Drucksache - DS/1139/VI  

 
 
Betreff: Bäume auf Stellplätzen vor Supermärkten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, CDU, Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2009 
26. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2009 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., CDU, B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

gegenüber den Bauträgern von Supermärkten dahingehend zu wirken, dass anstelle jedes vierten Stellplatzes ein Baum gepflanzt wird, der im ausgewachsenen Zustand einen Kronendurchmesser von ca. 10 m erreicht.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Grundsätzlich gilt Baufreiheit im gesetzlich zulässigen Rahmen, ggf. mit dem Genehmigungsvorbehalt gemäß der Bauordnung von Berlin (BauOBln). Der Bauherr entscheidet über Art und Umfang des von ihm geplanten Vorhabens. Alle öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Ausbildung baulicher Anlagen bedürfen einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Diese gibt es für die Ausgestaltung von Stellplatzanlagen mit Bäumen derzeit leider nicht. 

 So wünschenswert die vorgeschlagene Gestaltung ist - es fehlt dem Bezirksamt gegenwärtig auf der Grundlage des § 34 BauGB die Möglichkeit, sie gegen die Vorstellungen und den Willen des Bauherrn durchzusetzen.

 

Die Genehmigungspraxis in Lichtenberg ist darauf ausgerichtet, im Sinne des sparsamen Umgangs mit der Ressource Baugrund und der Vermeidung städtebaulicher Missstände sowie zur Förderung einer wohnungsnahen Versorgung möglichst nur ein Minimum an Stellplätzen als Nebenanlagen für Verbrauchermärkte zuzulassen. Die Beratung der Bauherren in diesem Sinne ist im Bezirksamt Lichtenberg von Seiten der Ämter für „Planen und Vermessen“ und für „Umwelt und Natur“ seit vielen Jahren selbstverständlich.

 

Diese Bemühungen scheitern jedoch häufig am Widerstand der Bauherren, die meist auf einer möglichst hohen Anzahl von PKW-Stellplätzen bestehen. Sie begründen dies mit der ansonsten angeblich nicht gegebenen Konkurrenzfähigkeit des Marktbetreibers gegenüber anderen Mitbewerbern mit mehr Parkplätzen. Dieses stark verbreitete "Stellplatzbedürfnis" dürfte dem Ziel, den verfügbaren Platz durch Baumpflanzungen einzuschränken, vermutlich im Wege stehen. Auch lässt der höhere finanzielle Aufwand für das Anlegen und die dauerhafte Pflege der Bäume ein freiwilliges Umsetzen des BVV-Beschlusses fraglich erscheinen.

 

Das Bezirksamt ist auch künftig bemüht, gegenüber den Bauträgern die betreffenden Anregungen zu geben und darauf hinzuwirken, dass entsprechende Bäume auf Stellplätzen gepflanzt werden.

 

Berlin, den       .03.2009

 

 

 

Emmrich                                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                       Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                                            Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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