Drucksache - DS/0292/VI  

 
 
Betreff: "Grüner Pfeil" in Lichtenberg zur Verminderung der Umweltbelastung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2009 
29. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Die Linke.PDS PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Abb.) PDF-Dokument
Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht:

eine Liste mit Kreuzungen und Einmündungen mit Lichtzeichenanlagen (LZA) zu erstellen und der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen, bei denen ein „Grüner Pfeil“ angebracht werden kann, der das Rechtsabbiegen bei Schaltung der LZA auf „Rot“ unter Beachtung des übrigen Verkehrs ermöglicht.

 

 

 

 

Begründung:

 

Durch Veröffentlichung in der Bezirkspresse sollen die Einwohner aufgefordert werden Vor­schläge dafür einzubringen. Bei der Zusammenstellung ist zunächst einmal jeder Vorschlag zu prüfen, auch wenn die LZA nicht blindengerecht ausgestattet ist, da es durchaus Fälle gibt, in denen die Anbringung eines „Grünen Pfeils“ den Fußgängerverkehr überhaupt nicht be­rührt.

 

Nach der Prüfung wird das Bezirksamt ersucht sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für die Umsetzung der geprüften und für realisierbar befundenen Vorschläge einzusetzen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Zwischenzeitlich wurden die meisten LZA so umgestaltet, dass die Anbringung eines Grünpfeiles unter Beachtung der Richtlinien für LSA (s.a. Anlage) nicht mehr möglich ist. Entweder wurde der Grünpfeil belassen (unter Beachtung der Richtlinien und des erforderlichen Bedarfs) oder aufgrund von Ausschließungsgründen entfernt.

Andere Kreuzungen wiederum erhielten signalisiertes Grün für Rechtsabbieger bzw. wurden mit Diagonalsignalen ausgestattet, um das Räumen von Linksabbiegern zu erleichtern.

Wenn dies alles nicht zutrifft, handelt es sich in der Regel um einen Knotenpunkt, wo gemäß der Richtlinien für LSA die Anbringung eines Grünpfeiles nicht in Frage kommt.

Einzig an der LZA Darßer Str./ Ribnitzer Str. besteht noch die Möglichkeit der Anbringung eines Grünen Pfeiles. Hier ist die Anbringung eines Grünpfeiles für Rechtsabbieger aus der Ribnitzer Str. in Richtung Malchower Chaussee sinnvoll. Voraussetzung ist allerdings der Verzicht auf das Räumsignal KL 2, dass aber aufgrund eines "zu vernachlässigenden" Fahrzeugaufkommens aus der gegenüberliegenden Sackgasse durchaus vertretbar ist. Diese Abordnung wird zurzeit bearbeitet.

Ein Grünpfeil für Linksabbieger aus der Darßer Str. (aus östl. Richtung kommend) in die Ribnitzer Str. ist aufgrund der anfangs genannten Kriterien nicht möglich.

 

 

 

Berlin, den             .03.2009

 

 

 

Emmrich                                                                                Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                                         Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen