Drucksache - DS/1747/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) in Kenntnis der Anregungen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-48 das B-Planverfahren mit dem Ziel der Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße und eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Weges weiter zu führen. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Vermerk vom 12.04.2010 b) mit
der Durchführung des Beschlusses zu a) das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Begründung:
Unterrichtung
über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage
1 Räumlicher Geltungsbereich
des Bebauungsplanes 11-48 für Grundstücke Hansastraße 215/239, Feldtmannstraße 85 und Kyllburger
Weg 2/26, im Bezirk
Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße und eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Wegs sowie Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen Anlage
2 Vermerk Stapl B1 vom 12.04.2010 Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16. November bis einschließlich 17. Dezember 2009 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit wurde am 13. November 2009 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung davon in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren wurde die Pressestelle informiert und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang. Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt: -
Bebauungsplanvorentwurf
mit 2 Alternativen, -
Begründung. 3 Bürger und Bürgerinnen haben während dieser Zeit Einsicht in die Planung genommen. Es wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die von 23 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden ist. Die Bürgerinnen und Bürger wohnen auf 17 Grundstücken entlang des Kyllburger Weges sowohl im Geltungsbereich des B-Planes als auch außerhalb des Geltungsbereiches. Die Unterzeichner sprachen sich ausdrücklich gegen eine Festsetzung als Mischgebiet aus folgenden Gründen aus: Wörtliche
Wiedergabe Viele Anwohner wohnen schon seit Jahrzehnten am Kyllburger Weg. Diese Gegend war eine ruhige Garten- und Wohngegend. Viele Leute sind neu hinzugezogen und haben hier ihre Einfamilienhäuser errichtet. Die Anwohner haben nicht nur erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet sondern auch viele persönliche Arbeit geleistet, um sich diese grüne und ruhige Oase in der Großstadt zu schaffen und zu erhalten. 1. Durch die hohen Wände des Hansacenters wird der Schall der Hansastraße auf die gegenüberliegende Seite in Richtung Kyllburger Weg reflektiert. 2. Kunden des Hansacenters parken im Kyllburger Weg, statt in der kostenpflichtigen Tiefgarage des Centers. Dadurch werden die Straßenränder zusätzlich belastet und zerfahren und sie nehmen den Anwohnern die Parkplätze weg. Für Pflegedienste, Post und Müllabfuhr erschwert sich somit die Situation. 3. Kunden des Hansacenters nutzen den Kyllburger Weg als Auslaufstrecke für ihre Hunde, wodurch die Straße verschmutzt wird. 4. Die zumeist jungen Besucher der Diskothek Dix im Hansacenter stören auf empfindliche Weise die Nachtruhe der Anwohner. Trotz mehrmaliger Beschwerden von Anwohnern wird die Situation von den zuständigen Behörden und von den Betreibern des Hansacenters heruntergespielt. Mit der
Festsetzung als Mischgebiet befürchten die Anwohner eine weitere drastische Verschlechterung
der Wohnqualität, wie sie seit Errichtung des Hansacenters eingetreten ist. Die vorhandenen
drei Gewerbebetriebe direkt an der Hansastraße halten sich mehr oder weniger an
die Vorgaben eines allgemeinen Wohngebietes. Es ist aber zu befürchten, dass
bei Umwidmung in den Status eines Mischgebietes ein strenger Blick über den
Gartenzaun nicht mehr ausreicht. Prinzipiell ist nichts gegen Gewerbebetriebe
an der Hansastraße einzuwenden, sofern sie sich den Gegebenheiten eines
allgemeinen Wohngebietes anpassen. Nicht zuletzt lebt auch der
Beherbergungsbetrieb Hotel Lydia von der relativen Ruhe hier im Wohngebiet. Der Status als
allgemeines Wohngebiet bildet somit eine rechtliche Grundlage gegen
Gewerbelärm. Aus diesem Grund stimmen wir gegen eine Festsetzung als
Mischgebiet Stapl: Die Äußerungen
zu den Beeinträchtigungen betreffen im Wesentlichen eine Nutzung außerhalb des
Geltungsbereiches des B-Planes. Die Beschwerden wurden an die zuständigen
Fachämter des Bezirks (BWA, BauV, UmNat) weiter geleitet. Aufgrund der
Äußerungen der Anwohner des Kyllburger Weges gibt es 3 Lösungsansätze. 1. Das Plangebiet
befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die
Zulässigkeit von Vorhaben bisher auf der Grundlage von § 34 BauGB erfolgt ist.
