebauungsplanentwürfen entsprochen.

 

Zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gibt es keine Hinweise. Aktuelle umweltrelevante Informationen liegen nicht vor.

 

Stapl:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung aufgenommen.

 

 

4.             WGI GmbH im Auftrag der GASAG mit Schreiben vom 16.12.2009

 

Die abgegebenen Planunterlagen geben den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder.

 

Es wurden allgemeine Hinweise zur Lage der Leitungen, zu geplanten Bau- und Pflanzmaßnahmen gegeben.

Im angefragten räumlichen Bereich bestehen zurzeit keine Planungen.

 

Stapl:

In den die Grundstücke des Plangebietes umfassenden Straßen Hansastraße, Feldtmannstraße und Kyllburger Weg sowie im Verbindungsweg zwischen Kyllburger Weg und Hansastraße liegen Niederdruckleitungen, die teilweise die anliegenden Grundstücke über Hausanschlussleitungen versorgen. Die Niederdruckleitungen befinden sich im öffentlichen Straßenland, überwiegend außerhalb des Geltungsbereiches.

 

Die Hinweise sind relevant für die Planung und Durchführung von konkreten Straßenbaumaßnahmen und erfolgen grundsätzlich in Abstimmung mit den Leitungsbetrieben. Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland sind derzeit nicht geplant.

 

Die Angaben zum Leitungsbestand werden in die Begründung aufgenommen, führen aber zu keiner Planänderung.

 

 

5.             Vattenfall

 

Bereich Immobilienplanung mit Schreiben vom 04.01.2010 und 07.01.2010

 

In dem betrachteten Gebiet befinden sich Kabelanlagen.

 

Die Leitungsrechte für die gekennzeichneten Anlagen müssen gesichert werden.

 

Die in der Nähe befindliche 110-kV-Freileitung ist nicht unmittelbar betroffen. Jedoch sind Bauaktivitäten auf dem Grundstück Feldtmannstraße 84 anzuschreiben, um eventuelle Sicherheitsmaßnahmen einleiten zu können.

 

Stapl:

Es wurden keine Angaben zu Lage und Umfang der geforderten Leitungsrechte gemacht.

 

Nach telefonischer Rücksprache mit Vattenfall wird seitens Vattenfall davon ausgegangen, dass sich alle Leitungen im Wesentlichen im vorhandenen öffentlichen Straßenland befinden. Im Bereich des Grundstücks Hansastraße 215/217 beträgt der Abstand der Trassenkante bis zum Bordstein max. 5 m. D.h. dass hier die Leitung möglicherweise innerhalb des Baugebietes liegt, aber außerhalb der überbaubaren Fläche.

 

Grundsätzlich schafft die Belastung von Flächen privater Grundstücke nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 Baugesetzbuch (Belastung mit Geh, Fahr- und Leitungsrecht) die Möglichkeit, die notwendige Inanspruchnahme notfalls auch gegen den Willen des Eigentümers für Erschließungszwecke zu regeln. Die Festsetzung im Bebauungsplan selbst gibt jedoch noch kein Nutzungsrecht, sondern schafft die öffentlich-rechtliche Grundlage für die zu entschädigende Inanspruchnahme der Fläche. Im konkreten Fall ist davon auszugehen, dass mit dem Grundbuchbereinigungsgesetz für Leitungsträger Möglichkeiten geschaffen worden sind, für Leitungen, die vor dem 03.10.1990 bestanden haben, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten auf privaten Grundstücken zu begründen. Damit bedarf es einer anderweitigen Sicherung (durch das Bebauungsplanverfahren) nicht mehr.

 

Außerdem ist festzustellen, dass für die Festsetzung von Leitungsrechten kein städtebauliches Erfordernis besteht. Allein der Bestand der Leitungen rechtfertigt nicht die dauerhafte Sicherung der Leitungen und damit die Belastung von Privateigentum. Grundsätzlich sollten Leitungen im öffentlichen Straßenland liegen, was prinzipiell in diesem Bereich möglich ist.

