Drucksache - DS/0392/VI  

 
 
Betreff: Lichtenberg ist Pilotbezirk bei der Einführung eines einheitlichen elektronischen Baugenehmigungsverfahrens (eBG) in den Berliner Bau- und Wohnungsaufsichtsämtern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Berlin wird bis 2009 ein einheitliches elektronisches Baugenehmigungsverfahren eingeführt. Dazu werden Verfahrens- und Geschäftsabläufe standardisiert und optimiert. Neben dem Stellen von Bauanträgen sollen künftig auch alle anderen bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten medienbruchfrei bearbeitet, weitergeleitet und beschieden werden. Neben der Bauüberwachung soll durch das System auch die Archivierung unterstützt werden.

Projekt- bzw. Verfahrensverantwortlicher für Ausschreibung, Einführung und die Organisation des zukünftigen Betriebes des Fachverfahrens ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat VI D.
Es wird auf das Verfahrensportal im Intranet http://www.senstadt.verwalt-berlin.de/ebene3/abt6bwa/ebg/index.shtml verwiesen. Hier sind alle Informationen zum Projekt und dem Fachverfahren eBG zu finden.“

Lichtenberg ist der erste Berliner Bezirk, der dieses elektronische Baugenehmigungsverfahren einführt und die Softwarefunktionen unter Realbedingungen, sowohl hinsichtlich der lokalen Infrastruktur als auch der konkreten Arbeitssituation, testet. Am 04.04.2007 begannen die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit startete die Pilotphase dieser elektronischen Fachanwendung, deren Ergebnisse und Erfahrungen auf die anderen Berliner Bezirke sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übertragen werden.

 

Erstmalig wird in der Berliner Bauaufsicht verbindlich ein einheitliches Genehmigungsverfahren zum Einsatz kommen und den Forderungen im Rahmen der Neuordnungsagenda zur umfassenden Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung entsprochen. Das Verwaltungshandeln in den Bezirken wird damit vereinheitlicht und eine bezirksübergreifende Abstimmung sowie eine ausreichende Transparenz der Verwaltungszuständigkeiten und -verfahren erreicht.

Die Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

·         Eröffnung elektronischer Zugangswege zur Baugenehmigungsbehörde, verbunden mit wesentlichen Serviceverbesserungen (u. a. 24 h Auskunft zum Sachstand), Online-Antragstellung u. Online-Vorgangsauskunft

·         Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung durch standardisierte Work-Flow-Prozesse, Zusammenarbeit aller Beteiligten über Internet mittels Web-Browser

·         Einführung eines berlinweit einheitlichen Systems statt bisher 4 verschiedener bezirksspezifischer Einzellösungen

·         Senkung der bezirklichen Verfahrenskosten durch einheitliche zentrale Datenbank mit standardisierten Schnittstellen zu anderen Anwendungen, Datenübernahme aus vorhandenen Bau-Fachverfahren, Elektronische Bauakte im Dokumentenmanagementsystem (DMS)

·         Unterstützung der Bezirke bei der Realisierung der im Gesetzgebungsverfahren zur neuen Bauordnung abgestimmten Ressourceneinsparungen und im Umgang mit den Folgen der demografischen Entwicklung in den bezirklichen BWÄ

·         Dauerhafte elektronische Archivierung der Verfahrensakten

Die Finanzierung der Softwarebeschaffung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Sie erfordert in den ersten Stufen der Einführung bei den Bezirken keine besonderen Hardwarebeschaffungen.

 

Folgende Phasen werden durchlaufen:

 

·         1. Pilotierung im BWA Lichtenberg

·         2. Einführung in den Bezirken Mitte und Steglitz-Zehlendorf

·         3. Einführung in den übrigen Berliner BWÄ

 

Stufenweise werden folgende Projektziele umgesetzt:

 

  • Schulung und Implementierung der dv-Anwendung

(Realisierung in Lichtenberg bis August 2007)

  • Elektronische Begleitung der Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren

(bis Ende 2007)

  • Elektronische Beteiligung anderer Fachämter im Bezirk und danach auch extern

(bis November 2008)

  • Elektronische Bearbeitung online gestellter Anträge

(möglich ab Dezember 2008)

 

Ziel ist, bis August/September 2009 eine elektronische Bearbeitung der online gestellten Anträge in ganz Berlin zu gewährleisten.

Parallel dazu bleibt immer auch eine Antragstellung mittels Papierakte möglich, um keine Zugangsbarrieren für Bauherrinnen und Bauherren ohne die nötigen online - Voraussetzungen zu schaffen.

 

Folgende Bestandteile des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens werden künftig angeboten:

 

·         Online-Vorgangsauskunft
Anwendungskomponente greift auf die (Fachverfahrens-) Datenbank zu und zeigt den berechtigten Personen den Status eines laufenden Bauantrags an

·         Online-Fachstellenbeteiligung
Zur Stellungnahme aufgeforderte Dienststellen können in die Vorgangsdaten Einblick nehmen und ihre Stellungnahme online abgeben

·         Online-Antragstellung
Einreichung eines elektronisch unterschriebenen Antrags inklusive der Übermittlung digitaler, gegebenenfalls signierter Unterlagen wie beispielsweise Baupläne

·         Baugenehmigungs-Fachverfahren
als Kern des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens können Daten zwischen Fachverfahren, Online-Anwendung und Computerprogrammen aller Verfahrensbeteiligten ausgetauscht werden, sofern diese den Standard schon unterstützen

·         Elektronische Signatur
Zur Realisierung zweier Funktionen notwendig: Rechtswirksam unterschreiben und zur Authentifizierung berechtigter Nutzer, sofern nicht rechtlich oder verfahrenstechnisch andere, einfachere Lösungen möglich sind

·         Anbindung DMS/Archiv
Dokumentenmanagementsystem, um eine Bauakte vollständig elektronisch zu führen und revisionssicher zu archivieren

·         Scannen von Bauakten
Für eine Übergangszeit sowie für „herkömmliche“ Antragsteller werden Papierdokumente zu digitalisieren sein, um sie im DMS abzulegen

Vorteile eines einheitlichen Baugenehmigungsverfahrens mit Online-Schnittstelle

·         Reduzierung der Genehmigungszeiten, weil Bearbeitungsschritte und Stellungnahmen parallel erfolgen können; einzelne Fachbehörden können elektronisch „auf Knopfdruck“ zugeschaltet werden

·         Rückfragen bzw. Schriftwechsel zwischen Baugenehmigungsbehörde und Bauherren können entfallen bzw. werden vereinfacht und beschleunigt

·         schnelle Einbeziehung aller relevanten Beteiligten in das Baugenehmigungsverfahren

·         Reduzierung der Behördengänge für den Antragsteller

·         Erstellung und Versand papiergebundener Unterlagen entfallen

·         Aufwandsreduzierung bei Prüfung, Schreibdienst, Registratur und Transport

·         Software-Investitionen sind nur an einer zentralen Stelle notwendig, Aktualisierung bei Rechtsänderungen und die Pflege von Formular –u. Textdateien durch Sen Stadt ohne die bisher erforderlichen bezirklichen Anpassungen

·         übertragbar auf andere Verwaltungsverfahren im Land Berlin

·         Informationsgewinn für alle Beteiligten, da sämtliche zur Beurteilung des Bauvorhabens benötigten Unterlagen sofort per Tastendruck vorliegen

·         leichtere Abstimmung von Stellungnahmen innerhalb der Berliner Verwaltung sowie mit externen Dienststellen

·         durch benutzergeführte Online-Antragserfassung mit Plausibilitätsprüfungen Fehleingaben vermeidbar

 

 

 

Berlin, den      .05.2007

 

 

 

 

 

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Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 
 

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