Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a)
das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der
Behörden, der Fachverwaltungen
des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-17 VE;
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
Anlage 2: Auswertung und Ergebnis
b) entsprechend dem vorhergenannten
Ergebnis das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen und den Bebauungsplanentwurf
11-17 VE für das Gelände zwischen
Landsberger Allee, Rhinstraße, Allendorfer Weg, Kleingartenanlage „Sonnenblume“,
ausgenommen die Grundstücke Treffurter Straße 10 und Allendorfer Weg 28 im
Bezirk Lichtenberg von Berlin, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;
c) mit der Durchführung des Beschlusses
zu b) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.
Begründung:
Unterrichtung
über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der
Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung
Berlin,
den
Anlage 1
Räumlicher
Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 11-17 VE
für das
Gelände zwischen Landsberger Allee, Rhinstraße, Allendorfer Weg,
Kleingartenanlage „Sonnenblume“, ausgenommen die Grundstücke
Treffurter Straße 10 und Allendorfer Weg 28
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Alt-Hohenschönhausen
Maßstab
1:5000
Ziel des
Bebauungsplanes
Festsetzung eines Sondergebietes mit
der Zweckbestimmung
Lebensmittelmarkt, Geschäfts- und
Bürogebäude
Anlage
2
Auswertung und
Ergebnis der Beteiligung der Behörden,
der
Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks,
der
Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde
gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch
Gemäß § 4 Absatz 2
Baugesetzbuch holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, ein.
31 Behörden,
Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks,
des Nachbarbezirks und der Nachbargemeinde wurden mit Schreiben –
Stapl B1 - vom 06.12.2006 zur Stellungnahme zu den Ausweisungen des
Bebauungsplanentwurfs aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus
Informationsgründen dem Vermessungsamt, der Telekom AG und dem
Stadtentwicklungsausschuss zugesandt.
Folgende Behörden,
Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht:
-
Deutsche
Post Bauen GmbH
-
Handwerkskammer
Berlin,
-
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung Abteilung II C, LDA 27, VLB D2
-
BA
Lichtenberg, FB Haushalts- und Finanzmanagement,
-
BA
Lichtenberg, Rechtsamt,
-
BA
Lichtenberg, Abt. SchulSportSoz,
25
Träger Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie der
Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf.
Davon
hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine
Anregungen:
- Bezirksamt Lichtenberg, Abteilung Wirtschaft und
Immobilien, Immobilienservice, mit Schreiben vom 23. Januar 2007
- Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Wirtschaft und
Immobilien, Büro für Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 7. Dezember
2006
- IT-Dienstleistungszentrum Berlin, mit Schreiben
vom 11. Dezember 2006
- Landesamt für Arbeitsschutz und technische
Sicherheit Berlin (LAGetSi) mit Schreiben vom 20. Dezember 2006
- Berliner Feuerwehr, Serviceeinheit Bau und
Grundstücke mit Schreiben vom 28. Dezember 2006
- Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Familie, Jugend und
Gesundheit, Jugendamt mit Schreiben vom 29. Dezember 2006
- Senatsverwaltung für Finanzen, Abt. ID 15 mit
Schreiben vom 04. Januar 2007
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, I B 24,
mit Schreiben vom 05. Januar 2007
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und
Frauen mit Schreiben vom 08. Januar 2007
- Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung,
Bau- und Wohnungsaufsichtsamt mit Schreiben vom 15. Januar 2007
- IHK Berlin, Bereich Infrastruktur und
Stadtentwicklung mit Schreiben vom 15. Januar 2007
Stellungnahmen
gaben folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks sowie der
Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde ab:
STELLUNGNAHMEN
|
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ABWÄGUNG
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1.
VATTENFALL EUROPE BERLIN AG& Co.KG
|
|
|
1a Immobilien und Immobilien-
planung mit Schreiben
vom 04. Januar 2007
Verweis auf die Stellungnahme vom
11.5.2004 und die Verbindlichkeit der übergebenen Planunterlagen aus o.g.
Stellungnahme.
