Drucksache - DS/0391/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-39
Arbeitstitel: Darßer Straße/Ecke Falkenberger Chaussee
Verfahrensstand: Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.06.2007 
9. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

für das Gelände zwischen Barther Straße, Falkenberger Chaussee 1/7, Falkenberger Chaussee und Darßer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Neu- und Alt-Hohenschönhausen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-39 aufzustellen.

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-          Mischgebiet

-          allgemeines Wohngebiet

-          öffentliche Grün- und Verkehrsflächen, einschl. U-Bahntrasse.

 

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-39 wird das beschleunigte Verfahren gemäß
§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB angewendet.

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-39 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Anlage 2:  Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

Berlin, den

 

 

____________________________                  ___________________________

 

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                         Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-39

 

für das Gelände zwischen Barther, Falkenberger Chaussee 1/7,
Falkenberger Chaussee und Darßer Straße

 

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Neu- und Alt-Hohenschönhausen

 

 

                                                                                                                            

                                                                                                                Maßstab 1:5000

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes, eines allgemeinen Wohngebietes sowie öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen, einschließlich U-Bahntrasse

 

 

 

                                                                                                                                                                        

 

                                                                                                                                         Anlage 2

 

 
 
Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

I.        Planungsgegenstand

 

I.1.     Veranlassung und Erforderlichkeit

 

In den 1980er Jahren entstand das 2. Wohngebiet der Großsiedlung Hohenschönhausen nördlich der Falkenberger Chaussee. Zwischen der Darßer Straße und den Wohngebäuden an der Falkenberger Chaussee verblieben Restflächen mit teilgewerblicher Nutzung, die durch große offene Lagerflächen, eine ungeordnete Bebauung mit Schuppen und brachliegende Grundstücksteile gekennzeichnet sind.

Für diesen Bereich liegt nunmehr ein Bauantrag für einen Lebensmittelmarkt vor, der den im Flächennutzungsplan Berlins formulierten gesamtstädtischen Planungszielen entgegensteht, da er weder die dargestellte U-Bahn-Trasse noch die vorgesehene Erweiterungen der Straßenverkehrsflächen berücksichtigt. Darüber hinaus ist ein Bebauungsplan erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in unmittelbarer Nachbarschaft des Wohngebietes sicherzustellen.

 

 

I.2.      Plangebiet (Bestand, planerische Ausgangssituation)

 

Das Plangebiet befindet sich im Bezirk Lichtenberg, an der Grenze zwischen den Ortsteilen Neu- und Alt-Hohenschönhausen. Es umfasst ca. 1,7 ha und wird begrenzt von der Barther Straße im Norden, den Wohngebäuden Falkenberger Chaussee 1/7 im Osten, der Falkenberger Chaussee im Süden und der Darßer Straße im Westen. Die Erschließung erfolgt über die genannten Straßen. Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes befinden sich auf dem in kleine Parzellen unterteilten Areal direkt an der Ecke Falkenberger Chaussee/ Darßer Straße diverse Kleingewerbebetriebe in barackenartigen eingeschossigen Gebäuden mit einem hohen Anteil versiegelter Lagerflächen. Nördlich davon sind private und auch öffentliche Stellplatzanlagen vorzufinden. Beide Bereiche sind durch eine Gründurchwegung getrennt.

Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind sowohl im Privateigentum, als auch im Eigentum des Landes Berlin.

 

 

I.2.1.   Bereichscharakteristik und Planungsabsichten

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom
8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 27. März 2007 (ABl. S. 1233) stellt für den Geltungsbereich überwiegend gemischte Baufläche M 2, zum geringen Teil auch Wohnbaufläche W 2 (GFZ bis 1,5) dar. Die Fläche wird gequert von einer geplanten U-Bahntrasse, die lt. Stellungnahme SenStadt VII C vom 29.03.07 nicht überbaut werden darf. Der Straßenzug Hansastraße/ Falkenberger Chaussee wie auch die Darßer Straße ist im FNP als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.

 

Die Bereichsentwicklungsplanung für die Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen wurde mit  Bezirksamtsbeschluss 177/04 vom 06.07.2004 beschlossen. Darin sind Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes 11-39 als Mischgebiet und als Verkehrsflächen und Verkehrsgrün dargestellt.

