Drucksache - DS/0259/VI  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-17 VE
Arbeitstitel: östlich Rhinstraße/Treffurter Straße (Lidl)
Verfahrensstand: Beteiligung der Behörden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-17 VE;

 

Anlage 1:    räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:    Auswertung und Ergebnis

 

b)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf 11-17 VE für das Gelände zwischen Landsberger Allee, Rhinstraße, Allendorfer Weg, Kleingartenanlage „Sonnenblume“, ausgenommen die Grundstücke Treffurter Straße 10 und Allendorfer Weg 28 im Bezirk Lichtenberg von Berlin, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

c)   mit der Durchführung des Beschlusses zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung

 

 

Berlin, den

 

 

___________________                                      _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 


                                                                                                                                         Anlage 1

 
Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-17 VE

für das Gelände zwischen Landsberger Allee, Rhinstraße, Allendorfer Weg, Kleingartenanlage „Sonnenblume“, ausgenommen die Grundstücke Treffurter Straße 10 und Allendorfer Weg 28

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

                                                                                                                             Maßstab 1:5000

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung

Lebensmittelmarkt, Geschäfts- und Bürogebäude

                                                                                                                                         Anlage 2

 

 

Auswertung und Ergebnis der Beteiligung der Behörden,

der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks,

der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde

gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

Gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ein.

 

31 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks,  des Nachbarbezirks und der Nachbargemeinde wurden mit Schreiben – Stapl B1 - vom 06.12.2006 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des Bebauungsplanentwurfs aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen dem Vermessungsamt, der Telekom AG und dem Stadtentwicklungsausschuss zugesandt.

 

Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht:

 

-          Deutsche Post Bauen GmbH

-          Handwerkskammer Berlin,

-          Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung II C, LDA 27, VLB D2

-          BA Lichtenberg, FB Haushalts- und Finanzmanagement,

-          BA Lichtenberg, Rechtsamt,

-          BA Lichtenberg, Abt. SchulSportSoz,

 

25 Träger Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf.

 

Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Anregungen:

 

  1. Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Wirtschaft und Immobilien, Immobilienservice, mit Schreiben vom 23. Januar 2007
  2. Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Wirtschaft und Immobilien, Büro für Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 7. Dezember 2006
  3. IT-Dienstleistungszentrum Berlin, mit Schreiben vom 11. Dezember 2006
  4. Landesamt für Arbeitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) mit Schreiben vom 20. Dezember 2006
  5. Berliner Feuerwehr, Serviceeinheit Bau und Grundstücke mit Schreiben vom 28. Dezember 2006
  6. Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Familie, Jugend und Gesundheit, Jugendamt mit Schreiben vom 29. Dezember 2006
  7. Senatsverwaltung für Finanzen, Abt. ID 15 mit Schreiben vom 04. Januar 2007
  8. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I B 24, mit Schreiben vom 05. Januar 2007
  9. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen mit Schreiben vom 08. Januar 2007
  10. Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungsaufsichtsamt mit Schreiben vom 15. Januar 2007
  11. IHK Berlin, Bereich Infrastruktur und Stadtentwicklung mit Schreiben vom 15. Januar 2007

 

 

Stellungnahmen gaben folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie der Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde ab:

 

STELLUNGNAHMEN

 

 

ABWÄGUNG

1.                  VATTENFALL EUROPE BERLIN AG& Co.KG

 

 

 

1a        Immobilien und Immobilien-  

            planung mit Schreiben

            vom 04. Januar 2007

 

Verweis auf die Stellungnahme vom 11.5.2004 und die Verbindlichkeit der übergebenen Planunterlagen aus o.g. Stellungnahme.

Inhalt der Stellungnahme vom 11.5.04:

- Hinweis auf eine wichtige Trasse mit mehreren 10 kV-Kabeln in der Treffurter Straße, die unbedingt gesichert werden muss;

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise wurden bereits berücksichtigt (Sicherung durch Leitungsrecht).

