Drucksache - DS/1139/VI
Das Bezirksamt wurde
ersucht, gegenüber
den Bauträgern von Supermärkten dahingehend zu wirken, dass anstelle jedes
vierten Stellplatzes ein Baum gepflanzt wird, der im ausgewachsenen Zustand
einen Kronendurchmesser von ca. 10 m erreicht. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Grundsätzlich
gilt Baufreiheit im gesetzlich zulässigen Rahmen, ggf. mit dem
Genehmigungsvorbehalt gemäß der Bauordnung von Berlin (BauOBln). Der Bauherr
entscheidet über Art und Umfang des von ihm geplanten Vorhabens. Alle
öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die Ausbildung baulicher Anlagen
bedürfen einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Diese gibt es für die
Ausgestaltung von Stellplatzanlagen mit Bäumen derzeit leider nicht. So
wünschenswert die vorgeschlagene Gestaltung ist - es fehlt dem Bezirksamt
gegenwärtig auf der Grundlage des § 34 BauGB die Möglichkeit, sie gegen
die Vorstellungen und den Willen des Bauherrn durchzusetzen. Die
Genehmigungspraxis in Lichtenberg ist darauf ausgerichtet, im Sinne des
sparsamen Umgangs mit der Ressource Baugrund und der Vermeidung städtebaulicher
Missstände sowie zur Förderung einer wohnungsnahen
Versorgung möglichst nur ein Minimum an Stellplätzen als
Nebenanlagen für Verbrauchermärkte zuzulassen. Die Beratung der Bauherren
in diesem Sinne ist im Bezirksamt Lichtenberg von Seiten der Ämter für
„Planen und Vermessen“ und für „Umwelt und Natur“ seit
vielen Jahren selbstverständlich. Diese
Bemühungen scheitern jedoch häufig am Widerstand der Bauherren, die meist
auf einer möglichst hohen Anzahl von PKW-Stellplätzen bestehen. Sie begründen
dies mit der ansonsten angeblich nicht gegebenen Konkurrenzfähigkeit des
Marktbetreibers gegenüber anderen Mitbewerbern mit mehr
Parkplätzen. Dieses stark verbreitete "Stellplatzbedürfnis"
dürfte dem Ziel, den verfügbaren Platz durch Baumpflanzungen einzuschränken,
vermutlich im Wege stehen. Auch lässt der höhere finanzielle Aufwand
für das Anlegen und die dauerhafte Pflege der Bäume ein freiwilliges Umsetzen
des BVV-Beschlusses fraglich erscheinen. Das
Bezirksamt ist auch künftig bemüht, gegenüber den Bauträgern die betreffenden
Anregungen zu geben und darauf hinzuwirken, dass entsprechende Bäume auf
Stellplätzen gepflanzt werden. Berlin, den
.03.2009 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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