Drucksache - DS/0265/VI
Das Bezirksamt bittet die
Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: 1. Einordnung des Teilprojektes Hilfeplanung
Im Bezirk Lichtenberg wurde mit der o. g.
Kooperationsvereinbarung und den nachfolgenden grundsätzlichen Dokumenten (Beschluss
des Jugendhilfeausschusses zur Einführung der Sozialraumorientierung vom
September 2004, Projektplanung zur Implementierung der Sozialraumorientierung
vom November 2005) ein Prozess in Form eines bezirklichen Projekts initiiert,
der veränderte bzw. neue inhaltliche Anforderungen mit Fragen nach
lebensweltlich orientierten Strukturen und notwendigen Qualifizierungen
verzahnt. Neben Teilprojekten zur Veränderung der Binnenstruktur
des Jugendamtes und einer damit verbundenen veränderten Aufgabenstellung der
Jugendhilfe im Bezirk entstanden drei gemeinschaftliche Teilprojekte der freien
und öffentlichen Jugendhilfe: Das Teilprojekt Basis 2 widmete sich der
fallbezogenen Ressourcenmobilisierung durch den Leistungserbringer der freien
Jugendhilfe im konkreten Einzelfall. Das Teilprojekt PAZI (Präventive Angebote zur
Integration junger Menschen und ihrer Familien im Vorfeld von Hilfen zur
Erziehung) ist für die Umsetzung von Ideen an der Schnittstelle von
fallspezifischer und fallunspezifischer Arbeit verantwortlich, die gleichzeitig
eine Schnittstelle zwischen den Hilfen zur Erziehung und der Jugendsozialarbeit
darstellt. Das Teilprojekt Hilfeplanung beschäftigte sich
mit der Hilfeplanung in der konkreten Einzelfallhilfe als gemeinsames Anliegen
der freien und öffentlichen Jugendhilfe im jugendhilferechtlichen
Dreiecksverhältnis Leistungsberechtigte, Leistungserbringer und
Leistungsgewährer. Dieses Teilprojekt erarbeitete das vorliegende
Qualitätshandbuch. 2. Fachliche Anforderungen an den
Hilfeplanungsprozess
Der Hilfeplan als Koordinierungs- und
Kontrollinstrument der individuellen Hilfen zur Erziehung erfordert nach § 36
SGB VIII das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und die kontinuierliche
Beteiligung der Leistungsberechtigten. Die gesetzlichen Anforderungen an das Verfahren für den
Prozess der Planung und Durchführung von Hilfe zur Erziehung und
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfe
für junge Volljährige sind in den gleichnamigen Ausführungsvorschriften vom
31.05.2005 für den öffentlichen Träger der Jugendhilfe in Berlin genauer
geregelt. Für die Leistungserbringer sind im Berliner
Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und
Jugendhilfe (BRVJug) in der Fassung vom 15.12.2006 grundsätzliche
Voraussetzungen für eine gute Qualität in den Hilfen beschrieben. Das
Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern im Prozess der Hilfeplanung
bestimmt den Verlauf und die Wirkung von Hilfen zur Erziehung und hat damit
eine wesentliche Bedeutung für die Steuerung. Um nicht in jedem Einzelfall
grundsätzliche Strukturen, Verfahren und Inhalte neu zu verhandeln, ist ein
gemeinsames Verständnis über die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und
freien Trägern der Jugendhilfe erforderlich. Mit
dem Ziel, dieses zu entwickeln, wurde ein Prozess auf den Weg gebracht, der
gemeinsame Verabredungen zu den einzelnen Phasen des Hilfeplanungsprozesses und
gemeinsame Standards zu Verfahren und
Dokumenten in einem Handbuch zur Qualitätssicherung der Lichtenberger
Leistungsgewährer und Leistungserbringer definiert
und verbindlich festschreibt. 3. Prozessgestaltung des Teilprojektes
Hilfeplanung
Ausgehend von Erkenntnissen des Bundesmodellprojektes
„Hilfeplanung als Kontraktmanagement?“[1]
