Drucksache - DS/1331/VI  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-49 VE
Arbeitstitel: Landsberger Allee 364
Verfahrensstand: Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.06.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

a)   für die Grundstücke Landsberger Allee 364, Landsberger Allee 360/362 (teilweise) und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschließlich des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-49 VE aufzustellen.

     Die wesentlichen Planungsziele sind:

-     Sicherung eines Sondergebietes zur Errichtung eines Einrichtungshauses,

-     Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses zu a) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Anlage 2:      Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

___________________________                      _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           


 

                                                                                                                                         Anlage 1

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-49 VE

für die Grundstücke Landsberger Allee 364, Landsberger Allee 360/362 (teilweise) und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschl. des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse

im Bezirk Lichtenberg

 

 

 

 

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“

 


 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

 

Begründung zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens

 

 

Der vorhabenbezogene B-Plan 11-49 VE umfasst das Gelände des bereits festgesetzten vorhabenbezogenen B-Planes 11-15 VE sowie eine westlich angrenzende Fläche von ca. 23.000 m².

 

Anlass für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB ist die Absicht der IKEA Verwaltungs GmbH, im Wesentlichen auf dem Grundstück Landsberger Allee 364 ein IKEA-Einrichtungshaus zu errichten. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die dafür notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Da der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten will, soll das Bebauungsplanverfahren entsprechend dem Antrag des Vorhabenträgers als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden.

 

Für die bisher geplante Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses wurde der vorhabenbezogene B-Plan 11-15 VE festgesetzt und die entsprechende Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 24.01.2009 veröffentlicht. Inzwischen hat die IKEA-Verwaltungs-GmbH weitere (westlich angrenzende) Grundstücksflächen an der Landsberger Allee erworben und die Vorhabenplanung in einigen Punkten geändert. Daher ist die Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.

 

Die Fläche des Planungsgrundstückes vergrößert sich von 78.700 m² auf 101.700 m². Der neue Grundstücksanteil ist zum größten Teil versiegelt. Die Planung des Einrichtungshauses hat sich nicht wesentlich verändert. Die bisher vorgesehene Verkaufsfläche von maximal 21.000 m² und der Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten sollen sich in der Neuplanung nicht ändern. Auch die Erschließung des Einrichtungshauses (Zu- und Abfahrten von der Landsberger Allee und der Rhinstraße) soll beibehalten werden. Der Eingangsbereich ist weiterhin nach Westen, die Warenanlieferung nach Osten ausgerichtet. Die Anzahl der Stellplätze soll die bisher vorgesehene Anzahl von maximal 2.180 Stellplätzen nicht überschreiten.

 

Neben der Vergrößerung des Grundstückes sind folgende Änderungen (bezüglich der dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-15 VE zu Grunde liegenden Planung) vorgesehen: Die Parkebene unter dem Einrichtungshaus wird entfallen. Das Geländeniveau des Grundstücks soll auf das mittlere Höhenniveau der Landsberger Allee und damit von derzeit ca. 56,50 m (NHN) auf ca. 58,50 m (NHN) angehoben werden. Die Stellplätze sollen nun ebenerdig und in einem zweigeschossigen Parkdeck westlich des Gebäudes oder in einer bis zu sechsgeschossigen Parkpalette untergebracht werden.

 

 

 

 
 

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