 

Die Angaben zum Leitungsbestand und zur Notwendigkeit der Anzeige von Baumaßnahmen auf dem Grundstück Feldtmannstraße 84 (ehemals Hansastraße 215) werden in die Begründung aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

 

 

Bereich Wärme AG mit Schreiben vom 18.12.2009

 

Anlagenbestand der Wärme Berlin ist im angefragten Bereich nicht vorhanden.

 

Stapl:

Der Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.

 

 

6.             Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, II D, mit Schreiben vom 14.12.2009

 

Gegen den B-Planentwurf bestehen keine Bedenken.

 

Es wurden folgende Hinweise gegeben:

-        Da die Sicherstellung der Ver- und Entsorgung mit stadttechnischen Medien einschließlich der Niederschlagswasserverbringung für die Verwirklichung der Planungsziele von grundlegender Bedeutung ist, sind diesbezügliche Angaben unverzichtbar.

-        Durch die geplante Nachverdichtung wird sich der Anteil des zu bewirtschaftenden Niederschlagswassers erhöhen. Auf Grund der anstehenden Böden kann nur von einer geringen Versickerungsfähigkeit ausgegangen werden.

-        Öffentliche Regenwasserkanäle sind nur in der Hansastraße vorhanden, unabhängig von deren hydraulischer Leistungsfähigkeit erfolgt die Entwässerung dieser Kanäle in das Gewässersystem des Faulen Sees. Hier sind Erhöhungen der Abflussspitzen aus gewässerökologischer Sicht generell zu verhindern.

 

Stapl:

Die Begründung wird um Hinweise zur stadttechnischen Erschließung ergänzt.

 

Die mit dem B-Plan geplante zulässige Versiegelung wird für die Grundstücke entlang des Kyllburger Weges das bisher zulässige Maß nicht überschreiten. Die Obergrenze der Grundflächenzahl (GRZ) nach der BauNVO wird durch die geplante GRZ von 0,2 nicht ausgeschöpft. Auch für die Grundstücke entlang der Hansastraße wird bei Ausnutzung der geplanten GRZ die Verdichtung gegenüber dem planungsrechtlich Zulässigen gemäß § 34 BauGB nicht wesentlich sein. Da die derzeit vorhandene offene Bauweise im Geltungsbereich beibehalten werden soll, ist davon auszugehen, dass das anfallende Niederschlagswasser entsprechend der Bauordnung für Berlin auf den Grundstücken zu versickern ist. Die offene Bauweise und die Festsetzungen zu den nicht überbaubaren Flächen einschl. des Ausschlusses von Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen auf diesen Flächen sowie die Festsetzung zur wasser- und luftdurchlässigen Befestigung von Wegen und Zufahrten ermöglichen trotz der nicht unproblematischen Bodenverhältnisse (wenig durchlässige Boden­schichten) die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken selbst. Außerdem ist ein Anschluss an die Regenwasserleitung in der Hansastraße generell möglich.

 

 

7.             Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I B, mit Schreiben vom 06.01.2010

 

Zur Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan und Beachtung der regionalplanerischen Festlegungen ist nichts vorzutragen.

 

Zur Übereinstimmung mit Stadtentwicklungsplänen (außer Verkehr) und sonstigen thematischen und teilräumlichen Entwicklungsplanungen wurde vorgetragen, dass aus stadtplanerischer Sicht der Entwurf 1 präferiert wird.

 

Die Belange des Umweltschutzes einschließlich Naturschutz und Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind zu berücksichtigen.

 

Stapl:

Auch mit Bezug auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die dort getroffenen Anregungen soll der Entwurf 1 weiter verfolgt werden.

 

Die Belange des Umweltschutzes werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und in die Abwägung aller Belange eingestellt.

 

 

8.             Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B, mit Schreiben vom 22.12.2009

 

Zum B-Planentwurf bestehen in verkehrsplanerischer und straßenverkehrsbehördlicher Hinsicht folgende Bedenken:

Die Planung eines Mischgebietes und einer damit verbundenen baulichen Verdichtung erfordert aufgrund des Anwachsens des Fußgängerverkehrs entlang der Hansastraße Regelbreiten für den angrenzenden Gehweg von mindestens 3 m Breite. Dementsprechend ist die geplante Straßenbegrenzungslinie der Hansastraße nordöstlich der Feldtmannstraße entsprechend zu verändern.