 

keine Änderung

 

 

 

1b        Wärme Berlin, Vertrieb/ Netz

            Region Ost mit Schreiben

            vom 04. Januar 2007

 

Hinweis auf die im Jahr 2005 durchge-führte Einkürzung eines Dehnungs-bogens der Fernwärmeleitung an der Rhinstraße und deren Berücksichtigung bei den geplanten Baumaßnahmen.

 

 

 

 

 

 

Der Dehnungsbogen der Fernwärmetrasse wurde 2005 auf Veranlassung des Vorhaben-trägers eingekürzt. Bei den geplanten Baumaßnahmen werden die erforderlichen Abstände berücksichtigt.

 

keine Änderung

 

 

 

2.                  BVG, Zentrale Leitungsverwaltung/BS-A 21 mit Schreiben

vom 08. Dezember 2006

 

Hinweis auf die Gültigkeit der Auflagen und Planunterlagen des Schreibens vom 28.11.2005:

- Hinweis auf die vorhandenen Bahn-stromkabel und Fahrleitungs- und Erdungsanlagen der Straßenbahn und die Berücksichtigung derer bei den Baumaßnahmen,

- Hinweis, dass keinerlei Beeinträch-tigungen für Fahrgäste und den Betrieb der Straßenbahn und des Omnibus-verkehrs entstehen dürfen.

 

 

 

 

 

 

 

Die gegebenen Hinweise werden in der Baudurchführung entsprechend berücksichtigt.

 

keine Änderung

 

 

 

 

 

 

 

 

3.                  Gemeinsame Landesplanung, GL 8 mit Schreiben

vom 08. Dezember 2006

 

Der B-Plan-Entwurf steht im Einklang mit dem Ziel 1.0.1 des LEP eV, wonach Erneuerung und Verdichtung Vorrang vor der Ausweisung neuer Siedlungs-flächen haben.

Durch die Begrenzung der Verkaufs-fläche auf max. 1.600 m² steht der B-Plan-Entwurf auch im Einklang mit dem Ziel aus § 16 Abs. 6 Landesentwick-lungsprogramm, dem zufolge der Anteil von Verkaufsflächen in großflächigen Einzelhandelszentren auf ein Maß zu begrenzen ist, das die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung und die geplante Zentrenstruktur nicht gefährdet.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes unterstützt Grundsatz 5.2 LEP eV und steht im Einklang mit Grundsatz 1.0.7 LEP eV, dem zufolge die verbrau-chernahe Versorgung aller Bevölke-rungsteile mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherzustellen ist.

 

 

 

 

 

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Begründung wird ergänzt.

 

Änderung Begründung

 

 

 

4.                  Gemeinde Ahrensfelde mit Schreiben

vom 12. Dezember 2006

 

Die Entwicklung des Sondergebietes aus einer im FNP dargestellten Mischbaufläche ist nicht zulässig. Ohne Parallelverfahren zur Änderung des FNP nach § 8 Abs. 3 BauGB ist die beabsichtigte Planung nicht zulässig.

 

 

 

 

 

 

 

Das hier geplante Sondergebiet ist in der geltenden Fassung des Flächennutzungs-planes als gemischte Baufläche M2 dargestellt. Entsprechend den gemeinsamen Richtlinien zum Darstellungsumfang (Entwicklungs-rahmen) des Flächennutzungsplanes Berlin ist die Festsetzung für sonstige Sondergebiete aus gemischten Bauflächen M2 im Einzelfall zulässig. Die Gemeinsame Landesplanung, GL 8 und die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung haben dieser Vorgehensweise mehrfach zugestimmt. Eine Änderung des FNP ist aus diesem Grund nicht erforderlich

 

keine Änderung

 

 

 

5.                  Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf mit Schreiben

vom 21. Dezember 2006

 

Auf die Gültigkeit der Stellungnahme vom 14.4.2004 wird verwiesen:

- Hinweis, dass die Belange des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf nicht wesentlich berührt werden, aber Kaufkraft aus dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf abgezogen wird (insbesondere aus der Großsiedlung).

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Für die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung werden Radien für den Einzugs-bereich von 750 m bis max. 1.000 m angesetzt. Die Entfernung der nächstgelegenen Standorte mit Lebensmitteleinzelhändlern im angrenzen-den Bezirk Marzahn betragen für den Einzel-standort an der Alten Rhinstraße ca. 700 m, den Einzelhandelsstandort Poelchaustraße ca. 1,8 km und alle übrigen Marzahner Standorte mehr als 1,5 km (Helene-Weigel-Platz ca. 2,5 km, Hauptzentrum Marzahner Promenade ca. 2,3 km), so dass keine Auswirkungen zu erwarten sind.

 

keine Änderung

 

 

 

6.                  Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Abt. VIII D 25 mit Schreiben

vom 27. Dezember 2006

 

Die ordnungsgemäße Niederschlagsent-wässerung im Plangebiet ist nicht ge-sichert. Forderung nach Vorlage eines Regenwasserbewirtschaftungskonzep-tes. Deshalb sind die Aussagen im Durchführungsvertrag nicht prüfbar. Nach Vorlage dessen muss auch der Umweltbericht hinsichtlich der Auswir-kungen auf das Schutzgut Wasser überprüft werden.

Hinweise zum Entwurf des Durchfüh-rungsvertrages § 5 (4): Grundsätzlich sind die Berliner Wasserbetriebe nur für die Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze zuständig.

Hinweis zu § 14 (1) g: Die Versickerung von Niederschlagswasser von Befahr- und Parkplatzflächen über technische Anlagen, z. B. Mulden sind erlaubnis-pflichtig.

Dem Entwässerungskonzept kann in der Begründung nicht vorgegriffen werden (Pkt. 2.1.5)

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Seitens der Berliner Wasserbetriebe, Abt. Hydraulik, wurde ermittelt, dass anfallendes Regenwasser teilweise eingeleitet werden muss (siehe Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe vom 26. Mai 2004). Die Baugrundverhältnisse werden vom Boden-gutachter untersucht und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird ein Regenbewirtschaftungskonzept erarbeitet.

 

Die Versickerung des anfallenden Nieder-schlagwassers von den Stellflächen im östli-chen Teil des Baugrundstücks, die in versicke-rungsfähigem Pflaster (RIMA-Pflaster) ausge-führt werden sollen, erfolgt in den angrenzen-den Grünflächen (ggf. Anlage von Mulden) auf dem Baugrundstück. Die übrigen Flächen des Plangebietes sollen über einen Regenwasser-kanal im Bereich der zu entwidmenden Treffurter Straße (hierfür wird ein Leitungsrecht festgesetzt) entwässert werden. Dieser Regenwasserkanal muss vom Vorhabenträger gebaut werden. Die erforderlichen Genehmigungen werden im Rahmen des Bauantragsverfahrens eingeholt.

 

Keine Änderung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.                  Berliner Stadtreinigungsbetriebe mit Schreiben

vom 29. Dezember 2006

 

Bauliche oder Grundstücksinteressen werden nicht berührt. Detaillierte Forde-rungen in reinigungstechnischer Hin-sicht, soweit betroffen, können erst mit Vorlage der Entwurfszeichnungen (Straßenneubau/-umbau) gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

keine Änderung

 

 

 

8.                  Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B 43 mit Schreiben

vom 03. Januar 2007

 

1. Die Wendevorgänge im Bereich Rhin-straße/Witzenhauser Straße sind vorerst möglich, bei stärkeren Behinderungen des Straßenbahnverkehrs oder Proble-men der verkehrssicheren Abwicklung der Wendevorgänge wird hier eine ve-rkehrsorganisatorische Änderung in Form eines Wendeverbots durchzu-setzen sein. Vorrang hat die sichere und zügige Verkehrsabwicklung des Straßenbahnverkehrs.

 

2. Der 3,50 m breite Fahrweg zum Grundstück Grüner Weg 2 ist baulich vom Haltestellenbereich der Straßen-bahn und dem Gehweg abzugrenzen. Die dazugehörige Zufahrt von der Rhinstraße ist möglichst trapezförmig gemäß AV Geh- und Radwege auszu-bilden.

 

 

 

 

 

 

 

Zu 1.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine möglicherweise notwendige verkehrsorganisatorische Änderung der Zulässigkeit der Wendevorgänge kann nicht im B-Planverfahren geklärt werden, sondern wird im Bedarfsfall (starke Behinderungen des Straßenbahnverkehrs oder Probleme bei der verkehrssicheren Abwicklung der Wendevorgänge) durch die  Straßenverkehrsbehörde vorgenommen.

 

 

Zu 2.: Die Hinweise werden im Rahmen des Bauantragsverfahrens berücksichtigt. Nach Rückfrage mit dem Stellungnehmenden wurde geklärt, dass ein Bord zur Abgrenzung möglich sei.

Der Anschluss an die Rhinstraße wird wie gefordert ausgeführt.

 

Änderung Projekt- und Freiflächenpläne

 

 

 

 

9.                  WGI im Auftrag der NBB , GASAG Berliner Gaswerke AG

            mit Schreiben

vom 03. Januar 2007

 

Hinweis auf Anlagen mit einem Betriebsdruck > 4 bar im Plangebiet. Verweis auf die Stellungnahme BP HO 0879/04 vom 24.3.2004, deren Inhalt weiterhin gültig ist:

- die Hinweise betrafen hauptsächlich die notwendigen Abstände zu den vorhandenen Leitungstrassen;

- im Bereich der HD-Gasleitungen ist ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ein Abstand von ca. 2,5 m von der Rohraußenkante zu den Stammachsen und mit Sicherungsmaßnahmen von ca. 1,5 m einzuhalten.

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise wurden berücksichtigt.

 

Im Zuge der Ermittlung der genauen Lage der H 500 St (HD-Gasleitung) wurde die Trasse durch den Vorhabenträger/ Bauherren neu eingemessen.

Die GASAG stimmte der Reduzierung der erforderlichen Sicherheitsabstände zum Gebäude ausnahmsweise auf 1,35 m bzw. 1,65 m von der Außenkante Gasrohr (Schreiben der GASAG vom 9.12.2004) zu. Für die GASAG wird die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an rangbreitester Stelle in Abteilung II des in Frage kommenden Grundbuchblattes vorgenommen.

Die schriftliche Vereinbarung zwischen der GASAG und dem Vorhabenträger ist vor der Unterzeichnung des Durchführungsvertrages dem Bezirksamt Lichtenberg vorzulegen.

 

Keine Änderung

 

 

 

 

10.              Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Tiefbauamt

            mit Schreiben

vom 16. Januar 2007

 

1. Eine Entwidmung der Treffurter Straße kann aufgrund eines Schreibens der BWB erst nach der grundbuchlichen Sicherung deren Anlagen in dem zu entwidmenden Abschnitt der Treffurter Straße erfolgen.

 

2. Zum Durchführungsvertrag gibt es folgende Anmerkung: § 10 Abs. 5- die Mängelansprüche richten sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für die Mängelansprüche wird auf 5 Jahre fest-gesetzt. Sie beginnt mit der Abnahme der vollständigen Erschließungsanlage.

 

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

Die Hinweise werden berücksichtigt.

 

Änderung Durchführungsvertrag

 

 

 

11.              Berliner Wasserbetriebe

            mit Schreiben

vom 16. Januar 2007

 

1. Die Stellungnahme mit Schreiben NA-V/N/Og vom 24.3.2004 hat weiterhin Bestand:

- Hinweis auf eine vorhandene Trink-wasserleitung DN 150 in der Treffurter Straße (Berücksichtigung bei der Planung des Löschwasserbedarfs) und den Schmutzwasserkanal DN 250- diese Flächen dürfen nicht überbaut und mit tiefwurzelnden Pflanzen und Bäu-men besetzt werden;

- aufgrund einer ersten Anfrage wurde das Gebiet hinsichtlich der Nieder-schlagsentwässerung hydraulisch über-prüft mit dem Ergebnis, dass in der Treffurter Str. bis zur Landsberger Allee ein Regenwasserkanal einzubauen ist.

2. Das geforderte Leitungsrecht für die vorhandenen und geplanten Anlagen (Regenentwässerungskonzept) in der südlichen Verlängerung der Treffurter Straße wurde in der aktuellen Plan-zeichnung ausreichend berücksichtigt. Der im südlichen Teil der Treffurter Straße geplanten Bepflanzung wird in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt. Die Anlagen der BWB müssen zu Wartungsarbeiten für ent-sprechende Spezialfahrzeuge jederzeit erreichbar sein. Das heißt, es muss eine Zufahrt zu den Leitungen in der geplan-ten Pflanzfläche vom Parkplatz zur Anliegerstraße gewährleistet sein.

 

 

 

 

 

 

zu 1: die Hinweise wurden berücksichtigt und in den Entwurf des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes eingearbeitet (Planzeichnung, Begründung, Durchführungsvertrag, Projekt- und Freiflächenplan)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zu 2. die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Belang wird vor der öffent-lichen Auslegung mit den Wasserbetrieben geklärt.

 

 

 

12.              Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, IE 124

            mit Schreiben

vom 22. Januar 2007

 

Es werden keine Bedenken geäußert. Im Rahmen der Umsetzung der Planung sollten dennoch artenschutzrechtliche Belange (Gebäudebrüter, Feldherpe-tologie) geprüft werden.

 

 

 

 

 

 

 

Es gibt derzeit keine Hinweise, dass diese Arten im Gebiet vermutet werden.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei Ausführung der Maßnahme beachtet.

 

keine Änderung

 

 

 

 

13.              Bezirksamt Lichtenberg, Kommission Kunst am Bau und im Stadtraum

            mit Schreiben

vom 23. Januar 2007

 

Es wird vorgeschlagen, dass die weit-räumigen Wandflächen des Lebens-mittelmarktes und Geschäfts- und Bürogebäudes künstlerisch gestaltet werden. Die Firma LIDL GmbH&Co.KG könnte hierfür einen entsprechenden Wettbewerb veranlassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Da die zusammenhängenden Außenwand-flächen des langgestreckten Baukörpers des Lebensmittelmarktes an der Rhinstraße zur besseren Einbindung in die Natur und Land-schaft mit selbstklimmenden Pflanzen versehen werden, verbessert sich das Erscheinungsbild erheblich. Die Firma LIDL beabsichtig deshalb nicht, künstlerische Maßnahmen an diesem Gebäude vorzusehen.Der Baukörper des Geschäfts- und Bürogebäudes verfügt über zahlreiche Öffnungen (Fensterbänder), so dass auch hier keine größeren zusammenhängen-den Flächen für eine künstlerische Gestaltung zur Verfügung stehen. Hier handelt es sich um keinen städtebaulichen Belang, der im Bebauungsplanverfahren zu klären ist.

 

Keine Änderung

 

 

 

 

14.              Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Umwelt und Natur mit Schreiben

vom 29. Januar 2007

 

Hinweis auf die Beratung am 25.1.2007 zwischen BzStR StadtBauUm, Herrn Geisel, und dem Vorhabenträger LIDL GmbH& Co.KG zu den naturschutz-rechtlichen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Vertragsgebietes. Es wurde festgelegt, dass diese Maßnah-men nunmehr im Landschaftspark Herzberge stattfinden sollen. In diesem Sinne ist der Entwurf zum Durch-führungsvertrag zu ändern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kosten für den erforderlichen Ausgleich wurden nach der Kostenäquivalentmethode / Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin ermittelt. Die bisher erbrachten Planungsleistungen des Vorhabenträgers für einen anderen Ausgleichsort werden berücksichtigt, so dass für die noch zu leistenden Maßnahmen ein Betrag von 180.000 € vereinbart wird, der vom Vorhabenträger an das Land Berlin gezahlt wird.

 

 

Änderung Durchführungsvertrag

FAZIT

 

Aus der Beteiligung der Behörden ergibt sich keine grundsätzliche Veränderung der Zielstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-17 VE. An der Entwicklung des Geländes zwischen der KGA „Sonnenblume“ und der Rhinstraße nördlich der Landsberger Alle bis zum Allendorfer Weg als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt, Büro- und Geschäftsgebäude wird festgehalten.

 

Die Begründung, der Projekt- und die Freiflächenpläne und der Durchführungsvertrag werden in einzelnen Teilen korrigiert, ergänzt und präzisiert.

