Drucksache - DS/1267/VI  

 
 
Betreff: Hygienische Innenraum-Renovierung öffentlicher Räume durch Eltern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2009 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Schreiben BA vom 02.07.2010 (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht im Zusammenhang mit der unterstützenden Förderung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Aufwertung von öffentlich genutzten Räumen den AntragstellerInnen mit der Bewilligung hygienische Standards bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zu empfehlen. Als Grundlage hierfür kann etwa der „Leitfaden Innenraumhygiene in Schulgebäuden“ des Bundesumweltamtes vom August 2008 genutzt werden (Abschnitt „Kleine Baumaßnahmen und Renovierungen“).

Bei der Abrechnung sollten die AntragstellerInnen Angaben dazu machen, in wie weit sie den Empfehlungen nachkommen konnten.

 

Begründung:

Es ist sehr zu begrüßen, dass jährlich auch in Lichtenberg Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Eltern und Initiativen dabei zu unterstützen die Räume und Aufenthaltsbereiche unserer Lichtenberger Kinder und Jugendlichen in Eigeninitiative aufzuwerten. Das Bezirksamt hat die Lichtenberger BürgerInnen zu entsprechenden Interessenbekundungen aufgerufen.

Eltern und InitiatorInnen sind keine Fachexperten in Renovierungs-, Hygiene- oder Umweltfragen. Sie müssen das auch nicht sein oder werden. Jedoch könnte ihnen eine Grundinformation zu umwelthygienischen Anforderungen möglicherweise den Zugang zu den Fragestellungen erleichtern und Fehlentscheidungen durch Unkenntnis vorbeugen. Deshalb werden hier grundsätzliche Informationen regelhaft empfohlen. Sie könnten unkompliziert gleichzeitig mit dem Bewilligungsbescheid verschickt werden.

 

 
 

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