Drucksache - DS/1770/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht zukünftig während der Wintersaison die Internetseite
des Bezirkes so zu gestalten, dass auf der Startseite Ansprechpartner und
Rufnummer für die Anzeige von Verstößen gegen die Räum- und Streupflicht
(Winterdienst) nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz klar erkennbar sind.
Bei abweichenden Zuständigkeiten ist ein Hinweis in Textform und Link zur
zuständigen Behörde/Ansprechpartner zu erstellen. Zudem soll den Bürgern die
Möglichkeit gegeben werden ihre Beschwerden an das Bezirksamt zu übermitteln,
welches sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzt. Begründung: Grundstückseigentümern
ist sehr gut bekannt, dass es ihre Pflicht ist die Wege vor ihren Grundstücken
vom Schnee zu räumen und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ebenso weis der
Senat, dass die Straßen und Gehwege in Lichtenberg geräumt werden müssen
– genauso wie in allen anderen Bezirken auch. Diese Anschreiben sind
verzichtbar. |
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