Drucksache - DS/0456/VI  

 
 
Betreff: Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Lückstraße in Trägerschaft des Vereins für Sport- und Jugendsozialarbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR FamJugGesBzStR FamJugGes,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die bezirkliche Jugendfreizeiteinrichtung „Lückstraße“ ist an einen freien Träger der Jugendhilfe zu übertragen.

 

Begründung:

 

Ein Ergebnis der Quartierskonferenz „Strategien für die Weitlingstraße“ ist die Forderung, dass die baulichen Mängel in der Lückstraße beseitigt werden sollen und ein Standort für Bildung, Kultur- und Jugendarbeit in diesem Bereich etabliert werden soll.

 

Aus Sicht des Jugendamtes ist ein dringender Bedarf an Plätzen in Jugendfreizeiteinrichtungen in der Region 4, Sozialraum 24 vorhanden. In diesem Sozialraum leben 24.434 Einwohner, davon 4.944 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis unter 25 Jahren. Es besteht ein Platzbedarf von 564 Plätzen in Jugendfreizeiteinrichtungen, dem 160 vorhandene Plätze gegenüberstehen. Somit wird lediglich ein Versorgungsgrad von 28,4  mit Plätzen in Jugendfreizeiteinrichtungen erreicht. Diese Situation wird seit Jahren in den Sozialraumportraits als defizitär beschrieben und dringende Abhilfe angemahnt.

 

Ein wichtiger Baustein zur Entwicklung dieses Standortes ist das bezirkseigene Grundstück Lückstraße 18/19, auf dem sich die zum Jugendamt gehörende Jugendfreizeiteinrichtung Lückstraße und das denkmalgeschützte Kolonistenhaus befinden. Die Jugendfreizeiteinrichtung Lückstraße verfügt derzeit über 36 Plätze. Die Jugendfreizeiteinrichtung befindet sich im hinteren Teil des Grundstücks und verfügt schon jetzt über eine Freifläche, an welche unmittelbar der Quartierspark angrenzt.

 

Im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen im Sanierungsgebiet Weitlingstraße stellt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die Erneuerung und Erweiterung der Jugendfreizeiteinrichtung Lückstraße 18/19 Mittel in Höhe von 630.000 € zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird die bisherige Jugendfreizeiteinrichtung aufgewertet und das Kolonistenhaus zu einer Freizeiteinrichtung umgebaut. Damit entsteht am bisherigen Standort eine qualitativ hochwertige Einrichtung mit erweiterter Platzkapazität.

Das Bezirksamt hat beschlossen den Ausbau des Kolonistenhauses auf dem Grundstück Lückstraße 18/19, durch Sen Stadt, Referat Stadterneuerung, als Erweiterung der auf dem Grundstück bereits bestehenden Jugendfreizeiteinrichtung „Lückstraße“ zu unterstützen.

 

Durch den Ausbau des Kolonistenhauses und eine Verbindung der beiden Gebäude zu einem gemeinsamen Standort besteht die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der geplanten Sportanlage in der Fischerstraße an diesem Standort ein generationsübergreifendes sportorientiertes Jugendprojekt entwickelt werden kann.

 

Um den Um- und Ausbau von Beginn an zu begleiten ist es zweckmäßig, bereits in dieser Phase die jetzige Jugendfreizeiteinrichtung an den Träger zu übertragen, der dann auch das Kolonistenhaus betreiben soll.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Jugendhilfeausschuss des Jugendamtes Lichtenberg von Berlin in seiner Sitzung am 20.3.2007 beschlossen, die Jugendfreizeiteinrichtung Lückstraße 18 /19 an einen Träger der freien Jugendhilfe zu übertragen.

 

Die acht Träger der freien Jugendhilfe

Ø      INU gGmbH

Ø      Verein für ambulante Versorgung e.V.

Ø      Sozialdiakonische Jugendarbeit Lichtenberg e.V.

Ø      Verein für Sport- und Jugendsozialarbeit e.V.

Ø      JULI gGmbH

Ø      Urban-consult gGmbH

Ø      pad e.V.

Ø      Neues Wohnen im Kiez e.V.

haben sich an den Trägeraufrufverfahren beteiligt und ihre Konzeptionen eingereicht, die auf der Grundlage von Kriterien bewertet wurden.

 

In Abstimmung mit dem JHA wurde eine Jury, mit zwei Vertreter/-innen des JHA, vier Sozialarbeiter/-innen der Verwaltung des Jugendamtes (Fachbereiche 1, 3 und 4),

einer Sozialarbeiterin der Senatsverwaltung für Jugend sowie einer Stadtteilmanagerin, gebildet, die die Konzeptionen der Träger geprüft und bewertet hat.

 

Die Erzieherin der JFE Lückstraße hat den Kindern der Einrichtung die Konzepte vorgestellt und erläutert.

 

Die Jury hat dem JHA den Verein für Sport- und Jugendsozialarbeit als zukünftigen Träger der Jugendfreizeiteinrichtung empfohlen.

 

Der JHA hat in der Sitzung am 19.06.2007 beschlossen, der BVV die Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtung Lückstraße an den Verein für Sport- und Jugendsozialarbeit zu empfehlen.

 

 

Berlin, den

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                               Räßler -Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                        Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1 *1)

 

Von der Vorlage betroffene Produkte

 

Produkt Nr. /

Produktgruppe

Produktbezeichnung

Bezugsgröße

Einreicher der Vorlage Jug

 

 

78 387

Allgemeine Kinder- und Jugendförderung

 

Angebotsstunde

78 401

Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger

Angebotsstunde

Beteiligte von der Vorlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tendenzielle Auswirkungen auf Produktmengen und Kosten / Erträge

 

Tendenz

                     Tendenz zum Median

 

Produkt

Nr.:

intern / extern

Produktmenge

Kategorie Planmenge

(A/B/C)

Stückkosten

(bw)

Stückkosten

(buw)

Stückkosten

(Gesamt)

­ oder

 

¯ oder

 

®

Transfer

kosten

Einnahmen

78 387

Extern

- 504 ME

C

38,70

8,13

46,83

â

/

0,02

78 401

Extern

+ 504 ME

C

25,22

4,48

29,70

â

19.938

/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hochgerechnetes Budget (wird vom Steuerungsdienst errechnet)

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die Produktqualität

 

 

 

 

 



*1)  Benötigte Materialien:

1.          Jeweils aktuelle Version des Produktkataloges (Produktgruppe, Produktnummer, Produktbezeichnung, Bezugsgröße, ggf. vorhandene Qualitätsindikatoren)

2.          IntraNet Seite SenFin

·        ABC Analyse über die Kosten der internen und externen Produkte der Bezirke

(Datenbasis = erweiterte Teilkosten)

·        ggf. Produktvergleichsberichte (Jahresabschlussdaten)

3.      ¯ = positiv   ­ = negativ   ® = keine Auswirkungen       

4.        IntrNet Seite des Steuerungsdienstes

5.          Link zu Anlage zur BA Vorlage

6.           

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen