Drucksache - DS/0403/VI  

 
 
Betreff: Straßenbaumaßnahme Parkplatz Rüdigerstraße; Wirksamwerden des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zu beschließen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu beschließen:

 

Die Straßenbaumaßnahme Parkplatz Rüdigerstraße, bei der am westlichen Ende der Rüdigerstraße vor den Anliegergrundstücken Rüdigerstraße 113 bis 116a und Rüdigerstraße 11 bis 13 Ecke Glaschkestraße der auf der Mittelinsel gelegene Parkplatz erstmalig endgültig hergestellt wird, ist durchzuführen und nach Abschluss der Bauarbeiten ist ein Straßenausbaubeitrag zu erheben.

 

Begründung:

 

Die zukünftig als Parkplatz hergestellte Fläche galt bislang als verkehrsbegleitendes Grün. Sie wurde in den letzten Jahren aber immer öfter als unbefestigte Parkfläche genutzt. In der Vergangenheit kam es daher zu Ahndungen nach der StVO durch das Ordnungsamt (Parkverbot).

Das Einrichten einer Parkordnung für den ruhenden Verkehr ist wegen der angespannten Parkplatzsituation sehr sinnvoll.

Der in der Anlage 1 farblich kenntlich gemachte Bereich wird mit einem entsprechendem Unterbau und einer Deckschicht aus Verbundsteinpflaster befestigt, so dass in Zukunft das Parken auf dieser Fläche ungehindert möglich sein wird.

Die dadurch entstehenden Kosten werden zu 60 Prozent (Haupterschließungsstraße) auf die angrenzenden zwei Anliegergrundstücke der Baubecon Immobilien GmbH verteilt.

Dabei entfällt auf das eine Grundstück ein Straßenausbaubeitrag in Höhe von ca. 4.517,00 € und auf das andere Grundstück ein Beitrag von ca. 6.615,00 €.

Die um die Parkfläche herum angrenzende Fahrbahn wird instand gesetzt, Entwässerungsabläufe werden neu installiert und an der östlichen Seite des Parkplatzes wird ein 9m langer Gehweg zur Erhöhung der Verkehrssicherheit errichtet.

Die zuletzt genannten Baumaßnahmen fallen nicht unter das Straßenausbaubeitragsgesetz.

Es wird beabsichtigt, dass die genannte Straßenbaumaßnahme im III. Quartal 2007 durchgeführt wird.

Die Information über Bereich, Art und Umfang sowie Kosten der Herstellung inklusive jeweiliger zu erwartender Straßenausbaubeiträge erfolgte über direkte Anschreiben an die Anlieger der Verkehrsanlage.

 

 

 

 

 

Die Anliegeranhörung konnte nach der vorgesehenen Frist von einem Monat ohne Einwendungen abgeschlossen werden.

 

 

Berlin, den         .06.2007

 

 

 

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                        Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung,

                                                                       Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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