und mit wissenschaftlicher Begleitung von Herrn Prof. Dr. Schrapper von der Universität Koblenz-Landau wurden die Eckpunkte und Rahmenbedingungen des
Prozesses bestimmt. Die großen Meilensteine des zweijährigen Projektes von
April 2005 bis Februar 2006 waren drei Fachtagungen, auf denen sich 140
Mitarbeiter/-innen von freien Trägern und Mitarbeiter/-innen des öffentlichen
Trägers (sozialpädagogische Fachkräfte, Leitungskräfte des Jugendamtes,
Koordinator/-innen und Geschäftsführer/-innen der freien Träger) aktiv mit den
Inhalten des nun vorliegenden Qualitätshandbuches auseinandersetzten. Die Etappen waren gekennzeichnet von intensiver
Arbeitgruppentätigkeit, die von einer Steuerungsgruppe, bestehend aus den drei
Sprechern der AG Hilfen zur Erziehung nach
§ 78 SGB VIII und drei Vertretern des Jugendamtes, koordiniert und von
Herrn Prof. Dr. Schrapper fachlich begleitet wurde. Auf
der ersten Tagung im Oktober 2005 setzte Herr Prof. Dr. Schrapper mit seinem
Referat zu „Anforderungen und Standards qualifizierter
Hilfeplanung“ grundlegende Akzente für den gesamten Prozess. Die
wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte des Hilfeplanverfahrens wurden
herausgestellt und zu Aufträgen für die
paritätisch besetzten Arbeitsgruppen zusammengefasst. Die Arbeitsgruppe Hilfeplanverfahren betrachtete die Schnittpunkte
innerhalb des Hilfeplanverfahrens von Beginn der Hilfe nach der Entscheidung im
Jugendamt über die Phase der Umsetzung
der Hilfe bis zur Beendigung der Hilfe mit Evaluation des gesamten
Hilfeverlaufs im Einzelfall. - 3 - Die Arbeitsgruppe Schnittstellen erarbeitete Standards zum
Umgang mit den Institutionen und Bereichen, die nur zeitweise am
Hilfeplanverfahren beteiligt sind, wie z. B. Kita, Schule, Psychiatrie oder
Gerichte. Die Arbeitsgruppe Fallübergreifende Regelungen befasste sich mit dem
Beschwerde- und Konfliktmanagement und mit Regelungen zur Sicherung von
Vereinbarungen über den Einzelfall hinaus. Die
zweite Tagung unter der Überschrift „Wir sind auf dem Weg – sind
wir auf dem richtigen Weg“ diente der Vorstellung und
Diskussion der bisher erarbeiteten Zwischenergebnisse mit weiteren
Mitarbeiter/-innen vom Lichtenberger Leistungsgewährer und Leistungserbringern
von Hilfen zur Erziehung, die nicht unmittelbar am Prozess beteiligt waren. Die
Arbeitsgruppe Hilfeplanverfahren stellte den Ablauf der Fallzugangsphase
einer Hilfe zur Erziehung beim freien Träger und zum Ablauf der Ausgestaltung
der Hilfe vor, in der die gemeinsamen Verabredungen an entscheidenden Punkten
des Hilfeplanverfahrens festgehalten wurden. Leitfäden für die Durchführung von
Hilfekonferenzen und für die Berichterstattung des freien Trägers zu
Hilfeverläufen wurden vorgelegt. Die
Arbeitsgruppe Schnittstellen präsentierte eine Zusammenstellung von
möglichen Kooperationspartnern und Vorschläge zu gemeinsamen Standards im
Umgang mit Schulen, Kitas, Psychiatrie etc. im Hilfeplanverfahren. Die
Arbeitsgruppe Fallübergreifende Regelungen beschrieb Verabredungen zum
Beschwerde- und Konfliktmanagement sowie Hinweise für die Sicherung von
verabredeten Abläufen und Vereinbarungen über den Einzelfall hinaus. Die
Mitglieder der Steuerungsgruppe stellten den Teilnehmer/-innen eine
mögliche Struktur des Handbuches zur Diskussion. Alle
Teilnehmer waren sich zu diesem Zeitpunkt schon einig, dass die Verständigung
über gemeinsame Verabredungen und Standards ein fortlaufender Prozess sein muss
und künftig mit der Pflege des Handbuches und gemeinsamen
Fortbildungsveranstaltungen gekoppelt sein sollte. Um
diesen Aspekt bei der Fertigstellung des Handbuches zu berücksichtigen, widmete
sich insbesondere die Steuerungsgruppe der Beschreibung des Prozesses der
Fortschreibung und Pflege des Qualitätshandbuches nach Beendigung der
Projektphase. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden in
einer gemeinsamen Arbeitstagung der drei Gruppen zusammen geführt und
aufeinander abgestimmt, so dass die Struktur des Qualitätshandbuches abschließend
verabredet werden konnte. 4. Beendigung des Teilprojektes und Ausblick
Auf der Abschlusstagung im Februar 2007 wurde mit
der feierlichen Übergabe des Qualitätshandbuches an alle Beteiligten der
gesamte Prozess des Teilprojektes beendet. Mit
ihrer Unterschrift erklärten die Vertreter/-innen der an der Erarbeitung des
Qualitätshandbuches beteiligten Institutionen und Einrichtungen sowie des
öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Bezirk Lichtenberg für die Verbreitung
und Einhaltung der beschriebenen Vereinbarung zu sorgen und aktiv zur
Weiterentwicklung der Standards beizutragen. Es ist ein gemeinsames Werk entstanden, dass den Beginn
eines Prozesses widerspiegelt, in dem sich freie und öffentliche Jugendhilfe im
Interesse der Leistungsberechtigten aufeinander zu bewegt, mehr Verständnis für
die Arbeit des anderen entwickelt und eine gemeinsame Sprache gefunden haben. Die Teilnehmer schätzten die fach- und
sachbezogene Auseinandersetzung, die offenere,
transparentere Kommunikation und sprachen sich für eine Fortsetzung solcher
Prozesse aus. Herr
Prof. Dr. Schrapper würdigte die geleistete Arbeit, in dem er besonders
den Prozess des wertschätzenden Miteinanders in den Mittelpunkt stellte, der
sich durch hohe Fachlichkeit und sachliche Argumentation auszeichnete,
Auseinandersetzung zuließ und zu einem abgestimmten Ergebnis kam. Ausgehend von den Grundprinzipien des Qualitätsmanagements
ist Qualität auch in sozialpädagogischen Prozessen der Beratung, Unterstützung
und Hilfe kein objektives Merkmal, sondern muss von allen Beteiligten jeweils
konkret bestimmt werden. Die im Handbuch beschriebene Qualität des
Hilfeplanverfahrens ist daher eine ständige Aufgabe, die von allen Beteiligten,
hier den Leistungserbringern und dem Leistungsgewährer, dauerhaft sicher zu
stellen ist. Für die Fortschreibung und Pflege des
Handbuches wurde die Bildung eines Qualitätszirkels vereinbart, der sich aus
den bisherigen Mitgliedern der Steuerungsgruppe zusammensetzen soll. Der Qualitätszirkel wird für
die Überprüfung und Weiterentwicklung der in diesem Qualitätshandbuch
verabredeten Vereinbarungen zur Qualität im Hilfeplanverfahren zwischen Leistungsgewährendem
und Leistungserbringer des Bezirkes Lichtenberg verantwortlich sein. Die
Arbeitsinhalte des Qualitätszirkels werden sich aus den Erfahrungen, Fragen und
Hinweisen der Mitarbeiter/ -innen im Umgang mit den Inhalten des
Qualitätshandbuches ergeben. Das
Qualitätshandbuch und seine Fortschreibung sind bereits jetzt zu wesentlichen
Bestandteilen der Arbeit im Alltag der Leistungsgewährer und Leistungserbringer
von Hilfen zur Erziehung im Bezirk geworden. Berlin, den 2007 Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Anlage Handbuch –
Qualitätssicherung in der Hilfeplanung Berlin Lichtenberg – Version 1.0
vom 28.02.2007 [1] Bundesmodellprojekt zur Fortentwicklung des Hilfeplanverfahrens unter der Leitung der Universität Koblenz, Prof. Dr. Christian Schrapper in Kooperation mit den Forschungsinstituten Start gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH, Sozialpädagogisches Institut im SOS-Kinderdorf e.V. und Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V. – Bestandteil einer Gesamtinitiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2002-2005 |
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