Drucksache - DS/1638/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a)
das
Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des
Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde siehe
Anlage 1 b)
das
Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit siehe Anlage 2 c) mit der Erarbeitung des
Abschlussberichts das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Begründung:
Die Bereichsentwicklungsplanung ist
eine teilräumliche Planungsebene zwischen der übergeordneten, gesamtstädtischen
und der detaillierten kleinräumigen Planung. Es werden insbesondere die
anzustrebende Nutzungsverteilung sowie der Flächenbedarf für Einrichtungen der
sozialen Infrastruktur, für Grün- und Erholungsflächen, für gewerblich genutzte
Flächen, für die verkehrliche Infrastruktur sowie für das Wohnen dargestellt. Berlin,
den 02.2010
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr |
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