Drucksache - DS/1792/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das
Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Fachverwaltungen
des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren
11-48. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Vermerk vom 09.07.2010 b) entsprechend
dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-48 weiterzuführen
sowie die Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4
Abs. 2 BauGB zu beteiligen. c) mit
der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Begründung:
Unterrichtung
über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden Berlin, den 20.07.10
Geisel Stellv. Bezirksbürgermeister Anlage 1 Räumlicher
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes 11-48 für Grundstücke Hansastraße 217/239, Feldtmannstraße
84 und 85 und Kyllburger Weg 2/26, im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße und eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Wegs sowie Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen Anlage
2 Vermerk Stapl B1 vom 09.07.2010 Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, sind gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zu unterrichten und zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzufordern. Das B-Planverfahren wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, so dass eine Umweltprüfung nicht
erforderlich ist. Von der Möglichkeit, auf die frühzeitige Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten, wurde aber nicht Gebrauch
gemacht. 25 Behörden und Fachverwaltungen des
Senats bzw. des Bezirks wurden mit Schreiben vom 07.12.2009 über die Planung
unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Außerdem wurden die Unterlagen aus
Informationsgründen der Telekom AG und dem Stadtentwicklungsausschuss
zugesandt. Folgende Behörden und
Fachverwaltungen des Bezirks äußerten sich nicht: -
Deutsche
Post Real Estate Germany GmbH, -
Handwerkskammer
Berlin, -
IT-Dienstleistungszentrum, -
SenStadt,
I E, -
SenStadt,
Landesdenkmalamt. 20 Behörden und Fachverwaltungen des
Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten
folgende Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine
Bedenken und/oder Hinweise: -
Berliner
Feuerwehr, FI MM 1, -
Berliner
Stadtreinigungsbetriebe, Reinigung, VOR 30, -
Industrie-
und Handelskammer, Bereich Infrastruktur und Stadtentwicklung, -
Landesamt
für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, -
Senatsverwaltung
für Finanzen, I D, -
Senatsverwaltung
für Wirtschaft, Technologie und Frauen, III B. Stellungnahmen gaben folgende
Behörden und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab (Wiedergabe des
wesentlichen Inhalts): 1.
Berliner Verkehrsbetriebe mit Schreiben vom 21.12.2009 Es befinden sich Bahnstrom- und
Signalanlagen sowie Anlagen der Licht- und Krafttechnik der Straßenbahn im
dargestellten Bebauungsplanverfahren. Gegen eine Bebauung gibt es keine
Einwände. Es wird Zustimmung erteilt. Stapl: Da der Planung zugestimmt wurde,
wird davon ausgegangen, dass sich die genannten Anlagen wie üblich im
öffentlichen Straßenland befinden. Die Hinweise sind relevant für die
Planung und Durchführung von konkreten Straßenbaumaßnahmen und erfolgen
grundsätzlich in Abstimmung mit den Leitungsbetrieben. Derzeit sind keine
Straßenbaumaßnahmen geplant. Die Angaben zum Leitungsbestand
werden in die Begründung aufgenommen, führen aber zu keiner Planänderung. 2.
Berliner Wasserbetriebe mit Schreiben vom 08.01.2010 Im Geltungsbereich befinden sich
Entwässerungskanäle, die im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Verfügung
stehen. Aus hydraulischer Sicht bestehen
hinsichtlich des Trinkwasserversorgungsnetzes keine Bedenken gegen den Inhalt
des B-Planentwurfs. Die äußere Erschließung des
Standortes ist gesichert, die innere Erschließung wird entsprechend den
jeweiligen Erfordernissen vorgenommen. In der Hansastraße liegen im öffentlichen
Straßenland Abwasserdruckrohrleitungen (DN 1000 und DN 1200), die in Betrieb
sind und erhalten bleiben müssen. Weiterhin befinden sich tot gelegte
Abwasserdruckleitungen im öffentlichen Straßenland, die nicht mehr benötigt
werden. In privaten Bereichen befinden sich
keine Anlagen der Berliner Wasserbetriebe. Stapl: Da sich alle Leitungen im
öffentlichen Straßenland befinden, sind die Hinweise relevant für die Planung
und Durchführung von konkreten Straßenbaumaßnahmen. Diese erfolgen grundsätzlich
in Abstimmung mit den Leitungsbetrieben. Derzeit sind keine Straßenbaumaßnahmen
geplant. Die Angaben zum Leitungsbestand
werden in die Begründung aufgenommen, führen aber zu keiner Planänderung. 3.
