Drucksache - DS/0596/VI  

 
 
Betreff: Neuordnung der Jugendarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR FamJugGesBzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

Entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG erteilt die BVV ihr Zustimmung, die Jugendfreizeiteinrichtung „Willi Sänger“ an den Träger „Neues Wohnen im Kiez“ zu übertragen.

 

 

Die BVV hat am 30.08.2007 mit der Drucksache DS/0475/VI die Zustimmung zur Übertragung von 17 Jugendfreizeiteinrichtungen an Träger der freien Jugendhilfe gegeben, entsprechend  der Tabelle in der Anlage 1b der genannten Drucksache.

 

Mit diesen Trägern hat die Verwaltung des Jugendamtes Überlassungsgespräche geführt. In diesem Zusammenhang wurden erste Informationen ausgetauscht und erhielten die Träger erste Entwürfe für den zukünftigen Leistungsvertrag, den Nutzungsvertrag und den Kaufvertrag. Im Laufe der vielen Gespräche, die mit allen zukünftigen Trägern geführt wurden, gab es eine Reihe von wertvollen Hinweisen, die nach Möglichkeit aufgegriffen und in die nun voliegenden Verträge eingearbeitet wurden.

 

Im Rahmen der Vertragsdiskussion zur Überlassung der Jugendfreizeiteinrichtung „Willi Sänger“ kam der Träger „Sozialwerk des dfb“ zu der Entscheidung, keine Jugendfreizeiteinrichtung zu übernehmen.

 

Für die Jugendfreizeiteinrichtung „Willi Sänger“ hatte sich im Vorfeld der Entscheidung der BVV der Träger freien Jugendhilfe „Neues Wohnen im Kiez“ interessiert. Der Träger betreibt in unmittelbarer Nähe eine Kita, verfügt über vielfältige Erfahrungen und Kompetenzen in der Arbeit mit Jugendlichen (Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtshilfegesetz, Aktivierungshilfen, Jugendberufshilfe-Ausbildungsträger auch im LIGA-Verbund, Betreutes Jugendwohnen). Die Trägergespräche wurden bereits aufgenommen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVG ihre Zustimung zu erteilen, die Jugendfreizeiteinrichtung „Willi Sänger“ an den Träger „Neues Wohnen im Kiez“ zu übertragen.

 

 

Berlin, den

 

 

 

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Emmrich                                                               Räßler -Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 

 
 

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