Drucksache - DS/1747/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-48
Arbeitstitel: Hansastraße/Kyllburger Weg
Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.06.2010 
42. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)  in Kenntnis der Anregungen der Öffentlichkeit während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-48 das B-Planverfahren mit dem Ziel der Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße und eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Weges weiter zu führen.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Vermerk vom 12.04.2010

 

b)  mit der Durchführung des Beschlusses zu a) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

 

 

 

 


 

 

                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-48

für Grundstücke Hansastraße 215/239,

Feldtmannstraße 85 und Kyllburger Weg 2/26,

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

 

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße

und eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Wegs

sowie Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen

 


                                                                                                                                         Anlage 2

 

Vermerk Stapl B1 vom 12.04.2010

 

 

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16. November bis einschließlich 17. Dezember 2009 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit wurde am 13. November 2009 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung davon in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren wurde die Pressestelle informiert und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf mit 2 Alternativen,

-        Begründung.

 

3 Bürger und Bürgerinnen haben während dieser Zeit Einsicht in die Planung genommen.

 

Es wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, die von 23 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden ist. Die Bürgerinnen und Bürger wohnen auf 17 Grundstücken entlang des Kyllburger Weges sowohl im Geltungsbereich des B-Planes als auch außerhalb des Geltungsbereiches.

 

Die Unterzeichner sprachen sich ausdrücklich gegen eine Festsetzung als Mischgebiet aus folgenden Gründen aus:

 

Wörtliche Wiedergabe

Viele Anwohner wohnen schon seit Jahrzehnten am Kyllburger Weg. Diese Gegend war eine ruhige Garten- und Wohngegend. Viele Leute sind neu hinzugezogen und haben hier ihre Einfamilienhäuser errichtet. Die Anwohner haben nicht nur erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet sondern auch viele persönliche Arbeit geleistet, um sich diese grüne und ruhige Oase in der Großstadt zu schaffen und zu erhalten.

 

1.        Durch die hohen Wände des Hansacenters wird der Schall der Hansastraße auf die gegenüberliegende Seite in Richtung Kyllburger Weg reflektiert.

2.        Kunden des Hansacenters parken im Kyllburger Weg, statt in der kostenpflichtigen Tiefgarage des Centers. Dadurch werden die Straßenränder zusätzlich belastet und zerfahren und sie nehmen den Anwohnern die Parkplätze weg. Für Pflegedienste, Post und Müllabfuhr erschwert sich somit die Situation.

3.        Kunden des Hansacenters nutzen den Kyllburger Weg als Auslaufstrecke für ihre Hunde, wodurch die Straße verschmutzt wird.

4.        Die zumeist jungen Besucher der Diskothek Dix im Hansacenter stören auf empfindliche Weise die Nachtruhe der Anwohner.

 

Trotz mehrmaliger Beschwerden von Anwohnern wird die Situation von den zuständigen Behörden und von den Betreibern des Hansacenters heruntergespielt.

 

Mit der Festsetzung als Mischgebiet befürchten die Anwohner eine weitere drastische Verschlechterung der Wohnqualität, wie sie seit Errichtung des Hansacenters eingetreten ist.

 

Die vorhandenen drei Gewerbebetriebe direkt an der Hansastraße halten sich mehr oder weniger an die Vorgaben eines allgemeinen Wohngebietes. Es ist aber zu befürchten, dass bei Umwidmung in den Status eines Mischgebietes ein strenger Blick über den Gartenzaun nicht mehr ausreicht. Prinzipiell ist nichts gegen Gewerbebetriebe an der Hansastraße einzuwenden, sofern sie sich den Gegebenheiten eines allgemeinen Wohngebietes anpassen. Nicht zuletzt lebt auch der Beherbergungsbetrieb Hotel Lydia von der relativen Ruhe hier im Wohngebiet.

 

Der Status als allgemeines Wohngebiet bildet somit eine rechtliche Grundlage gegen Gewerbelärm. Aus diesem Grund stimmen wir gegen eine Festsetzung als Mischgebiet

 

Stapl:

Die Äußerungen zu den Beeinträchtigungen betreffen im Wesentlichen eine Nutzung außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes. Die Beschwerden wurden an die zuständigen Fachämter des Bezirks (BWA, BauV, UmNat) weiter geleitet.

 

Aufgrund der Äußerungen der Anwohner des Kyllburger Weges gibt es 3 Lösungsansätze.

 

1.    Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, so dass die Zulässigkeit von Vorhaben bisher auf der Grundlage von § 34 BauGB erfolgt ist. Da die Grundstücke des Plangebietes in einem durch Wohnnutzung geprägten Gebiet, das einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 1 BauNVO entspricht, liegen, beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 BauGB nach der Art allein danach, ob sie nach der BauNVO in einem allgemeinen Wohngebiet allgemein zulässig wären.

 

       Da sich ein Teil der Anwohner gegen eine Festsetzung als Mischgebiet und für die Beibehaltung des derzeitigen Status ausgesprochen hat, könnte das B-Planverfahren eingestellt werden. Die planerische Zielsetzung des FNP und der BEP würde damit aber nicht verfolgt und verbindlich gesichert werden.

 

2.    Um den von Anwohnern gewünschten Status zu sichern, wäre die Festsetzung des gesamten Geltungsbereiches als allgemeines Wohngebiet denkbar. Ansiedlungswünschen der in einem allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässigen Gewerbetreibenden, deren Vorhaben derzeit häufig aufgrund der geplanten Größe der zu errichtenden Grundfläche von Gebäuden und der Gebäudelängen unzulässig sind, könnte durch eine größere Ausnutzung des Maßes der baulichen Nutzung Rechnung getragen werden.

 

       Die Festsetzung des gesamten Geltungsbereiches als allgemeines Wohngebiet widerspricht aber den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, der für das gesamte Plangebiet eine gemischte Baufläche M2 (mittlere Dichte) darstellt. Außerdem steht die Festsetzung als allgemeines Wohngebiet entlang der Hansastraße auch der beschlossenen Bereichsentwicklungsplanung und damit dem bezirklichen Planungswillen entgegen.

 

3.        Da sich einerseits nur Anwohner des Kyllburger Weges geäußert und die Beibehaltung des allgemeinen Wohngebiets gefordert haben, anderseits sich Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks für den Entwurf mit der Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Hansastraße und eines allgemeinen Wohngebietes entlang des Kyllburger Weges (Entwurf 1) und gegen eines Festsetzung des gesamten Gebietes als Mischgebiet ausgesprochen haben, könnte der Entwurf 1 weiter verfolgt werden.

 

       Damit würde den Anwohnern des Kyllburger Weges der Schutzstatus durch die in dem allgemeinen Wohngebiet zulässigen Nutzungen erhalten bleiben. Allerdings können die im benachbarten Mischgebiet an der Hansastraße dann zulässigen Gewerbebetriebe den Schutz der Wohnnutzung mindern. Nach Maßgabe des baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme muss gemäß § 15 BauNVO Nachbarschutz auch gebietsübergreifend gewährt werden. Dieser sichert, dass keine unzumutbaren Belästigungen oder Störungen durch die Nutzungen im Mischgebiet auftreten und dass Nutzungen zu den Zeiten, an denen die Nachbarschaft besonders schutzbedürftig und besonders schutzwürdig ist (Abendstunden, nachts, Wochenende), nicht betrieben werden.

 

       Insbesondere wird sich jedoch die Situation für die bestehenden Wohngrundstücke innerhalb des geplanten Mischgebietes verändern, da der Schutz vor Störungen mit der Festsetzung als Mischgebiet gemindert wird. Trotz dessen besteht aber auch hier eine relativ weitgehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Wohnen. Störungen und Belästigungen sind ausgeschlossen, wenn sie sich bis in die Freizeit und vor allem in die Zeit der Nachtruhe erstrecken.

 

Hinsichtlich der bestehenden Schutzposition der Betroffenen ist zu berücksichtigen, dass mit der Lage an der Hansastraße der Geltungsbereich über das Maß dessen, was in einem allgemeinen Wohngebiet und selbst auch in einem Mischgebiet regelmäßig zu erwarten ist, bereits belastet ist.

 

       Die Lärmbelastung durch die Hansastraße könnte zwar für die angrenzenden Baugebiete durch die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise entlang der Hansastraße gemindert werden, da die so entstehenden Gebäude die Funktion eines Lärmschutzes übernehmen würden. Die Umsetzung einer geschlossenen Bauweise erscheint aufgrund der bestehenden offenen Bauweise und der vorhandenen Nutzungen weder kurz- noch mittelfristig realistisch. Die von den innerhalb des Mischgebietes zulässigen gewerblichen Nutzungen ausgehenden Störungen würden bestehen bleiben.

 

 

Lösungsvorschlag:

Den Belangen nach einer städtebaulich erwünschten Mischung von Wohnen und Gewerbe an einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße und nach einer höheren Ausnutzung der Grundstücke an der Hansastraße wird auch im Hinblick auf die Ziele des FNP und der BEP gegenüber den Belangen der Anwohner und deren Schutzbedürfnis vor Störungen der Vorrang eingeräumt. Das B-Planverfahren wird auf der Basis des Entwurfes 1 weiter geführt und entlang der Hansastraße ein Mischgebiet und entlang des Kyllburger Weges ein allgemeines Wohngebiet jeweils in offener Bauweise ausgewiesen. Durch die Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze und durch Flächen zum Anpflanzen entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen im Mischgebiet wird dem Schutzbedürfnis des allgemeinen Wohngebietes entgegengekommen.

 

 

 

 

 

 
 

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