Gemeinsame Landesplanungsabteilung, GL 5.21, mit Schreiben vom
06.01.2010 Die beabsichtigten Festsetzungen
beider Entwurfsvarianten sind mit den Zielen der Raumordnung vereinbar. Das Plangebiet liegt nach der
Festlegungskarte 1 des LEP B-B im Gestaltungsraum Siedlung. Die
Siedlungsentwicklung soll gemäß Grundsatz § 5 Abs. 1 LEPro 2007 auf diesen Raum
gelenkt werden. Die Entwürfe berücksichtigen auch
den Vorrang der Innenentwicklung aus den Grundsätzen der Raumordnung 4.1 (G)
LEP B-B und aus § 5 Abs. 2 LEPro 2007. Dem Ziel der Raumordnung Z 1.2 aus
dem FNP Berlin (Erhalt und Ausbau der Netzstruktur und der Flächen
übergeordneter Hauptverkehrsstraßen) wird in beiden Bebauungsplanentwürfen
entsprochen. Zum erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gibt es keine Hinweise. Aktuelle
umweltrelevante Informationen liegen nicht vor. Stapl: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und in die Begründung aufgenommen. 4.
WGI GmbH im Auftrag der GASAG mit Schreiben vom 16.12.2009 Die abgegebenen Planunterlagen geben
den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wieder. Es wurden allgemeine Hinweise zur
Lage der Leitungen, zu geplanten Bau- und Pflanzmaßnahmen gegeben. Im angefragten räumlichen Bereich
bestehen zurzeit keine Planungen. Stapl: In den die Grundstücke des
Plangebietes umfassenden Straßen Hansastraße, Feldtmannstraße und Kyllburger
Weg sowie im Verbindungsweg zwischen Kyllburger Weg und Hansastraße liegen
Niederdruckleitungen, die teilweise die anliegenden Grundstücke über
Hausanschlussleitungen versorgen. Die Niederdruckleitungen befinden sich im
öffentlichen Straßenland, überwiegend außerhalb des Geltungsbereiches. Die Hinweise sind relevant für die
Planung und Durchführung von konkreten Straßenbaumaßnahmen und erfolgen
grundsätzlich in Abstimmung mit den Leitungsbetrieben. Baumaßnahmen im
öffentlichen Straßenland sind derzeit nicht geplant. Die Angaben zum Leitungsbestand
werden in die Begründung aufgenommen, führen aber zu keiner Planänderung. 5.
Vattenfall Bereich
Immobilienplanung mit Schreiben vom 04.01.2010 und 07.01.2010 In dem betrachteten Gebiet befinden
sich Kabelanlagen. Die Leitungsrechte für die
gekennzeichneten Anlagen müssen gesichert werden. Die in der Nähe befindliche
110-kV-Freileitung ist nicht unmittelbar betroffen. Jedoch sind Bauaktivitäten
auf dem Grundstück Feldtmannstraße 84 anzuschreiben, um eventuelle
Sicherheitsmaßnahmen einleiten zu können. Stapl: Es wurden keine Angaben zu Lage und
Umfang der geforderten Leitungsrechte gemacht. Nach telefonischer Rücksprache mit
Vattenfall wird seitens Vattenfall davon ausgegangen, dass sich alle Leitungen
im Wesentlichen im vorhandenen öffentlichen Straßenland befinden. Im Bereich
des Grundstücks Hansastraße 215/217 beträgt der Abstand der Trassenkante bis
zum Bordstein max. 5 m. D.h. dass hier die Leitung möglicherweise innerhalb des
Baugebietes liegt, aber außerhalb der überbaubaren Fläche. Grundsätzlich schafft die Belastung
von Flächen privater Grundstücke nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 Baugesetzbuch
(Belastung mit Geh, Fahr- und Leitungsrecht) die Möglichkeit, die notwendige
Inanspruchnahme notfalls auch gegen den Willen des Eigentümers für
Erschließungszwecke zu regeln. Die Festsetzung im Bebauungsplan selbst gibt
jedoch noch kein Nutzungsrecht, sondern schafft die öffentlich-rechtliche
Grundlage für die zu entschädigende Inanspruchnahme der Fläche. Im konkreten
Fall ist davon auszugehen, dass mit dem Grundbuchbereinigungsgesetz für
Leitungsträger Möglichkeiten geschaffen worden sind, für Leitungen, die vor dem
03.10.1990 bestanden haben, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten auf
privaten Grundstücken zu begründen. Damit bedarf es einer anderweitigen
Sicherung (durch das Bebauungsplanverfahren) nicht mehr. Außerdem ist festzustellen, dass für
die Festsetzung von Leitungsrechten kein städtebauliches Erfordernis besteht.
Allein der Bestand der Leitungen rechtfertigt nicht die dauerhafte Sicherung
der Leitungen und damit die Belastung von Privateigentum. Grundsätzlich sollten
Leitungen im öffentlichen Straßenland liegen, was prinzipiell in diesem Bereich
möglich ist. Die Angaben zum Leitungsbestand und
zur Notwendigkeit der Anzeige von Baumaßnahmen auf dem Grundstück
Feldtmannstraße 84 (ehemals Hansastraße 215) werden in die Begründung
aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht erforderlich. Bereich Wärme AG mit Schreiben vom
18.12.2009 Anlagenbestand der Wärme Berlin ist
im angefragten Bereich nicht vorhanden. Stapl: Der Hinweis wird in die Begründung
aufgenommen. 6.
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, II D, mit
Schreiben vom 14.12.2009 Gegen den B-Planentwurf bestehen
keine Bedenken. Es wurden folgende Hinweise gegeben: - Da die Sicherstellung der Ver- und
Entsorgung mit stadttechnischen Medien einschließlich der
Niederschlagswasserverbringung für die Verwirklichung der Planungsziele von
grundlegender Bedeutung ist, sind diesbezügliche Angaben unverzichtbar. - Durch die geplante Nachverdichtung wird
sich der Anteil des zu bewirtschaftenden Niederschlagswassers erhöhen. Auf
Grund der anstehenden Böden kann nur von einer geringen Versickerungsfähigkeit
ausgegangen werden. - Öffentliche Regenwasserkanäle sind nur
in der Hansastraße vorhanden, unabhängig von deren hydraulischer
Leistungsfähigkeit erfolgt die Entwässerung dieser Kanäle in das Gewässersystem
des Faulen Sees. Hier sind Erhöhungen der Abflussspitzen aus
gewässerökologischer Sicht generell zu verhindern. Stapl: Die
Begründung wird um Hinweise zur stadttechnischen Erschließung ergänzt. Die mit dem B-Plan
geplante zulässige Versiegelung wird für die Grundstücke entlang des Kyllburger
Weges das bisher zulässige Maß nicht überschreiten. Die Obergrenze der
Grundflächenzahl (GRZ) nach der BauNVO wird durch die geplante GRZ von 0,2
nicht ausgeschöpft. Auch für die Grundstücke entlang der Hansastraße wird bei
Ausnutzung der geplanten GRZ die Verdichtung gegenüber dem planungsrechtlich
Zulässigen gemäß § 34 BauGB nicht wesentlich sein. Da die derzeit vorhandene
offene Bauweise im Geltungsbereich beibehalten werden soll, ist davon
auszugehen, dass das anfallende Niederschlagswasser entsprechend der Bauordnung
für Berlin auf den Grundstücken zu versickern ist. Die offene Bauweise und die
Festsetzungen zu den nicht überbaubaren Flächen einschl. des Ausschlusses von
Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen auf diesen Flächen sowie die Festsetzung
zur wasser- und luftdurchlässigen Befestigung von Wegen und Zufahrten
ermöglichen trotz der nicht unproblematischen Bodenverhältnisse (wenig
durchlässige Bodenschichten) die Versickerung des Niederschlagswassers auf den
Grundstücken selbst. Außerdem ist ein Anschluss an die Regenwasserleitung in
der Hansastraße generell möglich. 7.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I B, mit Schreiben vom 06.01.2010 Zur Entwicklung aus dem
Flächennutzungsplan und Beachtung der regionalplanerischen Festlegungen ist
nichts vorzutragen. Zur Übereinstimmung mit
Stadtentwicklungsplänen (außer Verkehr) und sonstigen thematischen und
teilräumlichen Entwicklungsplanungen wurde vorgetragen, dass aus
stadtplanerischer Sicht der Entwurf 1 präferiert wird. Die Belange des Umweltschutzes
einschließlich Naturschutz und Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
sind zu berücksichtigen. Stapl: Auch mit Bezug auf
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die dort getroffenen Anregungen
soll der Entwurf 1 weiter verfolgt werden. Die Belange des
