Drucksache - DS/1528/VI  

 
 
Betreff: Sanierung Obersee/Orankesee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.12.2009 
36. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms stellen die Europäische Union und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz u.a. Mittel für die ökologische Sanierung von Oberflächengewässern zur Verfügung, wenn damit nachhaltige Verbesserungen für die Schutzgüter Wasser, Klima, Fauna, Flora, Landschaftsbild und Erholung eintreten.

 

Das Amt für Umwelt und Natur bereitet seit 2001  die Sanierung von Obersee- und Orankesee vor, nachdem im Landschaftsplanverfahren XXII – L – 5 Obersee / Orankesee das Planungserfordernis der Sanierung durch Fachgutachten belegt wurde.

 

Um die dringlichste Maßnahme, nämlich die Entnahme des Sedimentes aus dem Obersee zu finanzieren, hat das Amt für Umwelt und Natur bereits 2008 eine Anmeldung für die Investitionsplanung vorgenommen. Die Kosten für die Sedimententnahme wurden zu diesem Zeitpunkt auf etwa 1 Mio € geschätzt. Da aber in diesem Zusammenhang noch weitere Maßnahmen - wie z.B. die Erneuerung der Regenwassereinläufe - dringlich sind, hat das Amt für Umwelt und Natur weitere Finanzierungsmöglichkeiten aus Fördermitteln geprüft.  In Frage kommt das Umweltentlastungsprogramm.

 

Mit der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wurde dazu 2008 ein Gespräch geführt. Diese stellte eine Förderung des Projektes in Aussicht, wenn entsprechend der Förderkriterien auch eine nachhaltige Entwicklung für alle in Frage kommenden Schutzgüter eingeleitet würde. Eine Förderung der Entschlammung als einzige Maßnahme wurde abgelehnt, da diese zu den regulären Pflichtaufgaben des Bezirkes gehört.

 

Um einen Förderantrag stellen zu können,  hat das Amt für Umwelt und Natur jetzt eine Projektskizze erarbeiten lassen. Auf Grundlage der Projektskizze soll nun der UEP – Antrag gestellt werden. In der Projektskizze werden 10 verschiedene Maßnahme dargestellt (siehe Tabelle 1) mit einem Kostenrahmen von insgesamt 2.682.826,00  €. Die Qualität der Projektskizze erlaubt eine exakte Ermittlung der Kosten auf der Grundlage aktueller Preise im Wasser- und Landschaftsbau.

 

Der Eigenanteil des Bezirkes beträgt 359.330.53 €, da zur Vorbereitung der UEP – Projektskizze für die erforderlichen Gutachten zur Klärung der Technologien und der Kosten bereits 40.669,47 € verausgabt  wurden. Diese werden entsprechend Investitionsplanung im Kapitel 4720 in den HHJ 2010 und 2011 in Höhe von insgesamt 400.000 € bereitgestellt. Benötigt werden noch 2.323.500,00 € Fördermittel aus dem UEP im Zeitraum von 2010 – 2013.

 

Der Eigenanteil beträgt somit ca. 13 % der Gesamtsumme.

 

 

Um eine nachhaltige und ökonomische Bewirtschaftung des Obersees vornehmen zu können, soll in Zusammenarbeit mit den BWB nach der Sedimententnahme eine neuartige Technologie eingesetzt werden, um zukünftig die Bildung eines Sedimentes zu verhindern. Die Maßnahmen dazu werden in eigener Verantwortung der BWB durchgeführt.  

 

Die Maßnahmen sind  in seiner Komplexität auch erforderlich, um den Standort des Freibades am Orankesee zu sichern. Die Maßnahmen am Orankesee garantieren eine hohe Wassergüte entsprechend der EU – Badewasserrichtlinie bei extrem hohen Temperaturen im Sommer.  Durch die Stabilisierung des Wasserstandes sollen der Bestand an Mollusken, Fischen und Wasserpflanzen gesichert und entwickelt werden.

 

Zur Sicherung der fachlichen Umsetzung des Gesamtprojektes wird für die Realisierung der nicht delegierbaren Bauherrenfunktionen zusätzlich Personal mit entsprechender Qualifikation benötigt. Hierbei handelt es sich um eine Fachkraft mit akademischem Abschluss der Vertiefung Gewässerbau für den Zeitraum der Projektlaufzeit. Personal mit dieser Eignung ist im Bezirksamt Lichtenberg sowie beim ZEP und dem Senat nicht verfügbar.

 

Die delegierbare Bauherrenleistung soll im Rahmen eines Auftrages an einen freiberuflich tätigen Spezialisten vergeben werden, der die notwendigen Leistungen im Interesse des Bezirks erbringt. Laut HOAI sind diese Leistungen frei vereinbar. Die dafür benötigten Mittel können aus den im Bezirk veranschlagten Investitionsmitteln finanziert werden. Für die Antragstellung der UEP-Mittel würde das bedeuten, dass diese Leistung aus dem Arbeitspaket "Bauvorbereitende und baubegleitende Maßnahmen" finanziert wird und somit aus den bezirklichen Investitionsmitteln (Eigenmitteln). Eine zusätzliche Belastung des Bezirkshaushalts würde vermieden.

 

 

Tabelle Arbeitspakete und die jeweiligen Kosten

 

Nr.

Beschreibung der Maßnahme

Kosten (in €)

Bemerkungen

1

Entschlammung Obersee

1.614.840,70

ohne BWB - Maßnahme

2

Sanierung der Regenwassereinläufe

     68.315,40

 

3

Rückbau und Renaturierung der Uferbefestigung des Obersees

   124.810,20

 

4

Befestigung Weg Nordufer Obersee

   101.203,00

 

5

Sanierung der Inseln im Obersee

     11.134,60

 

6

Pfllanzung Röhricht und Seerosen

     14.414,40

 

7

Verbesserung Wasserqualität Obersee

   112.699,40

Pumpe und Leitung von Oranke zum Obersee

8

Rückbau und Renaturierung der Uferbefestigung des Orankesees

   205.848,50

 

9

Anpflanzung von Röhricht und Seerosen / Stabilisierung Wasserstand Orankesee

     36.517,80

 

10

Bauvorbereitende und baubegleitende Maßnahmen

   393.042,00

dienen den Maßnahmen der anderen Arbeitspakete als Grundlage

 

Gesamtsumme

2.682.826,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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