 

Verkehrliche Belange von gesamtstädtischer Bedeutung sind durch die Hansastraße als übergeordnete Straßenverbindung und die Führung der Straßenbahn betroffen.

 

Stapl:

Die Straßenbegrenzungslinie wurde in die Planzeichnung falsch eingetragen und wird an das tatsächlich vorhandene Straßenland angepasst. Der vorhandene Geh- und Radwegbereich entspricht zwar mit 4,15 m nicht den Standardvorschriften, aber eine weitere Inanspruchnahme privater Grundstücke zugunsten der Hansastraße ist den Eigentümern (nach Auskunft des Amtes für Bauen und Verkehr) nicht vermittelbar. Davon ausgehend, dass der Fußgängerverkehr unter Berücksichtigung der Weiterverfolgung des Entwurfes 1 und der geplanten Nutzung als Mischgebiet nur entlang der Hansastraße in offener Bauweise nicht in dem Maße zunimmt, wird mit Hinblick auf die Stellungnahme des Amtes für Bauen und Verkehr auf eine Verbreiterung des Straßenraumes der Hansastraße auch unter Berücksichtigung der haushaltswirtschaftlichen Aspekte verzichtet. Es ist außerdem derzeit nicht absehbar, dass die Hansastraße tatsächlich ausgebaut werden soll.

 

Die Begründung wird ergänzt.

 

 

9.             Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, X F, mit Schreiben vom 06.01.2010

 

Die Ermittlungen haben keine konkreten Erkenntnisse über das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben, das Vorhandensein kann aber nicht verbindlich ausgeschlossen werden.

 

Es wurden Hinweise zur notwendigen Beleuchtung gegeben.

 

Stapl:

Die Angaben zu den Kampfmitteln werden in die Begründung aufgenommen.

 

Die Hinweise zur Beleuchtung sind relevant für die Planung und Durchführung konkreter Straßenbaumaßnahmen, die entsprechend den Vorschriften erfolgen und mit allen Betroffenen/Zuständigen abgestimmt werden. Derzeit sind keine Straßenbaumaßnahmen geplant.

 

 

10.         Bezirksamt Lichtenberg, Büro für Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 17.12.2009

 

Die Hansastraße als stark frequentierte Hauptverkehrsader provoziert seit Jahren eine Nutzung der anliegenden Grundstücke für gewerbliche Zwecke. Nachfrage ist auch aktuell vorhanden. Sowohl die infrastrukturelle Anbindung als auch die bereits ansässigen gewerblichen Nutzungen geben den betrachteten Grundstücken eine hohe Lagegunst.

 

Die permanent hohe Fahrzeugfrequenz mindert aber gleichzeitig die Wohnqualität des Siedlungsbereiches.

 

Der Entwurf 1 bietet die Möglichkeit, dem Umnutzungsdruck Rechnung zu tragen, dem Verfall nicht mehr genutzter Wohngrundstücke entgegenzuwirken und damit Einfluss auf eine attraktivere Gestaltung im Bereich der Hansastraße zu nehmen. Das Mischgebiet wird eine Abschirmung zum Wohngebiet entlang des Kyllburger Weges bieten.

 

Bei Ausweisung des gesamten Areals als Mischgebiet würde der Kyllburger Weg durch gewerblichen Verkehr belastet, damit bestünde die Gefahr, dass die Wohnqualität im nördlichen Bereich sinkt, die aktuelle Problemlage sozusagen verschoben würde.

 

Stapl:

Auch mit Bezug auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die dort getroffenen Anregungen soll der Entwurf 1 weiter verfolgt werden.

 

 

11.         Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur, Fachbereich Umwelt, mit Schreiben vom 17.12.2009

 

Durch die Sachgebiete Immissionsschutz und Bodenschutz werden keine Einwände erhoben.

