Drucksache - DS/0346/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat beschlossen: 1.
Die
Zusammenlegung der Immanuel-Kant-Schule (Gymnasium), Lückstr. 60/63, 10317
Berlin und der Georg-Forster-Schule (Gymnasium), Dolgenseestr. 60, 10319 Berlin
zum 01.08.2008. 2.
Standort
der zusammengelegten Schule ist die Lückstr. 60/63, die Dolgenseestr. 60 bleibt
kurzfristig noch Filialstandort. 3.
Das
mathematisch-naturwissenschaftliche Profil – Schule mit besonderer
pädagogischer Prägung soll erhalten bleiben. 4.
Der
Beschluss zur Zusammenlegung der Schulen wird zeitgerecht der Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur förmlichen Genehmigung zugeleitet. 5. Die Vorlage in der beiliegenden
Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben. 1. Ausgangssituation Die in den letzten Jahren im Grundschulbereich um fast die
Hälfte zurückgehenden Schülerzahlen wirken sich in ganzer Konsequenz jetzt im
Oberschulbereich aus. Die aktuelle Modellrechnung der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport aus dem Jahre 2006, die konkrete Anzahl der
Übergänger aus den 6. Klassen der Grundschulen unseres Bezirkes und die sich
daraus ergebenden Überkapazitäten an Raumbeständen zeigen deutlich, dass die
bisherigen Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes 2003 bis 2007 für den
Oberschulbereich im Interesse der Stabilisierung des Oberschulnetzes bestätigt
werden. Angesichts der aber immer noch vorhandenen Überkapazitäten im
Gymnasialbereich ist es erforderlich, über weitere Veränderungen zu
entscheiden. Dieser Entscheidungsbedarf ist im Schulentwicklungsplan 2003
bis 2007 benannt: „Nach Umsetzung der für die aktuelle Phase der Schulentwicklung vorgesehenen Maßnahmen muss es im Bereich Lichtenberg Mitte und Süd Veränderungen entweder durch die Reduzierung der Anzahl der Standorte oder durch die planerische Reduzierung der Aufnahmekapazität der einzelnen Standorte geben. Diese Entscheidung ist sowohl unter Berücksichtigung der inhaltlich pädagogischen Angebote, als auch unter Haushaltsgesichtspunkten und unter Kosten-Nutzungs-Abwägung durch den Bezirk zu treffen“. Die BA-Vorlage Nr. 056/05 vom 23.02.2005 zur Zusammenlegung
der Hans-und-Hilde-Coppi-Schule und der Immanuel-Kant-Schule wurde nach
erfolgreichem Bürgerentscheid im November 2006 vom Bezirksamt aufgehoben. In Umsetzung der Festlegung des Schulentwicklungsplanes 2003 bis 2007 und in Auswertung des bisherigen Verfahrens wurde ein „Runder Tisch“ mit den betroffenen Schulen gegründet. Mitglieder des „Runden Tisches“ waren die Schulleiter/innen sowie je ein legitimierter Elternvertreter, der Beauftragte der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die Bezirksstadträtin für Schule, Sport und Soziales und die Amtsleiterin für Schule und Sport. Der „Runde Tisch“ tagte am 24.01.2007 und am
12.03.2007. 2.