Inhalt der Stellungnahme vom
11.5.04:
- Hinweis auf eine wichtige Trasse
mit mehreren 10 kV-Kabeln in der Treffurter Straße, die unbedingt gesichert
werden muss;
|
|
Die Hinweise wurden bereits
berücksichtigt (Sicherung durch Leitungsrecht).
keine Änderung
|
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|
|
1b Wärme Berlin, Vertrieb/ Netz
Region Ost mit Schreiben
vom 04. Januar 2007
Hinweis auf die im Jahr 2005
durchge-führte Einkürzung eines Dehnungs-bogens der Fernwärmeleitung an der
Rhinstraße und deren Berücksichtigung bei den geplanten Baumaßnahmen.
|
|
Der Dehnungsbogen der
Fernwärmetrasse wurde 2005 auf Veranlassung des Vorhaben-trägers eingekürzt.
Bei den geplanten Baumaßnahmen werden die erforderlichen Abstände
berücksichtigt.
keine Änderung
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2.
BVG, Zentrale Leitungsverwaltung/BS-A 21 mit Schreiben
vom 08. Dezember 2006
Hinweis auf die Gültigkeit der
Auflagen und Planunterlagen des Schreibens vom 28.11.2005:
- Hinweis auf die vorhandenen
Bahn-stromkabel und Fahrleitungs- und Erdungsanlagen der Straßenbahn und die
Berücksichtigung derer bei den Baumaßnahmen,
- Hinweis, dass keinerlei
Beeinträch-tigungen für Fahrgäste und den Betrieb der Straßenbahn und des
Omnibus-verkehrs entstehen dürfen.
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|
Die gegebenen Hinweise werden in
der Baudurchführung entsprechend berücksichtigt.
keine Änderung
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3.
Gemeinsame Landesplanung, GL 8 mit Schreiben
vom 08. Dezember 2006
Der B-Plan-Entwurf steht im Einklang
mit dem Ziel 1.0.1 des LEP eV, wonach Erneuerung und Verdichtung Vorrang vor
der Ausweisung neuer Siedlungs-flächen haben.
Durch die Begrenzung der
Verkaufs-fläche auf max. 1.600 m² steht der B-Plan-Entwurf auch im Einklang
mit dem Ziel aus § 16 Abs. 6 Landesentwick-lungsprogramm, dem zufolge der
Anteil von Verkaufsflächen in großflächigen Einzelhandelszentren auf ein Maß
zu begrenzen ist, das die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung und die
geplante Zentrenstruktur nicht gefährdet.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
B-Planes unterstützt Grundsatz 5.2 LEP eV und steht im Einklang mit Grundsatz
1.0.7 LEP eV, dem zufolge die verbrau-chernahe Versorgung aller
Bevölke-rungsteile mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherzustellen ist.
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Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen und die Begründung wird ergänzt.
Änderung Begründung
|
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4.
Gemeinde Ahrensfelde mit Schreiben
vom 12. Dezember 2006
Die Entwicklung des Sondergebietes
aus einer im FNP dargestellten Mischbaufläche ist nicht zulässig. Ohne
Parallelverfahren zur Änderung des FNP nach § 8 Abs. 3 BauGB ist die
beabsichtigte Planung nicht zulässig.
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Das hier geplante Sondergebiet
ist in der geltenden Fassung des Flächennutzungs-planes als gemischte Baufläche
M2 dargestellt. Entsprechend den gemeinsamen Richtlinien zum
Darstellungsumfang (Entwicklungs-rahmen) des Flächennutzungsplanes Berlin ist
die Festsetzung für sonstige Sondergebiete aus gemischten Bauflächen M2 im
Einzelfall zulässig. Die Gemeinsame Landesplanung, GL 8 und die
Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung haben dieser Vorgehensweise mehrfach
zugestimmt. Eine Änderung des FNP ist aus diesem Grund nicht erforderlich
keine Änderung
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5.
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf mit Schreiben
vom 21. Dezember 2006
Auf die Gültigkeit der
Stellungnahme vom 14.4.2004 wird verwiesen:
- Hinweis, dass die Belange des
Bezirkes Marzahn-Hellersdorf nicht wesentlich berührt werden, aber Kaufkraft
aus dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf abgezogen wird (insbesondere aus der
Großsiedlung).
|
|
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Für die
verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung werden Radien für den
Einzugs-bereich von 750 m bis max. 1.000 m angesetzt. Die Entfernung der
nächstgelegenen Standorte mit Lebensmitteleinzelhändlern im angrenzen-den
Bezirk Marzahn betragen für den Einzel-standort an der Alten Rhinstraße ca.
