Drucksache - DS/0669/VI  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-17 VE
Arbeitstitel: östlich Rhinstraße/Treffurter Straße (Lidl)
Verfahrensstand: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
15. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-17 VE für das Gelände zwischen Landsberger Allee, Rhinstraße, Allendorfer Weg, Kleingartenanlage „Sonnenblume“, ausgenommen die Grundstücke Treffurter Straße 10 und Allendorfer Weg 28 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss 5/210/2002 vom 15.10.2002 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

     Anlage:       räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

 

Begründung:

 

Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens war die seitens der Firma Lidl geäußerte Absicht, auf den o.g. Grundstücken einen Lebensmittelmarkt und ein Schnellrestaurant zu errichten. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB nicht genehmigungsfähig, womit ein Planungserfordernis nach § 12 BauGB gegeben ist,

Die Firma Lidl hat mit Schreiben vom 02.10.2007 um Einstellung des Bebauungsplanverfahrens gebeten.

Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor.

 

 

Berlin, den      .12.2007

 

 

 

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           


                                                                                                                                            Anlage

                                                                                                                                                      

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-17 VE

für das Gelände zwischen Landsberger Allee, Rhinstraße, Allendorfer Weg, Kleingartenanlage „Sonnenblume“, ausgenommen die Grundstücke Treffurter Straße 10 und Allendorfer Weg 28

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

                                                                                                                             Maßstab 1:5000

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung

Lebensmittelmarkt, Geschäfts- und Bürogebäude

 
 

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