Umweltschutzes werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und in die Abwägung
aller Belange eingestellt. 8.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B, mit Schreiben vom
22.12.2009 Zum B-Planentwurf
bestehen in verkehrsplanerischer und straßenverkehrsbehördlicher Hinsicht
folgende Bedenken: Die Planung eines
Mischgebietes und einer damit verbundenen baulichen Verdichtung erfordert
aufgrund des Anwachsens des Fußgängerverkehrs entlang der Hansastraße
Regelbreiten für den angrenzenden Gehweg von mindestens 3 m Breite. Dementsprechend
ist die geplante Straßenbegrenzungslinie der Hansastraße nordöstlich der
Feldtmannstraße entsprechend zu verändern. Verkehrliche
Belange von gesamtstädtischer Bedeutung sind durch die Hansastraße als
übergeordnete Straßenverbindung und die Führung der Straßenbahn betroffen. Stapl: Die
Straßenbegrenzungslinie wurde in die Planzeichnung falsch eingetragen und wird
an das tatsächlich vorhandene Straßenland angepasst. Der vorhandene Geh- und
Radwegbereich entspricht zwar mit 4,15 m nicht den Standardvorschriften, aber eine
weitere Inanspruchnahme privater Grundstücke zugunsten der Hansastraße ist den
Eigentümern (nach Auskunft des Amtes für Bauen und Verkehr) nicht vermittelbar.
Davon ausgehend, dass der Fußgängerverkehr unter Berücksichtigung der
Weiterverfolgung des Entwurfes 1 und der geplanten Nutzung als Mischgebiet nur
entlang der Hansastraße in offener Bauweise nicht in dem Maße zunimmt, wird mit
Hinblick auf die Stellungnahme des Amtes für Bauen und Verkehr auf eine
Verbreiterung des Straßenraumes der Hansastraße auch unter Berücksichtigung der
haushaltswirtschaftlichen Aspekte verzichtet. Es ist außerdem derzeit nicht
absehbar, dass die Hansastraße tatsächlich ausgebaut werden soll. Die Begründung
wird ergänzt. 9.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, X F, mit
Schreiben vom 06.01.2010 Die Ermittlungen
haben keine konkreten Erkenntnisse über das Vorhandensein von Kampfmitteln
ergeben, das Vorhandensein kann aber nicht verbindlich ausgeschlossen werden. Es wurden Hinweise
zur notwendigen Beleuchtung gegeben. Stapl: Die Angaben zu den
Kampfmitteln werden in die Begründung aufgenommen. Die Hinweise zur
Beleuchtung sind relevant für die Planung und Durchführung konkreter
Straßenbaumaßnahmen, die entsprechend den Vorschriften erfolgen und mit allen
Betroffenen/Zuständigen abgestimmt werden. Derzeit sind keine Straßenbaumaßnahmen
geplant. 10.
Bezirksamt Lichtenberg, Büro für
Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 17.12.2009 Die Hansastraße
als stark frequentierte Hauptverkehrsader provoziert seit Jahren eine Nutzung
der anliegenden Grundstücke für gewerbliche Zwecke. Nachfrage ist auch aktuell
vorhanden. Sowohl die infrastrukturelle Anbindung als auch die bereits
ansässigen gewerblichen Nutzungen geben den betrachteten Grundstücken eine hohe
Lagegunst. Die permanent hohe
Fahrzeugfrequenz mindert aber gleichzeitig die Wohnqualität des Siedlungsbereiches. Der Entwurf 1
bietet die Möglichkeit, dem Umnutzungsdruck Rechnung zu tragen, dem Verfall
nicht mehr genutzter Wohngrundstücke entgegenzuwirken und damit Einfluss auf
eine attraktivere Gestaltung im Bereich der Hansastraße zu nehmen. Das Mischgebiet
wird eine Abschirmung zum Wohngebiet entlang des Kyllburger Weges bieten. Bei Ausweisung des
gesamten Areals als Mischgebiet würde der Kyllburger Weg durch gewerblichen
Verkehr belastet, damit bestünde die Gefahr, dass die Wohnqualität im
nördlichen Bereich sinkt, die aktuelle Problemlage sozusagen verschoben würde. Stapl: Auch mit Bezug auf
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die dort getroffenen Anregungen
soll der Entwurf 1 weiter verfolgt werden. 11.
Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur,
Fachbereich Umwelt, mit Schreiben vom 17.12.2009 Durch die Sachgebiete
Immissionsschutz und Bodenschutz werden keine Einwände erhoben. Den
Planungsüberlegungen wird zugestimmt, da die Ansiedlung lediglich nicht wesentlich
störender Betriebe zulässig sein soll. Es sind keine
Altlasten bekannt. Stapl: Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und in die Begründung eingearbeitet. 12.
Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Umwelt und Natur,
Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung, mit Schreiben vom 22.12.2009 Das Planungsgebiet befindet sich
innerhalb eines Obstbaumsiedlungsbereiches, am Rande einer Kaltluftleitbahn in
Richtung Innenstadt mit sehr hoher Bedeutung. Daraus ergibt sich eine hohe
Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen. Weitere Verdichtungen
sollten vermieden werden. Um den Charakter des Obstbaumsiedlungsbereiches zu
erhalten bzw. auszubauen, sollte eine Festsetzung zur Pflanzung von Obstbäumen
bei Neubebauung von Grundstücken erfolgen. Festsetzungsvorschläge: - Im Allgemeinen Wohngebiet ist pro 250 m²
nicht überbaubarer Grundstücksfläche mindestens 1 Obstbaum zu pflanzen, zu
erhalten und bei Abgang nachzupflanzen. Bei der Ermittlung der Zahl der zu
pflanzenden Bäume sind die vorhandenen Obstbäume anzurechnen. - Im Allgemeinen Wohngebiet ist eine
Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau
herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde
Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen
sind unzulässig. Für den Erhalt der biologischen
Vielfalt spielt die Verbindung von Lebensräumen eine große Rolle. Aus diesem
Grund wurde der Biotopverbund als Schutzziel im Naturschutzgesetz verankert. An
einem stadtumfassenden Konzept der Vernetzung von Lebensräumen durch Korridore
wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gearbeitet. In einer
Studie der TU Berlin wurden 34 Zielarten für die Erarbeitung eines Biotopverbundsystems
von Berlin festgelegt. Das Planungsgebiet befindet sich am Rand von
Verbreitungsflächen für 3 Zielarten für den Biotopverbund – Kammmolch,
Knoblauchkröte, Moorfrosch. Kernflächen für den Biotopverbund befinden sich
nördlich des Planungsgebietes. Das Planungsgebiet selbst hat die Aufgabe einer
Puffer-/Verbindungsfläche, in der die genannten Arten insbesondere überwintern. Die das Gebiet tangierende stark
befahrene Hansastraße stellt eine Barriere in Nord-Süd-Richtung dar, die nicht
überwunden werden kann. Die Umsetzung der o.g.
Festsetzungsvorschläge unterstützt die Entwicklung des Biotopverbundsystems in
diesem Bereich. Aufgrund der Lage des Gebietes an
der stark befahrenen 4-spurigen Hansastraße wurde zusätzlich eine potentielle
verkehrsbedingte Luftbelastung, insbesondere während austauscharmer Wetterlagen,
festgestellt. Festsetzungsvorschlag: ·
Im
Mischgebiet ist pro 500 m² nicht überbaubarer Grundstücksfläche mindestens 1
Laubbaum/Zierobstbaum zu pflanzen, zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen.
Bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden Bäume sind die vorhandenen
Laubbäume anzurechnen. Dieser Festsetzungsvorschlag soll
sowohl den Obstbaumsiedlungscharakter des Gebietes erhalten aber auch zur
Verbesserung des Stadtklimas beitragen. Die bereits dargestellten Flächen zum
Anpflanzen tragen ebenso dazu bei. Aus den genannten Fakten ist das im
Entwurf 1 vorgeschlagene Mischgebiet direkt an der Hansastraße und das
Allgemeine Wohngebiet am Kyllburger Weg ein aus der Landschaftsplanung fachlich
vertretbarer Kompromiss, der befürwortet wird. Dem Entwurf 2 kann nicht
zugestimmt werden, da die o.g. Belange nicht berücksichtigt werden. Stapl: Die vorgeschlagenen Festsetzungen
sollen in den B-Planentwurf übernommen werden. Nach Rücksprache mit dem
Fachbereich NL wird die Festsetzung für das Mischgebiet dahingehend geändert,
dass pro 500 m² Grundstücksfläche 1 Baum zu pflanzen ist, da die vorgeschlagene
Festsetzung aufgrund der geringen Grundstücksgrößen das Anpflanzen nicht
erfordern würde. Die Festsetzung zum wasser- und luftdurchlässigen Aufbau von
Wegen und Zufahrten soll auch für das Mischgebiet gelten. Auch mit Bezug auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und die dort getroffenen Anregungen soll der
Entwurf 1 weiter geführt werden. Durch eine rückwärtige Baugrenze im geplanten
Mischgebiet wird eine weitere nicht überbaubare Fläche festgesetzt, die von
jeglichen baulichen Anlagen freizuhalten ist. Diese Fläche soll mit hoch
wachsenden Sträuchern bepflanzt werden. 13.
Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Bauen und Verkehr, mit Schreiben vom
06.01.2010 Grundsätzlich wäre eine
Verbreiterung des nördlichen Seitenbereiches der Hansastraße wünschenswert, um
darauf einen Radweg und einen Gehweg nach den Regelbreiten der AV Geh- und
Radwege unterzubringen. Da davon zahlreiche Grundstücke betroffen wären, wird
auf diese Forderung verzichtet. Vor der Feldtmannstraße gibt es in
der Hansastraße wegen der dortigen Haltestelle einen Fahrbahnverschwenk. Der
vorhandene, befestigte Gehweg setzt sich in diesem Bereich unter
Berücksichtigung dieses Verschwenkes in einer Breite von ca. 4,15 m fort. Im
B-Plan-Entwurf ist dieser Gehwegverschwenk nicht berücksichtigt. Wir bitten den
Verlauf der Straßenbegrenzungslinie in der Hansastraße so zu ändern, dass
dieser sich im genannten Bereich nach dem Verlauf der Grundstückseinfriedung
und der Grenze der Gehwegbefestigung richtet. Bezüglich der beiden Varianten
favorisieren wir den Entwurf 1 mit der Ausweisung der Grundstücke am Kyllburger
Weg als WA mit einer GRZ von 0,2, da es sich beim Kyllburger Weg um eine
relativ schmale Straße mit einer Breite von nur ca. 8,5 m ohne ausgebaute
Gehwege handelt und der Erschließungsbedarf bei einer niedrigeren GRZ
voraussichtlich ebenfalls geringer ausfällt. Stapl: Die Straßenbegrenzungslinie wurde in
die Planzeichnung falsch eingetragen und wird an das tatsächlich vorhandene
Straßenland angepasst. Auch mit Bezug auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und die dort getroffenen Anregungen soll der
Entwurf 1 weiter geführt werden 14.
Bezirksamt Lichtenberg, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, mit Schreiben vom
22.12.2009 Die Bezeichnung der Grundstücke muss
aktualisiert werden. Da die Vorgärten nicht alle frei von
baulichen Anlagen gestaltet sind (z.B. Hansastraße 237 und 239) sollte der
Textteil ergänzt werden unter dem Punkt Bestandssituation. Die Pläne zeigen nicht den aktuellen
Stand der Bebauung. Stapl: Die Plangrundlage einschließlich der
Grundstücksbezeichnung wird mit der Herstellung des Reinplanes aktualisiert und
die Begründung entsprechend dem Hinweis ergänzt. Ergebnis: Mit Bezug auf das Ergebnis der
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und unter
Berücksichtigung der Stellungnahmen der Behörden wird der B-Planvorentwurf 1,
der die Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße und eines
allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Weges zum Ziel hat, weiter
verfolgt. Die Planzeichnung wird insbesondere
im Hinblick auf das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit durch die Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze und durch
eine Fläche zum Anpflanzen, die dicht mit hoch wachsenden Sträuchern zu bepflanzen
ist, entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen im Mischgebiet geändert. Die Straßenbegrenzungslinie entlang
der Hansastraße soll entsprechend der tatsächlich vorhandenen öffentlichen
Verkehrsfläche festgesetzt werden. Die Plangrundlage wird aktualisiert. Es werden textliche Festsetzungen
zum Anpflanzen von Bäumen und zum Befestigungsaufbau von Wegen und Zufahrten
aufgenommen. Die Begründung wird korrigiert und
ergänzt. Über die Beteiligung der Behörden
hinaus wird aufgrund der Einstellung des B-Planverfahrens XXII-32 die westliche
Geltungsbereichsgrenze bis zu Straßenmitte der Feldtmannstraße verschoben. Eine
Änderung des Titels des B-Planes ist nicht erforderlich. |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |