Drucksache - DS/1528/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis
zu nehmen: Im Rahmen des Umweltentlastungsprogramms stellen die Europäische Union
und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz u.a.
Mittel für die ökologische Sanierung von Oberflächengewässern zur Verfügung,
wenn damit nachhaltige Verbesserungen für die Schutzgüter Wasser, Klima, Fauna,
Flora, Landschaftsbild und Erholung eintreten. Das Amt für Umwelt und Natur bereitet seit 2001 die Sanierung von Obersee- und Orankesee vor,
nachdem im Landschaftsplanverfahren XXII – L – 5 Obersee / Orankesee
das Planungserfordernis der Sanierung durch Fachgutachten belegt wurde. Um die dringlichste Maßnahme, nämlich die Entnahme des Sedimentes aus
dem Obersee zu finanzieren, hat das Amt für Umwelt und Natur bereits 2008 eine
Anmeldung für die Investitionsplanung vorgenommen. Die Kosten für die
Sedimententnahme wurden zu diesem Zeitpunkt auf etwa 1 Mio € geschätzt.
Da aber in diesem Zusammenhang noch weitere Maßnahmen - wie z.B. die Erneuerung
der Regenwassereinläufe - dringlich sind, hat das Amt für Umwelt und Natur
weitere Finanzierungsmöglichkeiten aus Fördermitteln geprüft. In Frage kommt das Umweltentlastungsprogramm.
Mit der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz wurde dazu 2008 ein Gespräch geführt. Diese stellte eine
Förderung des Projektes in Aussicht, wenn entsprechend der Förderkriterien auch
eine nachhaltige Entwicklung für alle in Frage kommenden Schutzgüter
eingeleitet würde. Eine Förderung der Entschlammung als einzige Maßnahme wurde
abgelehnt, da diese zu den regulären Pflichtaufgaben des Bezirkes gehört. Um einen Förderantrag stellen zu können, hat das Amt für Umwelt und Natur jetzt eine
Projektskizze erarbeiten lassen. Auf Grundlage der Projektskizze soll nun der
UEP – Antrag gestellt werden. In der Projektskizze werden 10 verschiedene
Maßnahme dargestellt (siehe Tabelle 1) mit einem Kostenrahmen von insgesamt
2.682.826,00 €. Die Qualität der
Projektskizze erlaubt eine exakte Ermittlung der Kosten auf der Grundlage
aktueller Preise im Wasser- und Landschaftsbau. Der Eigenanteil des Bezirkes beträgt 359.330.53 €, da zur
Vorbereitung der UEP – Projektskizze für die erforderlichen Gutachten zur
Klärung der Technologien und der Kosten bereits 40.669,47 €
verausgabt wurden. Diese werden
entsprechend Investitionsplanung im Kapitel 4720 in den HHJ 2010 und 2011 in
Höhe von insgesamt 400.000 € bereitgestellt. Benötigt werden noch
2.323.500,00 € Fördermittel aus dem UEP im Zeitraum von 2010 –
2013. Der Eigenanteil beträgt somit ca. 13 % der Gesamtsumme. Um eine nachhaltige und ökonomische Bewirtschaftung des Obersees
vornehmen zu können, soll in Zusammenarbeit mit den BWB nach der
Sedimententnahme eine neuartige Technologie eingesetzt werden, um zukünftig die
Bildung eines Sedimentes zu verhindern. Die Maßnahmen dazu werden in eigener
Verantwortung der BWB durchgeführt. Die Maßnahmen sind in seiner
Komplexität auch erforderlich, um den Standort des Freibades am Orankesee zu
sichern. Die Maßnahmen am Orankesee garantieren eine hohe Wassergüte
entsprechend der EU – Badewasserrichtlinie bei extrem hohen Temperaturen
im Sommer. Durch die Stabilisierung des
Wasserstandes sollen der Bestand an Mollusken, Fischen und Wasserpflanzen
gesichert und entwickelt werden. Zur Sicherung der fachlichen Umsetzung des Gesamtprojektes wird für die
Realisierung der nicht delegierbaren Bauherrenfunktionen zusätzlich Personal
mit entsprechender Qualifikation benötigt. Hierbei handelt es sich um eine
Fachkraft mit akademischem Abschluss der Vertiefung Gewässerbau für den
Zeitraum der Projektlaufzeit. Personal mit dieser Eignung ist im Bezirksamt
Lichtenberg sowie beim ZEP und dem Senat nicht verfügbar. Die delegierbare Bauherrenleistung soll im Rahmen eines Auftrages an einen
freiberuflich tätigen Spezialisten vergeben werden, der die notwendigen
Leistungen im Interesse des Bezirks erbringt. Laut HOAI sind diese Leistungen
frei vereinbar. Die dafür benötigten Mittel können aus den im Bezirk
veranschlagten Investitionsmitteln finanziert werden. Für die
Antragstellung der UEP-Mittel würde das bedeuten, dass diese Leistung aus
dem Arbeitspaket "Bauvorbereitende und baubegleitende Maßnahmen"
finanziert wird und somit aus den bezirklichen Investitionsmitteln
(Eigenmitteln). Eine zusätzliche Belastung des Bezirkshaushalts würde
vermieden. Tabelle Arbeitspakete und die jeweiligen Kosten
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