Da die Grundstücke des Plangebietes in einem durch Wohnnutzung geprägten
Gebiet, das einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 1 BauNVO entspricht,
liegen, beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 BauGB
nach der Art allein danach, ob sie nach der BauNVO in einem allgemeinen
Wohngebiet allgemein zulässig wären. Da sich ein Teil
der Anwohner gegen eine Festsetzung als Mischgebiet und für die Beibehaltung
des derzeitigen Status ausgesprochen hat, könnte das B-Planverfahren eingestellt
werden. Die planerische Zielsetzung des FNP und der BEP würde damit aber nicht
verfolgt und verbindlich gesichert werden. 2. Um den von
Anwohnern gewünschten Status zu sichern, wäre die Festsetzung des gesamten
Geltungsbereiches als allgemeines Wohngebiet denkbar. Ansiedlungswünschen der
in einem allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässigen Gewerbetreibenden,
deren Vorhaben derzeit häufig aufgrund der geplanten Größe der zu errichtenden
Grundfläche von Gebäuden und der Gebäudelängen unzulässig sind, könnte durch
eine größere Ausnutzung des Maßes der baulichen Nutzung Rechnung getragen
werden. Die Festsetzung
des gesamten Geltungsbereiches als allgemeines Wohngebiet widerspricht aber den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der für das gesamte Plangebiet eine
gemischte Baufläche M2 (mittlere Dichte) darstellt. Außerdem steht die
Festsetzung als allgemeines Wohngebiet entlang der Hansastraße auch der
beschlossenen Bereichsentwicklungsplanung und damit dem bezirklichen
Planungswillen entgegen. 3.
Da
sich einerseits nur Anwohner des Kyllburger Weges geäußert und die Beibehaltung
des allgemeinen Wohngebiets gefordert haben, anderseits sich Fachverwaltungen
des Senats und des Bezirks für den Entwurf mit der Festsetzung eines
Mischgebietes entlang der Hansastraße und eines allgemeinen Wohngebietes
entlang des Kyllburger Weges (Entwurf 1) und gegen eines Festsetzung des
gesamten Gebietes als Mischgebiet ausgesprochen haben, könnte der Entwurf 1
weiter verfolgt werden. Damit würde den
Anwohnern des Kyllburger Weges der Schutzstatus durch die in dem allgemeinen
Wohngebiet zulässigen Nutzungen erhalten bleiben. Allerdings können die im
benachbarten Mischgebiet an der Hansastraße dann zulässigen Gewerbebetriebe den
Schutz der Wohnnutzung mindern. Nach Maßgabe des baurechtlichen Gebots der
Rücksichtnahme muss gemäß § 15 BauNVO Nachbarschutz auch gebietsübergreifend
gewährt werden. Dieser sichert, dass keine unzumutbaren Belästigungen oder Störungen
durch die Nutzungen im Mischgebiet auftreten und dass Nutzungen zu den Zeiten,
an denen die Nachbarschaft besonders schutzbedürftig und besonders schutzwürdig
ist (Abendstunden, nachts, Wochenende), nicht betrieben werden. Insbesondere
wird sich jedoch die Situation für die bestehenden Wohngrundstücke innerhalb
des geplanten Mischgebietes verändern, da der Schutz vor Störungen mit der
Festsetzung als Mischgebiet gemindert wird. Trotz dessen besteht aber auch hier
eine relativ weitgehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Wohnen. Störungen
und Belästigungen sind ausgeschlossen, wenn sie sich bis in die Freizeit und
vor allem in die Zeit der Nachtruhe erstrecken. Hinsichtlich der bestehenden
Schutzposition der Betroffenen ist zu berücksichtigen, dass mit der Lage an der
Hansastraße der Geltungsbereich über das Maß dessen, was in einem allgemeinen
Wohngebiet und selbst auch in einem Mischgebiet regelmäßig zu erwarten ist,
bereits belastet ist. Die
Lärmbelastung durch die Hansastraße könnte zwar für die angrenzenden Baugebiete
durch die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise entlang der Hansastraße
gemindert werden, da die so entstehenden Gebäude die Funktion eines
Lärmschutzes übernehmen würden. Die Umsetzung einer geschlossenen Bauweise
erscheint aufgrund der bestehenden offenen Bauweise und der vorhandenen
Nutzungen weder kurz- noch mittelfristig realistisch. Die von den innerhalb des
Mischgebietes zulässigen gewerblichen Nutzungen ausgehenden Störungen würden
bestehen bleiben. Lösungsvorschlag: Den Belangen nach einer
städtebaulich erwünschten Mischung von Wohnen und Gewerbe an einer
übergeordneten Hauptverkehrsstraße und nach einer höheren Ausnutzung der
Grundstücke an der Hansastraße wird auch im Hinblick auf die Ziele des FNP und
der BEP gegenüber den Belangen der Anwohner und deren Schutzbedürfnis vor
Störungen der Vorrang eingeräumt. Das B-Planverfahren wird auf der Basis des
Entwurfes 1 weiter geführt und entlang der Hansastraße ein Mischgebiet und
entlang des Kyllburger Weges ein allgemeines Wohngebiet jeweils in offener
Bauweise ausgewiesen. Durch die Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze und
durch Flächen zum Anpflanzen entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen im
Mischgebiet wird dem Schutzbedürfnis des allgemeinen Wohngebietes entgegengekommen.
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