Drucksache - DS/1267/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht im Zusammenhang mit der
unterstützenden Förderung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Aufwertung von
öffentlich genutzten Räumen den AntragstellerInnen mit der Bewilligung
hygienische Standards bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zu empfehlen. Als
Grundlage hierfür kann etwa der „Leitfaden Innenraumhygiene in
Schulgebäuden“ des Bundesumweltamtes vom August 2008 genutzt werden
(Abschnitt „Kleine Baumaßnahmen und Renovierungen“). Bei der Abrechnung sollten die AntragstellerInnen Angaben
dazu machen, in wie weit sie den Empfehlungen nachkommen konnten. Begründung: Es ist sehr zu begrüßen, dass jährlich auch in Lichtenberg
Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Eltern und Initiativen dabei zu
unterstützen die Räume und Aufenthaltsbereiche unserer Lichtenberger Kinder und
Jugendlichen in Eigeninitiative aufzuwerten. Das Bezirksamt hat die Lichtenberger
BürgerInnen zu entsprechenden Interessenbekundungen aufgerufen. Eltern und InitiatorInnen sind keine Fachexperten in
Renovierungs-, Hygiene- oder Umweltfragen. Sie müssen das auch nicht sein oder
werden. Jedoch könnte ihnen eine Grundinformation zu umwelthygienischen
Anforderungen möglicherweise den Zugang zu den Fragestellungen erleichtern und
Fehlentscheidungen durch Unkenntnis vorbeugen. Deshalb werden hier
grundsätzliche Informationen regelhaft empfohlen. Sie könnten unkompliziert
gleichzeitig mit dem Bewilligungsbescheid verschickt werden. |
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