700 m, den Einzelhandelsstandort Poelchaustraße ca. 1,8 km und alle übrigen
Marzahner Standorte mehr als 1,5 km (Helene-Weigel-Platz ca. 2,5 km, Hauptzentrum
Marzahner Promenade ca. 2,3 km), so dass keine Auswirkungen zu erwarten sind.
keine Änderung
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6.
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz, Abt. VIII D 25 mit Schreiben
vom 27. Dezember 2006
Die ordnungsgemäße
Niederschlagsent-wässerung im Plangebiet ist nicht ge-sichert. Forderung nach
Vorlage eines Regenwasserbewirtschaftungskonzep-tes. Deshalb sind die
Aussagen im Durchführungsvertrag nicht prüfbar. Nach Vorlage dessen muss auch
der Umweltbericht hinsichtlich der Auswir-kungen auf das Schutzgut Wasser
überprüft werden.
Hinweise zum Entwurf des
Durchfüh-rungsvertrages § 5 (4): Grundsätzlich sind die Berliner
Wasserbetriebe nur für die Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
zuständig.
Hinweis zu § 14 (1) g: Die
Versickerung von Niederschlagswasser von Befahr- und Parkplatzflächen über
technische Anlagen, z. B. Mulden sind erlaubnis-pflichtig.
Dem Entwässerungskonzept kann in
der Begründung nicht vorgegriffen werden (Pkt. 2.1.5)
|
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Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Seitens der Berliner
Wasserbetriebe, Abt. Hydraulik, wurde ermittelt, dass anfallendes Regenwasser
teilweise eingeleitet werden muss (siehe Stellungnahme der Berliner
Wasserbetriebe vom 26. Mai 2004). Die Baugrundverhältnisse werden vom
Boden-gutachter untersucht und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird
ein Regenbewirtschaftungskonzept erarbeitet.
Die Versickerung des anfallenden
Nieder-schlagwassers von den Stellflächen im östli-chen Teil des
Baugrundstücks, die in versicke-rungsfähigem Pflaster (RIMA-Pflaster)
ausge-führt werden sollen, erfolgt in den angrenzen-den Grünflächen (ggf.
Anlage von Mulden) auf dem Baugrundstück. Die übrigen Flächen des
Plangebietes sollen über einen Regenwasser-kanal im Bereich der zu entwidmenden
Treffurter Straße (hierfür wird ein Leitungsrecht festgesetzt) entwässert
werden. Dieser Regenwasserkanal muss vom Vorhabenträger gebaut werden. Die
erforderlichen Genehmigungen werden im Rahmen des Bauantragsverfahrens
eingeholt.
Keine Änderung
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7.
Berliner Stadtreinigungsbetriebe mit Schreiben
vom 29. Dezember 2006
Bauliche oder
Grundstücksinteressen werden nicht berührt. Detaillierte Forde-rungen in
reinigungstechnischer Hin-sicht, soweit betroffen, können erst mit Vorlage
der Entwurfszeichnungen (Straßenneubau/-umbau) gestellt werden.
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Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
keine Änderung
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8.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B 43 mit
Schreiben
vom 03. Januar 2007
1. Die Wendevorgänge im Bereich
Rhin-straße/Witzenhauser Straße sind vorerst möglich, bei stärkeren
Behinderungen des Straßenbahnverkehrs oder Proble-men der verkehrssicheren
Abwicklung der Wendevorgänge wird hier eine ve-rkehrsorganisatorische
Änderung in Form eines Wendeverbots durchzu-setzen sein. Vorrang hat die
sichere und zügige Verkehrsabwicklung des Straßenbahnverkehrs.
2. Der 3,50 m breite Fahrweg zum
Grundstück Grüner Weg 2 ist baulich vom Haltestellenbereich der Straßen-bahn
und dem Gehweg abzugrenzen. Die dazugehörige Zufahrt von der Rhinstraße ist
möglichst trapezförmig gemäß AV Geh- und Radwege auszu-bilden.
|
|
Zu 1.: Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen. Eine möglicherweise notwendige verkehrsorganisatorische
Änderung der Zulässigkeit der Wendevorgänge kann nicht im B-Planverfahren
geklärt werden, sondern wird im Bedarfsfall (starke Behinderungen des
Straßenbahnverkehrs oder Probleme bei der verkehrssicheren Abwicklung der
Wendevorgänge) durch die Straßenverkehrsbehörde
vorgenommen.