 

In der näheren Umgebung befinden sich

-      die dominierenden 11-geschossigen Plattenbauten der Großsiedlung in direkter Nachbarschaft mit ausschließlicher Wohnnutzung,

-      ein Lebensmittelmarkt auf dem Eckgrundstück Falkenberger Chaussee/Malchower Weg, der entlang der Falkenberger Chaussee errichtet worden ist. Östlich daran anschließend befindet sich ein 7-geschossiges Wohngebäude mit einer Videothek im Erdgeschoss. Entlang des Malchower Weges wird das Grundstück nicht genutzt.

-      das 4-geschossige Hansa-Center an der Ecke Hansastraße/Malchower Weg mit großflächigen Einzelhandelsflächen, Läden, Dienstleistungsbetrieben und Freizeiteinrichtungen sowie ca. 600 Parkplätzen,

-      ein Baublock an der Hansastraße/ Darßer Straße, der z.Z. eine heterogene Bebauungsstruktur in Form von Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetrieben aufweist sowie angrenzend ein Siedlungsbereich mit Einfamilienhausstruktur und

-      das Schulgelände an der Barther Straße.

 

 

 

II.        Planungsinhalt

 

II.1.     Entwicklung der Planungsüberlegungen (planerische Vorgeschichte)

 

Bereits Anfang der 1990er Jahre wurden im Zusammenhang mit der damals noch vorgesehenen Erweiterung des Malchower Weges Überlegungen zur Neuordnung des gesamten Areals um die Kreuzung Falkenberger Chaussee/ Hansastraße/ Malchower Weg/ Darßer Straße angestellt. Verschiedene städtebauliche Entwürfe oder Gutachten sollten die städtebaulichen Rahmenbedingungen klären, insbesondere unter Berücksichtigung der im Umfeld vorhandenen und geplanten Bebauung.

 

Zwischenzeitlich wurde die Straßenerweiterung des Malchower Weges verworfen und südlich der Falkenberger Chaussee Einzelbauvorhaben realisiert. Südwestlich der Darßer Straße wurde mit dem Bebauungsplan XXII-25 Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Für die Ecke Darßer Straße/ Falkenberger Chaussee ist 1995 ein positiver Bauvorbescheid für einen 5-geschossigen Gebäudekomplex mit Wohnungen, Einzelhandels-, Dienstleistungsbetrieben sowie einen Gewerbebetrieb erteilt worden, ohne dass dieses Vorhaben umgesetzt wurde.

 

II.2.     Intention des Plans (generelle Zielvorstellung, Leitbild)

 

Das Plangebiet entbehrt insbesondere im unmittelbaren Kreuzungsbereich jeglicher städtebaulicher Ordnung. Durch den Bebauungsplan soll der Bereich neu strukturiert, die Überbaubarkeit geregelt – insbesondere auch in Bezug auf  geplante Trassierungen - und mögliche Nutzungen definiert werden. Dabei kommt der Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung und dem damit verbundenen Schutzaspekt besondere Bedeutung zu.

 

Wegen der insbesondere in der Darßer Straße für Fußgänger und Radfahrer unbefriedigenden räumlichen Situation ist eine Erweiterung der Straßenverkehrsflächen nötig. Außerdem ist die geplante U-Bahntrasse planerisch zu berücksichtigen.

 

II.3.     Wesentlicher Inhalt

 

Der Bebauungsplan soll Flächen als Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet sowie eine
U-Bahntrasse festsetzen und eine Erweiterung der Straßenverkehrsflächen berücksichtigen. Angestrebt wird eine bauliche Nutzung mit Betonung des Blockrandes. Ziel ist es, die Fläche in die Umgebung einzubinden, den Kreuzungsbereich baulich zu fassen und zu akzentuieren sowie für die verbleibenden, nicht überbaubaren Flächen Aufenthaltsmöglichkeiten zu eröffnen. Vorhandene, dem Wohnen zugeordnete Stellplatzanlagen sollen dabei erhalten werden.

 

 

 

III.        Auswirkungen des Bebauungsplans

 

 

Der Bebauungsplan dient vorrangig der Arrondierung vorhandener und geplanter Baustrukturen und der Sicherung einer geplanten Trasse des öffentlichen Nahverkehrs. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen zum großen Teil bereits versiegelt oder bebaut sind. Demgegenüber werden durch die Neuordnung der
überbaubaren und nichtüberbaubaren Bereiche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die den öffentlichen Raum neu definieren und ihm zu einer neuen Aufenthaltsqualität verhelfen sollen.

 

 

IV. Verfahren

 

Vorangehende Verfahrensschritte liegen nicht vor.

Der Bebauungsplan soll gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden.

 

 

 

 

 
 

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