Drucksache - DS/0391/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: für das
Gelände zwischen Barther Straße, Falkenberger Chaussee 1/7, Falkenberger
Chaussee und Darßer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Neu- und Alt-Hohenschönhausen einen
Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-39 aufzustellen. Die
wesentlichen Planungsziele sind: -
Mischgebiet
-
allgemeines
Wohngebiet -
öffentliche
Grün- und Verkehrsflächen, einschl. U-Bahntrasse. Anlage
1: räumlicher Geltungsbereich Für die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-39 wird das
beschleunigte Verfahren gemäß b)
für
den Bebauungsplanvorentwurf 11-39 die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in
den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats
durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des
Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten
und zur Äußerung aufzufordern. c)
mit
der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen
zu beauftragen. Anlage 2:
Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Berlin, den
____________________________ ___________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr Anlage
1 Räumlicher
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes 11-39 für das Gelände zwischen Barther,
Falkenberger Chaussee 1/7, im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Neu- und
Alt-Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000 Ziele des
Bebauungsplanes
Festsetzung
eines Mischgebietes, eines allgemeinen Wohngebietes sowie öffentlicher Grün-
und Verkehrsflächen, einschließlich U-Bahntrasse Anlage
2 Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
I. Planungsgegenstand I.1. Veranlassung und Erforderlichkeit In den
1980er Jahren entstand das 2. Wohngebiet der Großsiedlung Hohenschönhausen
nördlich der Falkenberger Chaussee. Zwischen der Darßer Straße und den
Wohngebäuden an der Falkenberger Chaussee verblieben Restflächen mit
teilgewerblicher Nutzung, die durch große offene Lagerflächen, eine ungeordnete
Bebauung mit Schuppen und brachliegende Grundstücksteile gekennzeichnet sind. Für
diesen Bereich liegt nunmehr ein Bauantrag für einen Lebensmittelmarkt vor, der
den im Flächennutzungsplan Berlins formulierten gesamtstädtischen
Planungszielen entgegensteht, da er weder die dargestellte U-Bahn-Trasse noch
die vorgesehene Erweiterungen der Straßenverkehrsflächen berücksichtigt.
Darüber hinaus ist ein Bebauungsplan erforderlich, um eine geordnete
städtebauliche Entwicklung in unmittelbarer Nachbarschaft des Wohngebietes
sicherzustellen. I.2. Plangebiet (Bestand, planerische
Ausgangssituation) Das Plangebiet
befindet sich im Bezirk Lichtenberg, an der Grenze zwischen den Ortsteilen Neu-
und Alt-Hohenschönhausen. Es umfasst ca. 1,7 ha und
wird begrenzt von der Barther Straße im Norden, den Wohngebäuden Falkenberger
Chaussee 1/7 im Osten, der Falkenberger Chaussee im Süden und der Darßer Straße
im Westen. Die Erschließung erfolgt über die genannten Straßen. Innerhalb des
Geltungsbereiches des B-Planes befinden sich auf dem in kleine Parzellen
unterteilten Areal direkt an der Ecke Falkenberger Chaussee/ Darßer Straße
diverse Kleingewerbebetriebe in barackenartigen eingeschossigen Gebäuden mit
einem hohen Anteil versiegelter Lagerflächen. Nördlich davon sind private und
auch öffentliche Stellplatzanlagen vorzufinden. Beide Bereiche sind durch eine
Gründurchwegung getrennt. Die Flächen innerhalb
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind sowohl im Privateigentum, als
auch im Eigentum des Landes Berlin. I.2.1. Bereichscharakteristik und Planungsabsichten Der
Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom Die
Bereichsentwicklungsplanung für die Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen wurde
mit Bezirksamtsbeschluss 177/04 vom
06.07.2004 beschlossen. Darin sind Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des
B-Planes 11-39 als Mischgebiet und als Verkehrsflächen und Verkehrsgrün
dargestellt. In der näheren
Umgebung befinden sich -
die dominierenden 11-geschossigen Plattenbauten der Großsiedlung
in direkter Nachbarschaft mit ausschließlicher Wohnnutzung, -
ein Lebensmittelmarkt auf dem Eckgrundstück Falkenberger
Chaussee/Malchower Weg, der entlang der Falkenberger Chaussee errichtet worden
ist. Östlich daran anschließend befindet sich ein 7-geschossiges Wohngebäude
mit einer Videothek im Erdgeschoss. Entlang des Malchower Weges wird das
Grundstück nicht genutzt. - das 4-geschossige Hansa-Center
an der Ecke Hansastraße/Malchower Weg mit großflächigen Einzelhandelsflächen,
Läden, Dienstleistungsbetrieben und Freizeiteinrichtungen sowie ca. 600
Parkplätzen, -
ein Baublock an der Hansastraße/ Darßer Straße, der z.Z. eine
heterogene Bebauungsstruktur in Form von Kleingewerbe- und
Dienstleistungsbetrieben aufweist sowie angrenzend ein Siedlungsbereich mit
Einfamilienhausstruktur und -
das Schulgelände an der Barther Straße. II. Planungsinhalt II.1. Entwicklung der Planungsüberlegungen
(planerische Vorgeschichte) Bereits Anfang der
1990er Jahre wurden im Zusammenhang mit der damals noch vorgesehenen
Erweiterung des Malchower Weges Überlegungen zur Neuordnung des gesamten Areals
um die Kreuzung Falkenberger Chaussee/ Hansastraße/ Malchower Weg/ Darßer
Straße angestellt. Verschiedene städtebauliche Entwürfe oder Gutachten sollten die städtebaulichen Rahmenbedingungen klären, insbesondere
unter Berücksichtigung der im Umfeld vorhandenen und geplanten Bebauung. Zwischenzeitlich
wurde die Straßenerweiterung des Malchower Weges verworfen und südlich der
Falkenberger Chaussee Einzelbauvorhaben realisiert. Südwestlich der Darßer
Straße wurde mit dem Bebauungsplan XXII-25 Mischgebiet und allgemeines
Wohngebiet festgesetzt. Für die Ecke Darßer Straße/
Falkenberger Chaussee ist 1995 ein positiver Bauvorbescheid für einen
5-geschossigen Gebäudekomplex mit Wohnungen, Einzelhandels-,
Dienstleistungsbetrieben sowie einen Gewerbebetrieb erteilt worden, ohne dass
dieses Vorhaben umgesetzt wurde. II.2. Intention des Plans (generelle
Zielvorstellung, Leitbild) Das Plangebiet
entbehrt insbesondere im unmittelbaren Kreuzungsbereich jeglicher
städtebaulicher Ordnung. Durch den Bebauungsplan soll der Bereich neu
strukturiert, die Überbaubarkeit geregelt – insbesondere auch in Bezug
auf geplante Trassierungen - und
mögliche Nutzungen definiert werden. Dabei kommt der Nähe zur vorhandenen
Wohnbebauung und dem damit verbundenen Schutzaspekt besondere Bedeutung zu. Wegen der
insbesondere in der Darßer Straße für Fußgänger und Radfahrer unbefriedigenden
räumlichen Situation ist eine Erweiterung der Straßenverkehrsflächen nötig.
Außerdem ist die geplante U-Bahntrasse planerisch zu berücksichtigen. II.3. Wesentlicher Inhalt Der Bebauungsplan
soll Flächen als Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet sowie eine III. Auswirkungen des Bebauungsplans Der
Bebauungsplan dient vorrangig der Arrondierung vorhandener und geplanter
Baustrukturen und der Sicherung einer geplanten Trasse des öffentlichen
Nahverkehrs. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die
betroffenen Flächen zum großen Teil bereits versiegelt oder bebaut sind.
Demgegenüber werden durch die Neuordnung der IV. Verfahren Vorangehende Verfahrensschritte liegen nicht vor. Der Bebauungsplan soll gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt
werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |