Drucksache - DS/0260/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat beschlossen: a) für das Gelände zwischen Rosenfelder Straße, Rosenfelder Ring, Löwenberger Straße und Alt- Friedrichsfelde im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-37 aufzustellen. Die wesentlichen Planungsziele sind: - Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes, - Sicherung eines Mischgebietes. Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich b) für den Bebauungsplanvorentwurf 11-11 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden sowie die Fachverwaltungen des Senats und des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen. Anlage 2: Begründung
zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Berlin, den
____________________________ _____________________________________ Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
Anlage
1 Räumlicher
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes 11-37 für das Gelände zwischen Rosenfelder Straße, Rosenfelder
Ring, Löwenberger Straße und Alt Friedrichsfelde im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde Maßstab ... Ziele des
Bebauungsplanes
Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten, Festesetzung von Mischgebieten Anlage
2 Anlage
2 zur BA-Vorlage Nr. 055/07 sowie zur BVV-Drucksache Nr. Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Anlass und Planerfordernis
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-37 ist der dringende Bedarf, die bislang im Plangebiet ungeordnete bauliche Entwicklung planungsrechtlich zu steuern und damit die bestehenden baulichen und funktionalen Mängel zu beheben sowie das Entstehen weiterer städtebaulicher Missstände/Nutzungskonflikte aufgrund der Genehmigung von Einzelvorhaben zu verhindern. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie für eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung. Es bestehen erhebliche städtebauliche Missstände. So ist innerhalb des Plangebietes eine Mischung aus Wohngebäuden, Gebäudeleerständen, schlecht kontrollierbaren Grundstücksnutzungen und Brachen vorzufinden, welche der Bedeutung des Gebietes als innerstädtischem Block nicht gerecht wird. Die sehr heterogenen Nutzungs- und Baustrukturen bieten jedoch keine ausreichende Rechtsgrundlage zur Verhinderung von städtebaulich unerwünschten Nutzungen, so dass nur in unzureichendem Maße Einfluss auf die bauliche Entwicklung genommen werden konnte. Die Tatsache, dass sich innerhalb des Plangebietes Brachen befinden, lassen befürchten, dass in absehbarer Zeit weitere Vorhaben realisiert werden, die einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen. Plangebiet Der ca. 2,5 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-37 im Bezirk Lichtenberg wird im Norden durch den Rosenfelder Ring, im Osten durch die Löwenberger Straße, im Süden durch Alt Friedrichsfelde und im Westen durch die Rosenfelder Straße begrenzt. Unmittelbar westlich an den Geltungsbereich schließt sich die im komplexen Wohnungsbau errichtete Großsiedlung „Rosenfelder Ring“ an. Die das Plangebiet begrenzenden Straßen werden jeweils bis zur Straßenmitte in den Geltungsbereich einbezogen. Die derzeitigen Bau- und Nutzungsstrukturen der Grundstücke stellen sich teilweise als Konfliktbereich bzw. Fehlentwicklung dar. Entlang der Straße Alt-Friedrichsfelde befindet sich bis fünfgeschossige Randbebauung. Im Erdgeschoss befinden sich einige Läden, gastronomische Einrichtungen und Büros, teilweise im Leerstand, während in den Obergeschossen überwiegend Wohnnutzung vorhanden ist. Im Blockinnenbereich befindet sich ein leer stehendes 2geschossiges ehemaliges Betriebsgebäude der Telekom. Der nördliche Teil des Geltungsbereiches wird überwiegend gewerblich genutzt durch eingeschossige Einzelhandelseinrichtungen und Werkstattkomplexe. Die Bebauung der gewerblichen Einrichtungen befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Planerische Ausgangssituation Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 29.Juni 2006 (ABl. S. 2426) stellt den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-37 als Wohnbaufläche W2 mit einer GfZ bis 1,5 dar, die Bereichsentwicklungsplanung für den Alt-Bezirk Lichtenberg stellt ebenfalls eine Wohnbaufläche dar. Der Geltungsbereich liegt im Vorranggebiet für Luftreinhaltung. Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin vom 29.Juni 1994 (Amtsblatt 1994 S. 2331), zuletzt geändert am 27. Juni 2006 (Abl.S. 2350) stellt in seinem Teilplan „Biotop und Artenschutz“ den Geltungsbereich als städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzung dar. Im Teilplan „Erholung und Freiraumnutzung“ ist der Bereich als Wohnquartier mit Notwendigkeit zur Verbesserung der Freiraumversorgung dargestellt. Verfahren Gemäß § 6 Abs.1 S.2 AGBauGB in Verbindung mit § 3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. PLANUNGSZIELE Der Bebauungsplan 11-37 soll entsprechend der Rahmenbedingungen folgendes festsetzen: · Festsetzung eines Mischgebietes entlang der Straße Alt-Friedrichsfelde. Gegebenfalls sind Nutzungsarten (z.B. Vergnügungsstätten) auszuschließen. Für das Wohnen sind eventuell bauliche Vorkehrungen zum Immissionsschutz festzusetzen. · Allgemeines Wohngebiet im Blockinnenbereich und entlang der Straßen. Nicht störende gewerbliche Nutzungen sollen zulässig sein. · Das Maß der baulichen Nutzung soll entsprechend der Bestandssituation differenziert werden, · Zur städtebaulichen Ordnung der überbaubaren Grundstücksflächen sollen Baufelder festgesetzt werden. · Die öffentliche Erschließung soll auf das notwendige Maß reduziert bleiben. Die vorhandenen Straßenverkehrsflächen bleiben bestehen. Die Einteilung der Straßenverkehrsflächen wird nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes sein. · Luftreinhaltung Der Bereich ist im Vorranggebiet für Luftreinhaltung gem. FNP Berlin in der gültigen Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Oktober 1998 (ABL. S. 4367). Deshalb soll durch eine textliche Festsetzung die Verwendung emissionsarmer Brennstoffe vorgeschrieben werden. |
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