Drucksache - DS/1550/VI
1.
Das Bezirksamt wurde ersucht der BVV in der Sitzung im Januar 2010 das
Abwägungspapier vorzulegen, auf dessen Grundlage die Entscheidung über die
Vergabe der Zuwendungen für die fünf Stadtteilzentren und die drei sozialen
Treffs erfolgte.
Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Zu 1.: Mit Schreiben vom 22.12.2009 hat das Bezirksamt der BVV auf
der Rechtsgrundlage des § 13 Abs. 1 Satz 2 BezVG mitgeteilt, dass der gefasste
Beschluss der BVV in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden kann.
Gleichzeitig wurde eine Verfahrensweise vorgeschlagen, wie der Intention des
Antrages weitestgehend entsprochen werden kann (s. Schreiben der
Bezirksbürgermeisterin an den Vorsteher). Zu
2.: Dem Ersuchen wurde gefolgt, indem das Bezirksamt den
Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen gebeten hat, Anfang Januar eine
Sondersitzung einzuberufen. Die Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheide für das
Stadtteilzentrum Lichtenberg Süd wurden zunächst ganz zurückbehalten, da es
gegen einen Vorläufigkeitsvermerk, wie von der BVV angeregt, rechtliche
Bedenken gab. Am 07.01.2010 stellte das Bezirksamt im Rahmen dieser
Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Mieterinteressen ausführlich die
Einzelheiten des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) dar. Im Ergebnis der
dazu geführten Diskussion beschloss der Ausschuss das Ersuchen, ihm
abschließend eine formale Stellungnahme des Rechtsamtes zur Bewertung des IBV
zukommen zu lassen, die die rechtliche Unbedenklichkeit des durchgeführten
Verfahrens bestätigt. Diese Stellungnahme wurde dem Ausschuss zugeleitet (s.
Schreiben des Rechtsamtes an den Ausschuss für Soziales und Mieterinteressen). Die Zuwendungs- bzw.
Ablehnungsbescheide für das Stadtteilzentrum Lichtenberg Süd wurden
entsprechend versandt. Emmrich Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Schule,
Sport, Soziales |
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