 

Den Planungsüberlegungen wird zugestimmt, da die Ansiedlung lediglich nicht wesentlich störender Betriebe zulässig sein soll.

 

Es sind keine Altlasten bekannt.

 

Stapl:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung eingearbeitet.

 

 

12.         Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung, mit Schreiben vom 22.12.2009

 

Das Planungsgebiet befindet sich innerhalb eines Obstbaumsiedlungsbereiches, am Rande einer Kaltluftleitbahn in Richtung Innenstadt mit sehr hoher Bedeutung. Daraus ergibt sich eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen. Weitere Verdichtungen sollten vermieden werden. Um den Charakter des Obstbaumsiedlungsbereiches zu erhalten bzw. auszubauen, sollte eine Festsetzung zur Pflanzung von Obstbäumen bei Neubebauung von Grundstücken erfolgen.

 

Festsetzungsvorschläge:

-        Im Allgemeinen Wohngebiet ist pro 250 m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche mindestens 1 Obstbaum zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. Bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden Bäume sind die vorhandenen Obstbäume anzurechnen.

-        Im Allgemeinen Wohngebiet ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.

 

Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt die Verbindung von Lebensräumen eine große Rolle. Aus diesem Grund wurde der Biotopverbund als Schutzziel im Naturschutzgesetz verankert. An einem stadtumfassenden Konzept der Vernetzung von Lebensräumen durch Korridore wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gearbeitet. In einer Studie der TU Berlin wurden 34 Zielarten für die Erarbeitung eines Biotopverbundsystems von Berlin festgelegt. Das Planungsgebiet befindet sich am Rand von Verbreitungsflächen für 3 Zielarten für den Biotopverbund – Kammmolch, Knoblauchkröte, Moorfrosch. Kernflächen für den Biotopverbund befinden sich nördlich des Planungsgebietes. Das Planungsgebiet selbst hat die Aufgabe einer Puffer-/Verbindungsfläche, in der die genannten Arten insbesondere überwintern.

Die das Gebiet tangierende stark befahrene Hansastraße stellt eine Barriere in Nord-Süd-Richtung dar, die nicht überwunden werden kann.

Die Umsetzung der o.g. Festsetzungsvorschläge unterstützt die Entwicklung des Biotopverbundsystems in diesem Bereich.

 

Aufgrund der Lage des Gebietes an der stark befahrenen 4-spurigen Hansastraße wurde zusätzlich eine potentielle verkehrsbedingte Luftbelastung, insbesondere während austauscharmer Wetterlagen, festgestellt.

 

Festsetzungsvorschlag:

·                Im Mischgebiet ist pro 500 m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche mindestens 1 Laubbaum/Zierobstbaum zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. Bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden Bäume sind die vorhandenen Laubbäume anzurechnen.

 

Dieser Festsetzungsvorschlag soll sowohl den Obstbaumsiedlungscharakter des Gebietes erhalten aber auch zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen. Die bereits dargestellten Flächen zum Anpflanzen tragen ebenso dazu bei.

 

Aus den genannten Fakten ist das im Entwurf 1 vorgeschlagene Mischgebiet direkt an der Hansastraße und das Allgemeine Wohngebiet am Kyllburger Weg ein aus der Landschaftsplanung fachlich vertretbarer Kompromiss, der befürwortet wird. Dem Entwurf 2 kann nicht zugestimmt werden, da die o.g. Belange nicht berücksichtigt werden.

 

Stapl:

Die vorgeschlagenen Festsetzungen sollen in den B-Planentwurf übernommen werden. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich NL wird die Festsetzung für das Mischgebiet dahingehend geändert, dass pro 500 m² Grundstücksfläche 1 Baum zu pflanzen ist, da die vorgeschlagene Festsetzung aufgrund der geringen Grundstücksgrößen das Anpflanzen nicht erfordern würde. Die Festsetzung zum wasser- und luftdurchlässigen Aufbau von Wegen und Zufahrten soll auch für das Mischgebiet gelten.