Entscheidung Notwendig ist die Reduzierung von 3 Standorten auf 2 Standorte. Die Hans-und-Hilde-Coppi-Schule bleibt eigenständig am
Römerweg 30/32 erhalten. Die Schule muss die erforderliche Dreizügigkeit aus
eigener Kraft erreichen. Die Immanuel-Kant-Schule und die Georg-Forster-Schule werden
am Standort Lückstr. 60/63 zum Schuljahresbeginn 2008/09 zusammengelegt. Das mathematisch-naturwissenschaftliche Profil –
Schule mit besonderer pädagogischer Prägung bleibt erhalten. Eine
grundsätzliche Zusage seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung, dass die Fortführung dieser mathematisch-naturwissenschaftlichen
Prägung auch unter einem neuen Schulnamen möglich ist, liegt vor. Für diese Zusammenlegung wird durch den Bezirk bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung entsprechend Schulgesetz von Berlin und Rundschreiben II Nr. 56/2004 die Genehmigung beantragt. Parallel dazu wird durch die zuständige Schulaufsicht der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Einsetzung eines Steuerteams vorbereitet und auch geleitet. Im Steuerteam werden unter anderem solche Fragen wie der konkrete Zeit-Maßnahme-Katalog, bezogen auf die Dauer der Filialbildung am Standort Dolgenseestr. 60, Festlegungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der in die neue Schule eingebrachten bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse der speziellen pädagogischen Profile sowie Angebote getroffen und damit auch die Grundlagen sowie richtungweisenden Überlegungen zum Schulprogramm der neuen Schule fixiert. Die Schulkonferenzen der beiden Schulen haben in der
Anhörung am 02.05.2007 einstimmig beschlossen, dass der neu zu bildenden
Schulkonferenz empfohlen wird, unverzüglich zum Schuljahresbeginn 2008/09 den
Namen „Immanuel-Kant-Schule“ zu beantragen. Die Leitvorstellungen der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung für die Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen
sieht vor, dass bei einer Zusammenlegung die Schulnamen untergehen. Eine
Abweichung von dieser Regel ist nur zulässig, wenn im Hinblick auf den
Erziehungsauftrag der Schule die überragende Bedeutung eines bisherigen Namensgebers
die Beibehaltung dieser Benennung gebietet. Die Pflege von Traditionen ist ein
Erziehungswert und diesen zu erhalten und den Schüler/innen deutlich zu machen,
ist ein wesentlicher Erziehungsauftrag. Der Name Immanuel Kant steht sowohl für
geisteswissenschaftliche Aspekte als auch für naturwissenschaftliche Aspekte.
Die Zusammenlegung der auf die Geisteswissenschaften orientierten
Immanuel-Kant-Schule mit der mathematisch-naturwissenschaftlich profilierten
Georg-Forster-Schule und der damit verbundene Bildungs- und Erziehungsauftrag
der neuen Schule gebietet den Namen „Immanuel Kant“. 3. AbwägungGegenwärtig existieren im Bezirk im Ergebnis der bereits umgesetzten Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes 2003 bis 2007 noch 6 Gymnasien. Aufgrund der räumlichen Voraussetzungen sind folgende Zügigkeiten möglich: Johann-Gottfried-Herder-Schule Lichtenberg.Nord Grundständiges Gymnasium 4-zügig Franz-Jacob-Str. 5/7 in 10369 Berlin Immanuel-Kant-Schule Lichtenberg-Mitte Gymnasium mit Regelzügen 4-zügig Lückstraße 60/63 in 10317 Berlin Georg-Forster-Schule Lichtenberg-Mitte Gymnasium mit Regelzügen 4-zügig Dolgenseestr. 60 in 10319 Berlin Hans-und-Hilde-Coppi-Schule Lichtenberg-Süd Gymnasium mit Regelzügen 3,5-zügig Römerweg 30-32 in 10318 Berlin Barnim -Schule Hohenschönhausen-Nord Grundständiges Gymnasium + Regelzüge 5-zügig Ahrensfelder Chaussee 41 in 13057 Berlin Manfred-von-Ardenne-Schule Hohenschönhausen-Süd Gymnasium mit Regelzügen 3,5-zügig Werneuchener Str. 27/28 in 13055 Berlin Unter Berücksichtigung einer in den vergangenen Jahren fast konstanten Übergängerquote der 6. Klassen von ca. 32 % und den vorhandenen bzw. prognostizierten Schülerzahlen besteht mittelfristig ein Bedarf von 15 bis 16 Zügen. Selbst bei