Drucksache - DS/0302/VI  

 
 
Betreff: Verordnung über die Veränderungssperre XXII-27b/13 für die Grundstücke Große-Leege-Straße 107 - 109, Gärtnerstraße 8 - 11 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu entscheiden:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zu entscheiden:

 

Verordnung über die Veränderungssperre XXII-27b/13 für die Grundstücke Große-Leege-Straße 107 - 109, Gärtnerstraße 8 - 11 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen (Anlage 1).

 

 

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin hat am 27.02.1996 mit BA-Vorlage Nr. 19/III die Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-27 beschlossen und den Beschluss im Amtsblatt für Berlin Nr. 16 vom 22.03.1996 ortsüblich bekannt gemacht. Eine Änderung des Geltungsbereiches wurde mit BA-Vorlage Nr. 1131/IV-H am 07.11.2000 beschlossen und im Amtsblatt für Berlin Nr. 55 vom 24.11.2000 bekannt gemacht.

 

Planungsziel des Bebauungsplanes XXII-27 ist die Sicherung von Gewerbegebieten, Mischgebieten, öffentliche Grünflächen, Gemeinbedarfsflächen und Verkehrsflächen. Es fand eine frühzeitige Bürgerbeteiligung statt und die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Seit 2000 ruht das Bebauungsplanverfahren.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat am 20.03.2007 die Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes XXII-27 in die Geltungsbereiche XXII-27a und XXII-27b beschlossen und diesen Beschluss im Amtsblatt für Berlin Nr. 14 vom 30.03.2007 bekannt gemacht.

 

Für den Bebauungsplan XXII-27a ist eine Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes erforderlich, da für die bisher geplanten öffentlichen Grünanlagen und Verkehrsflächen kein Bedarf mehr besteht und die bisherigen Mischgebietsflächen an der Gärtnerstraße nicht im Einklang mit den Planungszielen des Entwicklungskonzeptes für den produktionsgeprägten Bereich in Berlin (EpB) stehen.

 

Planungsziel des Bebauungsplanes XXII-27b ist weiterhin die Festsetzung eines Mischgebietes und aus städtebaulichen Gründen im Kreuzungsbereich Gärtner-/Große-Leege-Straße einer Bauzone zur Sicherung einer geschlossenen Blockrandbebauung. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-27b befinden sich die von der Veränderungssperre betroffenen Grundstücke Große-Leege-Straße 107-109, Gärtnerstraße 8-11. Für diese Grundstücke wurde am 13.02.2007 ein Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines Supermarktes mit 800 m² Verkaufsfläche und 48 Pkw-Stellplätzen sowie einer gewerblichen Stellplatzanlage mit 29 Pkw-Stellplätzen gestellt.

 

Die Errichtung des geplanten Vorhabens widerspricht den Planungszielen des Bebauungsplanes XXII-27b hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 BauNVO dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Im Mischgebiet stehen das Wohnen und die gewerbliche Nutzung, soweit sie das Wohnen „nicht wesentlich“ stört, gleichberechtigt nebeneinander. Das bedeutet, dass das „Wohnen“ und das „nicht wesentlich störende Gewerbe“ nicht nur qualitativ gleichwertig sondern auch quantitativ erkennbar vorhanden sein müssen.

 

Derzeit befinden sich auf dem Grundstück Große-Leege-Straße 107 ein Wohnhaus und eine ehemalige kleine Schlosserwerkstatt und auf dem Grundstück Gärtnerstraße 14 eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Die Grundstücke Große-Leege-Straße 108-109/Gärtnerstraße 8-9 und Gärtnerstraße 10-11 liegen derzeit brach. Eine für diese Grundstücke erteilte Baugenehmigung für ein mehrgeschossiges Seniorenpflegeheim mit gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss, das in geschlossener Bauweise am Blockrand errichtet werden sollte, wurde nicht ausgenutzt.

 

Mit der beantragten ausschließlich gewerblichen Nutzung auf den Grundstücken Gärtnerstraße 8-11/Große-Leege-Straße 107-109 kann der in einem Mischgebiet erforderliche Wohnanteil nicht mehr erbracht werden. Des Weiteren erfüllen die Lage der baulichen Anlage und die Gebäudetiefe von 20,63 m nicht die Anforderungen an eine geschlossene Blockrandbebauung, die in der Regel ohne seitlichen Grenzabstand mit einer Gebäudetiefe von ca. 13 m errichtet wird.

 

Das Vorhaben wird gemäß § 15 Baugesetzbuch (BauGB) zurückgestellt. Damit wird die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens für die Dauer von bis zu 12 Monaten ausgesetzt.

 

Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des B-Planes XXII-27b ist der Erlass der Veränderungssperre für die genannten Grundstücke unerlässlich. Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft, sofern sie nicht verlängert wird.

 

 

Anlage 2:      räumlicher Geltungsbereich

 

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           


                                                                                                                                                   Anlage 1

 

 

Verordnung

über die Veränderungssperre XXII-27b/13

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

Vom........................2007

 

     Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I. S. 3316), in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

 

 

§ 1

 

Für die Grundstücke Große-Leege-Straße 107 - 109, Gärtnerstraße 8 - 11 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen, für die das Bezirksamt neben anderen Grundstücken die Aufstellung eines Bebau­ungsplans beschlossen hat, tritt eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Bauge­setzbuchs ein.

 

 

§ 2

 

     Je ein Übersichtsplan mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Ver­änderungssperre liegt zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, und im Bau- und Wohnungsaufsichtsamt, aus.

 

 

§ 3

 

     Auf die Vorschriften über

 

1.   die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs) und

 

2.   das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 18 Abs. 3 des Baugesetzbuchs)

 

wird hingewiesen.

 

 


§ 4

 

     Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

 

§ 5

 

     Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

 

Berlin, den                   .2007

 

 

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

 

 

 

 

                  E m m r i c h                                                                             G e i s e l

          Bezirksbürgermeisterin                                                               Bezirksstadtrat

                                                                                                    für Stadtentwicklung, Bauen

                                                                                                           Umwelt und Verkehr

 


                                                                                                                                                   Anlage 2

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

der Veränderungssperre XXII-27b/13

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

                                                                                                                                        M 1:5.000

 

 

 
 

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