Drucksache - DS/1266/VI  

 
 
Betreff: Gefahrenstelle für Grundschulkinder in Frankfurter Allee Süd beseitigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2009 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr Entscheidung
12.05.2009 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Stadtentwicklung/Bauen und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
25.06.2009 
31. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
33. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Beschlussempfehlung Stadt/Bau/Verk PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

zu veranlassen, dass in der John-Sieg-Straße auf Höhe der Hausnummern 16 bis 18 zeitlich befristet zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr auf beiden Straßenseiten eine Halteverbotszone eingerichtet wird.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt ist der Intention des Beschlusses der BVV gefolgt und hat an beschriebener Stelle die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Die Sicherheit der querenden Kinder aus Schule und Hort hat oberste Priorität. Deshalb wurde durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde in der John-Sieg-Straße 16 – 18  eine Gehwegvorstreckung markiert, so dass jetzt jederzeit ein gefahrloses Queren der Straße möglich ist.

 

Eine Gehwegvorstreckung ist insofern günstiger als ein „einfaches“ Halteverbotsschild, da auf ihr keine Autos stehen können und sie in die Straße hineinragt. Für Kinder, welche die Straße überqueren, ist somit eine wesentlich bessere Einsicht in den Verkehr möglich, verbunden mit deutlich erhöhter Sicherheit.

 

 

Berlin, den           .08.09

 

 

 

                                                                                           

Geisel                                                                                 

Stellv. Bezirksbürgermeister                                              

                                                                                           

 

 

 
 

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