einer in diesem Jahr aufgetretenen Übergängerquote von 36,4 % (94 von 407 Anmeldungen kamen aus anderen Bezirken) besteht mittelfristig nur ein Bedarf von 16 bis 17 Zügen. Dem steht bei zurzeit vorhandenen 20 Zügen (ohne Johann-Gottfried-Herder-Schule) eine Überkapazität von 5 bzw. 3 Zügen gegenüber. Die im Schulentwicklungsplan 2003 bis 2007 festgelegte Leitlinie einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Standorte im Bezirk kann nur umgesetzt werden, wenn eine Reduzierung der Standorte im Bereich Lichtenberg Mitte und Süd stattfindet. Im Bereich Lichtenberg Mitte und Süd existieren zurzeit 3
Gymnasialstandorte. Durch die Zusammenlegung soll eine gleichmäßige
standörtliche Verteilung gewährleistet werden. Eine weitere Leitlinie für Schulentwicklung ist die Berücksichtigung des Anmeldeverhaltens der Schüler/innen. Im Ergebnis der Analyse der Anmeldezahlen in den letzten Jahren ist festzustellen, dass die höchsten Anmeldezahlen die Hans-und-Hilde-Coppi-Schule zu verzeichnen hatte. Dies ist unter anderem auch in den Anmeldungen für die Musikklasse begründet, die großen Zuspruch auch bei den Schüler/innen aus anderen Bezirken findet (für das Schuljahr 2007/08 48 von 91 Anmeldungen aus anderen Bezirken bzw. Privatschulen). Erstmals mit der Anmeldung für das Schuljahr 2007/08 wurden am Standort Lückstr. 60/63 mehr Schüler/innen angemeldet als am Standort Dolgenseestr. 60. In die Abwägung
zum künftigen Schulstandort des neuen Gymnasiums wurden folgende Kriterien
heran gezogen:
1. Lage des Standortes,
Sanierungsbedarf, Förderungsmöglichkeiten 2. Erreichbarkeit des Standortes,
Verkehrsanbindung 3. Anmeldezahlen Das Schulgebäude am Standort Lückstr. 60/63 ist zu Teilen bereits saniert. Weitere Sanierungen sind in den Jahren 2007 und 2008 über Fördermittel in Höhe von ca. 2,8 Mio. € möglich, die nur an diesem Standort innerhalb der Aufwertung des Gebietes zur Verfügung stehen. Berücksichtigt wurden bei der Abwägung auch die Potenziale, die sich aus den Möglichkeiten der Mitnutzung der sich gegenwärtig in der Komplettsanierung befindlichen Taut-Aula im OSZ „Max Taut“ ergeben. Die Erreichbarkeit des Standortes Lückstr. 60/63 ist mit dem ÖPNV sehr gut gegeben (unmittelbare Nähe S-Bhf. Nöldnerplatz, mehrere Buslinien und gute Erreichbarkeit vom S- und U-Bahnhof-Lichtenberg). Die Fertigstellung der zwei neuen
Sportplätze mit neuem Funktionsgebäude in der Fischerstraße noch in diesem
Jahr bietet sehr gute Bedingungen für den Sportunterricht. 4.
Verfahren Die Anhörungen der Schulkonferenzen der Immanuel-Kant-Schule
am 02.05.2007, der Georg-Forster-Schule am 02.05.2007 und des
Bezirksschulbeirates am 15.05.2007 sowie die erforderlichen Abstimmungen mit
der Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanungsamt und der Senatsverwaltung für
Bildung, Wissenschaft und Forschung haben stattgefunden. Die Schulkonferenzen
und der BSB haben dem Beschlussentwurf für die Bezirksamtsvorlage jeweils
einstimmig zugestimmt. Beide Schulkonferenzen haben sich dafür ausgesprochen, dass
das Steuerungsteam entsprechend dem Rundschreiben RS II Nr. 56/2004
„Leitvorstellungen für die Aufhebung und Zusammenlegung von
Schulen“ vom 27.05.2004 unmittelbar nach dem Beschluss des Bezirksamtes
seine Arbeit aufnehmen soll. Der Ausschuss für Bildung wurde ausführlich in seinen
Sitzungen am 03.04. und 24.04.2007 informiert. Die im Rahmen der genannten Anhörungen und Abstimmungen
sowie in diversen Gesprächen mit Eltern unterbreiteten Vorschläge (u.a.
Namenswahl der zukünftigen Schule),
Nachfragen und Hinweise sind ebenfalls in den Abwägungsprozess zu dem
vorliegenden Beschluss eingeflossen. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen werden in den
Haushaltsplänen eingearbeitet. Berlin, den
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_________________ Emmrich K.
Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
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