Drucksache - DS/0394/VI  

 
 
Betreff: Lichtenberg wird noch bürgerfreundlicher - Fischereischeine und Fischereiabgabemarken zukünftig in den Bürgerämtern ausgeben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStRin KultBüD,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
11. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

sich im RdB gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass zukünftig die Verlängerung und Ausgabe des Fischereischeines sowie der Verkauf der Fischereiabgabemarken (an die Verbände) durch die bezirklichen Bürgerämter angeboten werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Sach- und Rechtslage wurde 2005 vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) geprüft; Im Ergebnis wurde eine Zuständigkeitsverlagerung für nicht sinnvoll gehalten.

Die mit der Prüfung betraute Arbeitsgruppe im LABO ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Dienstleistung der Ausgabe von Fischereischeinen und –abgabemarken u. a. im Hinblick auf geringe Fallzahlen, die Vorhaltung überregionaler Rechts- und Ortskenntnisse im Fischereiamt, die Notwendigkeit an die Beratungs- und Auskunftserfordernisse außerhalb des Antragsverfahrens, Effizienz der zentralen Personal- und IT-Organisation sowie die offenkundigen Vorteile für die Antragsteller (kürzeste Wartezeiten, sofortige abschließende Bearbeitung, überregionale Beratung/Information) nicht für die Wahrnehmung in den Bürgerämtern zu empfehlen ist.

Der unabweisbar notwendige finanzielle und organisatorische Aufwand sowie der umfangreiche Schulungsaufwand für die Beschäftigten in den Berliner Bürgerämtern stehen in einem eklatanten Missverhältnis zu eventuell vorhandenen Vorteilen für die Bürgerinnen und Bürger.

Eine qualifizierte Antragsannahme (mit Weiterleitung an das Fischereiamt, Bearbeitung dort, Rücksendung zur Aushändigung des Fischereischeins an das Bürgeramt) wäre zwar denkbar, stellt jedoch im Hinblick auf eine ca. 14-tägige Bearbeitungszeit, die zweimalige Vorsprache und die nachweislich erheblich längeren Wartezeiten nach Auffassung des LABO und der LuV-Leiterinnen der Ämter für Bürgerdienste kein annehmbares Leistungsangebot dar.

Für die Ausgabe der Fischereiabgabemarken besteht bereits ein flächendeckendes (und bedarfsorientiertes) Angebot in den Angler-Bedarfsläden, die durch die Angler zum Erwerb notwendigen Materials für die Fischerei ohnehin aufgesucht werden müssen; für eine zusätzliche Vorhaltung in den Berliner Bürgerämtern besteht keinerlei Bedarf.

 

Berlin, den

 

 

 

 

__________________                                    _____________________________

Emmrich                                                        Framke

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadträtin für Kultur und Bürgerdienste

 

 
 

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