Drucksache - DS/1453/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht sich der engeren Auslegung des Meldegesetzes durch zehn
Berliner Bezirke anzuschließen. Begründung: Unsere
Fraktion beantragte bereits in der DS/0528/VI „Krimineller Umgang mit
Scheinadressen“, dass sich das Bezirksamt beim Senat zur Rücknahme seiner
Absicht der weiteren Erleichterung des Melderechtsrahmengesetzes einsetzt. Mittlerweile
haben zehn Berliner Bezirke erkannt, welcher Missbrauch bis hin zur
Kriminalität durch die Liberalisierung des Melderechts betrieben wird. Es
stünde unserem Bezirk sehr gut zu Gesichte, wenn er sich der engeren Auslegung
des Meldegesetzes anschließen würde. |
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