Drucksache - DS/0946/VI
Der Ausschuss für Umwelt/Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache in folgender geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass bei der Novellierung des Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG) im § 6 die Benachteiligung von alternativen Energien, wie Solaranlagen, Blockheizkraftwerke aufgehoben wird.
Begründung: Im Ausschuss Umwelt und Gesundheit kam man zum Ergebnis, dass bei der Novellierung des Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG) im § 6 die Benachteiligung von alternativen Energien, wie Solaranlagen, Blockheizkraftwerke aufgehoben werden sollte. Die Aufhebung der Benachteiligung und der Einsatz der alternativen Energien hat folgende Vorteile: - Optimal auf den Versorgungsauftrag abgestimmte Versorgungseinheiten mit geringen Wärmeverlusten (da nur geringste Wärme-Transportwege existieren) - optimal auf den Bedarf abgestimmte Führung der Anlagen ist möglich - Unabhängigkeit von Monopol-Großanbietern, Abnahmeverpflichtungen und Preisdiktat - Herstellen eines Energie-Versorgungsmixes, das dem ökologischen und wirtschaftlichen Wettbewerb unterliegt - Kurze Amortisationszeiträume - Bindung an ein Wärmeversorgungssystem für einen überschaubaren Zeitraum, deutlich kürzer als 50 Jahre (dies ist die geplante Laufzeit eines Groß-Kraftwerkes) – dann kann in 10...15 Jahren das Versorgungssystem ersetzt werden durch ein System, das dem dann aktuellen ökologischen und wirtschaftlichen Standard der Technik entspricht - Sicherung und Entwicklung lokaler ökonomischer Kreisläufe/Sicherung und Entwicklung von Arbeitsplätzen in der Region (Beratung, Projektierung, Installation und Wartung) - Die gleichzeitige Erzeugung von Elektroenergie in Wärme-Kraft-Kopplung ist in sehr vielen Fällen möglich.
Begründung der Dringlichkeit: Derzeit wird das Energiespargesetz novelliert. Daher ist die Dringlichkeit der Beschlussfassung geboten.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht sowohl bei eigenen als auch privaten Wohnungs- oder Gewerbebaumaßnahmen aktiv auf effiziente und ökologische dezentrale Wärmeversorgungslösungen hinzuwirken. Ziel soll es sein, dass die Möglichkeiten der gleichzeitigen Erzeugung/Versorgung mit Elektroenergie, zum Beispiel durch wärmegeführte Blockheizkraftwerke (Wärme-Kraft-Kopplung), zum Einsatz gelangen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 0 : 0
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