Folgende Änderungen, die sich aus den Hinweisen der Behörden ergeben haben, sind in der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes (Begründungstext und Durchführungsvertrag) zu berücksichtigen:

 

Begründung

 

-          In der Begründung werden folgende Textstellen korrigiert:

 

·         zu Pkt. 3.2.3 geplante Maßnahmen zur Vermeidung / zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen des Plans:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes:

Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nicht im Plangebiet realisiert werden können, werden auf einer Ersatzfläche außerhalb des Plan-gebietes erbracht.

Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz sind auf Grundlage des Eingriffsgut-achtens (Stand August 2003) sowie im Durchführungsvertrag in § 15 Abs. 1 bis 3 (Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Vertragsgebietes) festgelegt:

Die ursprünglich vorgesehene Fläche am Altenhofer Dreieck steht nicht mehr zur Verfügung. Deshalb wurden die Kosten für den erforderlichen Ausgleich nach der Kostenäquivalentmethode / Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Ein-griffen im Land Berlin ermittelt. Die bisher erbrachten Planungsleistungen des Vorhabenträgers für einen anderen Ausgleichsort werden berücksichtigt, so dass für die noch zu leistenden Maßnahmen ein Betrag von 180.000 € vereinbart wird.

Der Vorhabenträger überträgt die Kosten in Höhe von 180.000 € entsprechend der Regelung nach § 14 Abs. 6 des Berliner Naturschutzgesetzes an Berlin. Der Betrag steht für Entsiegelungsmaßnahmen und Biotopentwicklungsmaßnahmen im Landschaftspark Herzberge zur Verfügung. Die Planungs- und Bauleistungen für diese Maßnahmen werden vom Amt für Umwelt und Natur erbracht.

Bei Realisierung aller Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet und der Maßnahmen außerhalb des Plangebiets (Kostenübernahme für Maßnahmen im Landschafts-park Herzberge durch den Vorhabenträger) ist der vorhabenbedingte Eingriff im Sinne der Eingriffsregelung vollständig ausgeglichen (Vollkompensation).

 

 

Projekt- und Freiflächenpläne

 

-     Im Projekt- und den Freiflächenplänen wird die Zufahrt des 3,50 m breiten befahrbaren Weges von der Rhinstraße trapezförmig gemäß AV Geh- und Radwege ausgebildet.

 

 

Durchführungsvertrag

 

-          Folgende Belange werden im Durchführungsvertrag berücksichtigt:

 

·         Korrektur nach den Regelungen VOB hinsichtlich der Frist für Mängelansprüche;

·         Benennung der Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes;

 

 

·         § 10 Abs. 5: Die Mängelansprüche richten sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für die Mängelansprüche wird nicht auf zwei, sondern auf fünf Jahre festgesetzt.

·         § 15 Abs. 1 bis 3 werden folgendermaßen geändert:

(1)   Die Eingriffe in Natur und Landschaft können nicht vollständig im Vertragsgebiet ausgeglichen werden. Die Kosten für den erforderlichen Ausgleich wurden nach der Kostenäquivalentmethode / Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin ermittelt. Die bisher erbrachten Planungsleistungen des Vorhabenträgers für einen anderen Ausgleichsort werden berücksichtigt, so dass für die noch zu leistenden Maßnahmen ein Betrag von 180.000 € vereinbart wird.

(2)   Der Vorhabenträger überträgt die Kosten in Höhe von 180.000 € entsprechend der Regelung nach § 14 Abs. 6 des Berliner Naturschutzgesetzes an Berlin. Der Betrag steht für Entsiegelungsmaßnahmen und Biotopentwicklungsmaßnahmen im Landschaftspark Herzberge zur Verfügung. Die Planungs- und Bauleistungen für diese Maßnahmen werden vom Amt für Umwelt und Natur erbracht.

(3)   Der Betrag wird vom Vorhabenträger spätestens 4 Wochen nach Unterzeichnung dieses Vertrages und vor Erteilung der Baugenehmigung an die Bezirkskasse Lichtenberg auf das Konto 8182890000 bei der Berliner Bank AG, Bankleitzahl 100 200 00 überwiesen.

 

                                                                                                                                                      

 

 

 
 

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