Auch mit Bezug auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die dort getroffenen Anregungen soll der Entwurf 1 weiter geführt werden. Durch eine rückwärtige Baugrenze im geplanten Mischgebiet wird eine weitere nicht überbaubare Fläche festgesetzt, die von jeglichen baulichen Anlagen freizuhalten ist. Diese Fläche soll mit hoch wachsenden Sträuchern bepflanzt werden.

 

 

13.         Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Bauen und Verkehr, mit Schreiben vom 06.01.2010

 

Grundsätzlich wäre eine Verbreiterung des nördlichen Seitenbereiches der Hansastraße wünschenswert, um darauf einen Radweg und einen Gehweg nach den Regelbreiten der AV Geh- und Radwege unterzubringen. Da davon zahlreiche Grundstücke betroffen wären, wird auf diese Forderung verzichtet.

 

Vor der Feldtmannstraße gibt es in der Hansastraße wegen der dortigen Haltestelle einen Fahrbahnverschwenk. Der vorhandene, befestigte Gehweg setzt sich in diesem Bereich unter Berücksichtigung dieses Verschwenkes in einer Breite von ca. 4,15 m fort. Im B-Plan-Entwurf ist dieser Gehwegverschwenk nicht berücksichtigt. Wir bitten den Verlauf der Straßenbegrenzungslinie in der Hansastraße so zu ändern, dass dieser sich im genannten Bereich nach dem Verlauf der Grundstückseinfriedung und der Grenze der Gehwegbefestigung richtet.

 

Bezüglich der beiden Varianten favorisieren wir den Entwurf 1 mit der Ausweisung der Grundstücke am Kyllburger Weg als WA mit einer GRZ von 0,2, da es sich beim Kyllburger Weg um eine relativ schmale Straße mit einer Breite von nur ca. 8,5 m ohne ausgebaute Gehwege handelt und der Erschließungsbedarf bei einer niedrigeren GRZ voraussichtlich ebenfalls geringer ausfällt.

 

Stapl:

Die Straßenbegrenzungslinie wurde in die Planzeichnung falsch eingetragen und wird an das tatsächlich vorhandene Straßenland angepasst.

Auch mit Bezug auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die dort getroffenen Anregungen soll der Entwurf 1 weiter geführt werden

 

 

14.         Bezirksamt Lichtenberg, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, mit Schreiben vom 22.12.2009

 

Die Bezeichnung der Grundstücke muss aktualisiert werden.

 

Da die Vorgärten nicht alle frei von baulichen Anlagen gestaltet sind (z.B. Hansastraße 237 und 239) sollte der Textteil ergänzt werden unter dem Punkt Bestandssituation.

 

Die Pläne zeigen nicht den aktuellen Stand der Bebauung.

 

Stapl:

Die Plangrundlage einschließlich der Grundstücksbezeichnung wird mit der Herstellung des Reinplanes aktualisiert und die Begründung entsprechend dem Hinweis ergänzt.

 

 

Ergebnis:

Mit Bezug auf das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Behörden wird der B-Planvorentwurf 1, der die Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße und eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Weges zum Ziel hat, weiter verfolgt.

 

Die Planzeichnung wird insbesondere im Hinblick auf das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze und durch eine Fläche zum Anpflanzen, die dicht mit hoch wachsenden Sträuchern zu bepflanzen ist, entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen im Mischgebiet geändert.

 

Die Straßenbegrenzungslinie entlang der Hansastraße soll entsprechend der tatsächlich vorhandenen öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt werden.

 

Die Plangrundlage wird aktualisiert.

 

Es werden textliche Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und zum Befestigungsaufbau von Wegen und Zufahrten aufgenommen.

 

Die Begründung wird korrigiert und ergänzt.

 

Über die Beteiligung der Behörden hinaus wird aufgrund der Einstellung des B-Planverfahrens XXII-32 die westliche Geltungsbereichsgrenze bis zu Straßenmitte der Feldtmannstraße verschoben. Eine Änderung des Titels des B-Planes ist nicht erforderlich.

 

 

 

 
 

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