Drucksache - DS/0789/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Folgende Bürgerin wird
für das beratende Mitglied des BEA Kita im Jugendhilfeausschuss gemäß §
35 Abs. 7 AG KJHG als Stellvertreter entsprechend §35 Abs. 9 AG KJHG berufen: Frau Claudia Mankiewicz Bezirkselternausschuss Kita Begründung: Für die VI. Wahlperiode sind gem. §
35 Abs. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG
KJHG) vom 9. Mai 1995 (GVBl. S. 300) in der Fassung der Bekanntmachung der
Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134 (zuvor geändert durch
[Vorschaltgesetz] Gesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 217), Artikel II des
Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 256) und durch Artikel I des Gesetzes vom
4. Mai 2005 (GVBl. S. 282)) zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom
23.06.2005 (GVBl. S. 322) auf Vorschlag des für den Geschäftsbereich Jugend
zuständigen Mitgliedes des Bezirksamtes, des Bezirksschulbeirates, der
Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft und des Ausschusses selbst
Bürger/innen als beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss von der
Bezirksverordnetenversammlung berufen worden. Für jedes beratende Mitglied ist
ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen. Das Bezirksamt folgt dem Vorschlag
des BEA Kita für das stellvertretende beratende Mitglied und bittet die BVV,
Frau Claudia Mankiewicz in diese Funktion zu berufen. Das bisher berufene stellvertretende
beratende Mitglied Herr Jörg Herzig hat erklärt, mit sofortiger Wirkung aus dem
JHA auszuscheiden. Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Familie,
Jugend und Gesundheit |
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