Drucksache - DS/1550/VI  

 
 
Betreff: Entscheidung des Bezirksamts zu Stadtteilzentren und sozialen Treffs nachvollziehbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin SchulSportSoz,
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.01.2010 
37. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Anlage 1 PDF-Dokument
Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

1.      Das Bezirksamt wurde ersucht der BVV in der Sitzung im Januar 2010 das Abwägungspapier vorzulegen, auf dessen Grundlage die Entscheidung über die Vergabe der Zuwendungen für die fünf Stadtteilzentren und die drei sozialen Treffs erfolgte.

  1. Das Bezirksamt wurde ersucht die Zuwendungs- und Ablehnungsbescheide für das Stadtteilzentrum Lichtenberg Süd bis zur Vorlage und Diskussion des Abwägungsprotokolls im Ausschuss Soziales/Mieterinteressen als vorläufig zu erklären.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Zu 1.:

Mit Schreiben vom 22.12.2009 hat das Bezirksamt der BVV auf der Rechtsgrundlage des § 13 Abs. 1 Satz 2 BezVG mitgeteilt, dass der gefasste Beschluss der BVV in der vorliegen­den Form nicht umgesetzt werden kann. Gleichzeitig wurde eine Verfahrensweise vorgeschlagen, wie der Intention des Antrages weitestgehend entsprochen werden kann (s. Schreiben der Bezirksbürgermeisterin an den Vorsteher).

Zu 2.:

Dem Ersuchen wurde gefolgt, indem das Bezirksamt den Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen gebeten hat, Anfang Januar eine Sondersitzung einzuberufen. Die Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheide für das Stadtteilzentrum Lichtenberg Süd wurden zunächst ganz zurückbehalten, da es gegen einen Vorläufigkeitsvermerk, wie von der BVV angeregt, rechtliche Bedenken gab.

Am 07.01.2010 stellte das Bezirksamt im Rahmen dieser Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Mieterinteressen ausführlich die Einzelheiten des Interessenbekundungs­verfahrens (IBV) dar. Im Ergebnis der dazu geführten Diskussion beschloss der Ausschuss das Ersuchen, ihm abschließend eine formale Stellungnahme des Rechtsamtes zur Bewertung des IBV zukommen zu lassen, die die rechtliche Unbedenklichkeit des durchgeführten Verfahrens bestätigt. Diese Stellungnahme wurde dem Ausschuss zugeleitet (s. Schreiben des Rechtsamtes an den Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen).

Die Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheide für das Stadtteilzentrum Lichtenberg Süd wurden entsprechend versandt.

 

 

 

Emmrich                                                                           Beurich

Bezirksbürgermeisterin                                                    Bezirksstadträtin für

                                                                                          Schule, Sport, Soziales

 

 
 

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