Drucksache - DS/1331/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen, a)
für
die Grundstücke Landsberger Allee 364, Landsberger Allee 360/362 (teilweise)
und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschließlich des südlich gelegenen
Abschnitts der Bahntrasse einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der
Bezeichnung 11-49 VE aufzustellen. Die wesentlichen Planungsziele sind: -
Sicherung
eines Sondergebietes zur Errichtung eines Einrichtungshauses, -
Sicherung
der öffentlichen Verkehrsflächen. Anlage 1: räumlicher
Geltungsbereich b)
mit
der Durchführung des Beschlusses zu a) das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. Anlage 2: Begründung
zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Berlin, den
___________________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage
1 Räumlicher Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 11-49 VE für die Grundstücke Landsberger
Allee 364, Landsberger Allee 360/362 (teilweise) und Rhinstraße 157/163
(teilweise) einschl. des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse im Bezirk Lichtenberg Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“ Anlage
2 Begründung zur Einleitung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahrens
Der vorhabenbezogene B-Plan 11-49 VE umfasst das Gelände des bereits festgesetzten vorhabenbezogenen B-Planes 11-15 VE sowie eine westlich angrenzende Fläche von ca. 23.000 m². Anlass für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB ist die Absicht der IKEA Verwaltungs GmbH, im Wesentlichen auf dem Grundstück Landsberger Allee 364 ein IKEA-Einrichtungshaus zu errichten. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die dafür notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Da der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten will, soll das Bebauungsplanverfahren entsprechend dem Antrag des Vorhabenträgers als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Für die bisher geplante Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses wurde der vorhabenbezogene B-Plan 11-15 VE festgesetzt und die entsprechende Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 24.01.2009 veröffentlicht. Inzwischen hat die IKEA-Verwaltungs-GmbH weitere (westlich angrenzende) Grundstücksflächen an der Landsberger Allee erworben und die Vorhabenplanung in einigen Punkten geändert. Daher ist die Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Die Fläche des Planungsgrundstückes vergrößert sich von 78.700 m² auf 101.700 m². Der neue Grundstücksanteil ist zum größten Teil versiegelt. Die Planung des Einrichtungshauses hat sich nicht wesentlich verändert. Die bisher vorgesehene Verkaufsfläche von maximal 21.000 m² und der Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten sollen sich in der Neuplanung nicht ändern. Auch die Erschließung des Einrichtungshauses (Zu- und Abfahrten von der Landsberger Allee und der Rhinstraße) soll beibehalten werden. Der Eingangsbereich ist weiterhin nach Westen, die Warenanlieferung nach Osten ausgerichtet. Die Anzahl der Stellplätze soll die bisher vorgesehene Anzahl von maximal 2.180 Stellplätzen nicht überschreiten. Neben der Vergrößerung des Grundstückes sind folgende Änderungen (bezüglich der dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-15 VE zu Grunde liegenden Planung) vorgesehen: Die Parkebene unter dem Einrichtungshaus wird entfallen. Das Geländeniveau des Grundstücks soll auf das mittlere Höhenniveau der Landsberger Allee und damit von derzeit ca. 56,50 m (NHN) auf ca. 58,50 m (NHN) angehoben werden. Die Stellplätze sollen nun ebenerdig und in einem zweigeschossigen Parkdeck westlich des Gebäudes oder in einer bis zu sechsgeschossigen Parkpalette untergebracht werden. |
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