Drucksache - DS/0289/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 24.05.2007 Folgendes
beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht im Entwurf des Haushaltsplanes
2008/2009 die Gewährleistung von Hilfen zur Erziehung und angrenzender
Hilfeformen sowie die Fortführung von präventiven Angeboten für junge Menschen
und ihren Familien darzustellen. Dabei sollen die vom Senat als Teil der
bezirklichen Globalsumme vorgesehenen Budgets für Hilfen zur Erziehung
berücksichtigt werden. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Jugendamt erbringt Familienunterstützende Hilfen sowohl
als präventive Leistungen sowie als Hilfen zur Erziehung. Dabei stehen Angebote
zur Stärkung junger Menschen, zur Stärkung von Familien und zur Stärkung
sozialer Nachbarschaft im Mittelpunkt. Hierzu zählen Angebote der allgemeinen
Jugendsozialarbeit und schulbezogener Jugendsozialarbeit als auch der
Familienförderung und Familienbildung. Auf Grund positiver Wirkungen der
Schulstationen werden für die Fortführung der Arbeit in 6 Einrichtungen 456.000 € eingestellt. Für „Präventive
Angebote zur Integration junger Menschen und Familien im Vorfeld von formalen
Hilfen zur Erziehung (P.A.Z.I.)“ gemäß §§ 13 (1) und 16 SGB VIII werden
für die Haushaltsjahre 2008/2009 jeweils
400.000 € eingestellt. Das Jugendamt unterstützt präventive
und familienbezogene Angebote. Dazu zählen insbesondere Ansätze, die die frühe
Bindung von Eltern und Kindern fördern. Dabei werden Formen der Familienbildung
und Prävention mit Angeboten von Kindertagesstätten, soziokulturellen Zentren
und Gesundheitseinrichtungen verknüpft. Das Jugendamt entwickelt und steuert
hier eine Angebotsstruktur, die Familien im Vorfeld bzw. zu Beginn von
entstehenden Problemlagen erreichen und damit auch einen Beitrag zur Vermeidung
von Erziehungshilfen leisten soll. Für Angebote der Jugendberufshilfe
werden in den Haushaltsjahren 2008/09
1.660.000 € - und damit notwendige Mittel für Jugendberufshilfen,
Aktivierungshilfen und insbesondere zur Fortführung von Ausbildungen des LIGA-Programms
- eingestellt. Für die Rund-um-die-Uhr-Versorgung von Mutter und Kind, die
Betreuung in Einzelwohneinheiten und die Unterstützung bei notwendiger
Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, sind 850.000 € veranschlagt. Die sich aus dem individuellen Rechtsanspruch auf
geeignete und notwendige Hilfen zur Erziehung herleitenden Verpflichtungen sind
zu erfüllen. Hilfen zur Erziehung
werden in Bezug auf die Flexibilisierung der einzelnen Hilfeformen und des
Anspruches auf passgenauere Hilfen weiter entwickelt. Ziel ist es, einen
„Maßanzug“ zur Bewältigung individueller oder familiärer
Problemlagen zu fertigen. Eine Perspektive für die Weiterentwicklung der Hilfen
zur Erziehung liegt in einer stärkeren Besetzung der Schnittstellen zwischen
präventiv wirkenden Jugendhilfeleistungen und Hilfen zur Erziehung. Ein
System öffentlicher Hilfen hin zu einer
Grundversorgung mit sozialraumorientierten, präventiven und integrativen
Ansätzen ist erforderlich. Die Veranschlagung der
Haushaltstitel Hilfen zur Erziehung wurde entsprechend der zugewiesenen
Zielbudgets vorgenommen. Emmrich |
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