Drucksache - DS/0447/VI  

 
 
Betreff: Revitalisierung des Gutes Malchow
Status:öffentlichAktenzeichen:für erledigt erklärt mit DS/2264/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU, B'90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR WiImm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2007 
10. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
13. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, B'90/Die Grünen PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin hat am 27. 09. 2007 beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht sich für eine an naturverträglichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Revitalisierung des Gutes Malchow einzusetzen. Ausgehend von der Grundidee, das Gut als wirtschaftliches und kulturelles Zentrum wieder in die Mitte des Dorfes Malchow zu rücken, sollen auf dem Gut die Bereiche Landwirtschaft, Handwerk, Handel, Erlebnis, Kultur und Bildung wiederbelebt werden. Bereits vorhandene Planungen des Bezirkes und weitere konzeptionelle Ansätze sollen gebündelt werden. Für die Entwicklung und Vertiefung der Projektidee soll ein eingetragener Verein gewonnen und durch das Bezirksamt in geeigneter Weise unterstützt werden. Das beinhaltet auch die Gewinnung des Eigentümers des Grundstückes, die Humboldt-Universität, für dieses Vorhaben.

 

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

Das Ersuchen der BVV deckt sich mit den seit dem Frühjahr 2007 auf Anregung insbesondere der Naturschutzstation Malchow unternommenen Aktivitäten zur Umsetzung des dort entwickelten Konzeptes.

 

In Gesprächen mit der Eigentümerin des Gutes, der Humboldt-Universität zu Berlin,

am 11. 04. 2007, 07. 06. 2007 und 05. 07. 2007 sind die Grundzüge des Konzeptes erläutert worden.

 

Es ist dabei Einigkeit erzielt worden, auf der Grundlage des Konzeptes eine Nutzungsvereinbarung mit einem Projektträger bei Zahlung von Betriebskosten zu schließen, um die Umnutzung im Sinne des Konzeptes langfristig in die Wege zu leiten.

 

Erste Überlegungen zur Unterstützung eines entsprechenden Projektmanagements durch das Bezirksamt wurden angestellt, die die Auflage eines Projektes im Rahmen der EFRE-Richtlinie Wirtschaftsdienliche Maßnahmen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen ab 2008 vorsahen. Das Konzept zur Nutzung des Gutes Malchow ist Bestandteil der Untersuchung zu wirtschaftlichen Potenzialen des Regionalparks Barnimer Feldmark.

 

Die Humboldt-Universität zu Berlin (HUB) teilte in den Gesprächen die Ansicht, dass unter den gegebenen Bedingungen der Dorfentwicklungsplanung und des Denkmalschutzes eine Verwertung allein durch Verkauf nicht unmittelbar realisierbar sei, obzwar die HUB stets vom Erwerb der Liegenschaft durch künftige Nutzer ausgehen musste, um die im Finanzplan der Universität vorgegebene Einnahmeerwartung zu realisieren.

            3

 

 

Am 01. 10. 2007 ging im Bezirksamt ein Schreiben der HUB ein, in dem mitgeteilt wurde, dass sich nun doch ein Kaufinteressent gefunden habe, der bereit sei, den von HUB aufgerufenen Preis zu zahlen.

Nach den im Schreiben der HUB gemachten Angaben wolle der Erwerber am Standort Gut Malchow „ein Zentrum für altersgerechtes Wohnen, Wohnungen, Einrichtungen für altersgerechte Werkstatt– und Gartenarbeiten sowie Einrichtungen zur Pflege und ärztlichen Betreuung“ unterbringen.

Dem Bezirk sind bis bisher keine Details zur baulichen Gestalt dieses Vorhabens bekannt. Ohne Details geprüft zu haben, wäre diese Nutzung jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit planungsrechtlich zulässig, die denkmalschützerischen Belange müssen selbstverständlich beachtet werden. 

 

Das Bezirksamt ist angesichts dieser neuen Lage mit den Akteuren um die Naturschutzstation übereingekommen, Kontakt zum Erwerber aufzunehmen, um zu prüfen, ob unter diesen Bedingungen und angesichts der Nutzungsvorstellungen Teile des ursprünglichen Konzeptes integriert werden können.

Einen Verzicht der HUB auf den schnellen Verkauf zugunsten des mit dem BVV-Beschluss unterstützten Projektes erreichen zu wollen, wäre unrealistisch.

 

In einem ersten Gespräch in der Sache konnte zum Stand der Verkaufsverhandlungen noch keine Auskunft gegeben werden.

 

 

 

 

Emmrich       Dr. Prüfer

Bezirksbürgermeisterin     Bezirksstadtrat Wirtschaft

        und Immobilien

 

 

 
 

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