Zu 2.: Die Hinweise werden im
Rahmen des Bauantragsverfahrens berücksichtigt. Nach Rückfrage mit dem
Stellungnehmenden wurde geklärt, dass ein Bord zur Abgrenzung möglich sei.
Der Anschluss an die Rhinstraße
wird wie gefordert ausgeführt.
Änderung Projekt- und Freiflächenpläne
|
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9.
WGI im Auftrag der NBB , GASAG Berliner Gaswerke AG
mit Schreiben
vom 03. Januar 2007
Hinweis
auf Anlagen mit einem Betriebsdruck > 4 bar im Plangebiet. Verweis auf die
Stellungnahme BP HO 0879/04 vom 24.3.2004, deren Inhalt weiterhin gültig ist:
-
die Hinweise betrafen hauptsächlich die notwendigen Abstände zu den
vorhandenen Leitungstrassen;
-
im Bereich der HD-Gasleitungen ist ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ein
Abstand von ca. 2,5 m von der Rohraußenkante zu den Stammachsen und mit
Sicherungsmaßnahmen von ca. 1,5 m einzuhalten.
|
|
Die Hinweise wurden berücksichtigt.
Im Zuge der Ermittlung der genauen Lage der H 500 St
(HD-Gasleitung) wurde die Trasse durch den Vorhabenträger/ Bauherren neu
eingemessen.
Die GASAG stimmte der Reduzierung der erforderlichen
Sicherheitsabstände zum Gebäude ausnahmsweise auf 1,35 m bzw. 1,65 m von der
Außenkante Gasrohr (Schreiben der GASAG vom 9.12.2004) zu. Für die GASAG wird
die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an
rangbreitester Stelle in Abteilung II des in Frage kommenden Grundbuchblattes
vorgenommen.
Die schriftliche Vereinbarung zwischen der GASAG und
dem Vorhabenträger ist vor der Unterzeichnung des Durchführungsvertrages dem
Bezirksamt Lichtenberg vorzulegen.
Keine Änderung
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10.
Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Tiefbauamt
mit Schreiben
vom 16. Januar 2007
1.
Eine Entwidmung der Treffurter Straße kann aufgrund eines Schreibens der BWB
erst nach der grundbuchlichen Sicherung deren Anlagen in dem zu entwidmenden
Abschnitt der Treffurter Straße erfolgen.
2.
Zum Durchführungsvertrag gibt es folgende Anmerkung: § 10 Abs. 5- die
Mängelansprüche richten sich nach den Regeln der VOB. Die Frist für die
Mängelansprüche wird auf 5 Jahre fest-gesetzt. Sie beginnt mit der Abnahme
der vollständigen Erschließungsanlage.
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Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen.
Die Hinweise werden
berücksichtigt.
Änderung Durchführungsvertrag
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11.
Berliner Wasserbetriebe
mit Schreiben
vom 16. Januar 2007
1.
Die Stellungnahme mit Schreiben NA-V/N/Og vom 24.3.2004 hat weiterhin
Bestand:
- Hinweis auf eine vorhandene Trink-wasserleitung DN 150
in der Treffurter Straße (Berücksichtigung bei der Planung des
Löschwasserbedarfs) und den Schmutzwasserkanal DN 250- diese Flächen dürfen
nicht überbaut und mit tiefwurzelnden Pflanzen und Bäu-men besetzt werden;
-
aufgrund einer ersten Anfrage wurde das Gebiet hinsichtlich der
Nieder-schlagsentwässerung hydraulisch über-prüft mit dem Ergebnis, dass in
der Treffurter Str. bis zur Landsberger Allee ein Regenwasserkanal einzubauen
ist.
2.
Das geforderte Leitungsrecht für die vorhandenen und geplanten Anlagen
(Regenentwässerungskonzept) in der südlichen Verlängerung der Treffurter
Straße wurde in der aktuellen Plan-zeichnung ausreichend berücksichtigt. Der
im südlichen Teil der Treffurter Straße geplanten Bepflanzung wird in der
vorliegenden Fassung nicht zugestimmt. Die Anlagen der BWB müssen zu
Wartungsarbeiten für ent-sprechende Spezialfahrzeuge jederzeit erreichbar
sein. Das heißt, es muss eine Zufahrt zu den Leitungen in der geplan-ten
Pflanzfläche vom Parkplatz zur Anliegerstraße gewährleistet sein.
|
|
zu 1: die Hinweise wurden
berücksichtigt und in den Entwurf des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes
eingearbeitet (Planzeichnung, Begründung, Durchführungsvertrag, Projekt- und
Freiflächenplan)
zu 2. die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen. Der Belang wird vor der öffent-lichen Auslegung mit den
Wasserbetrieben geklärt.
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12.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, IE 124
mit Schreiben
vom 22. Januar 2007
Es
werden keine Bedenken geäußert. Im Rahmen der Umsetzung der Planung sollten
dennoch artenschutzrechtliche Belange (Gebäudebrüter, Feldherpe-tologie)
geprüft werden.
|
|
Es gibt derzeit keine Hinweise,
dass diese Arten im Gebiet vermutet werden.
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und bei Ausführung der Maßnahme beachtet.
keine Änderung
|
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13.
Bezirksamt Lichtenberg, Kommission Kunst am Bau und im
Stadtraum
mit Schreiben
vom 23. Januar 2007
Es
wird vorgeschlagen, dass die weit-räumigen Wandflächen des
Lebens-mittelmarktes und Geschäfts- und Bürogebäudes künstlerisch gestaltet
werden. Die Firma LIDL GmbH&Co.KG könnte hierfür einen entsprechenden
Wettbewerb veranlassen.
|
|
Da die zusammenhängenden
Außenwand-flächen des langgestreckten Baukörpers des Lebensmittelmarktes an
der Rhinstraße zur besseren Einbindung in die Natur und Land-schaft mit
selbstklimmenden Pflanzen versehen werden, verbessert sich das
Erscheinungsbild erheblich. Die Firma LIDL beabsichtig deshalb nicht,
künstlerische Maßnahmen an diesem Gebäude vorzusehen.Der Baukörper des
Geschäfts- und Bürogebäudes verfügt über zahlreiche Öffnungen
(Fensterbänder), so dass auch hier keine größeren zusammenhängen-den Flächen
für eine künstlerische Gestaltung zur Verfügung stehen. Hier handelt es sich
um keinen städtebaulichen Belang, der im Bebauungsplanverfahren zu klären
ist.
Keine Änderung
|
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14.
Bezirksamt Lichtenberg, Abt. Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr, Amt für Umwelt und Natur mit Schreiben
vom 29. Januar 2007
Hinweis
auf die Beratung am 25.1.2007 zwischen BzStR StadtBauUm, Herrn Geisel, und
dem Vorhabenträger LIDL GmbH& Co.KG zu den naturschutz-rechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Vertragsgebietes. Es wurde festgelegt, dass
diese Maßnah-men nunmehr im Landschaftspark Herzberge stattfinden sollen. In
diesem Sinne ist der Entwurf zum Durch-führungsvertrag zu ändern.
|
|
Die
Kosten für den erforderlichen Ausgleich wurden nach der
Kostenäquivalentmethode / Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen
im Land Berlin ermittelt. Die bisher erbrachten Planungsleistungen des
Vorhabenträgers für einen anderen Ausgleichsort werden berücksichtigt, so
dass für die noch zu leistenden Maßnahmen ein Betrag von 180.000 €
vereinbart wird, der vom Vorhabenträger an das Land Berlin gezahlt wird.
Änderung Durchführungsvertrag
|
FAZIT
Aus der Beteiligung der
Behörden ergibt sich keine grundsätzliche Veränderung der Zielstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-17 VE. An der Entwicklung des Geländes
zwischen der KGA „Sonnenblume“ und der Rhinstraße nördlich der
Landsberger Alle bis zum Allendorfer Weg als Sonstiges Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt, Büro- und Geschäftsgebäude wird
festgehalten.
Die
Begründung, der Projekt- und die Freiflächenpläne und der Durchführungsvertrag
werden in einzelnen Teilen korrigiert, ergänzt und präzisiert.
Folgende Änderungen,
die sich aus den Hinweisen der Behörden ergeben haben, sind in der weiteren
Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes (Begründungstext und
Durchführungsvertrag) zu berücksichtigen:
Begründung
-
In
der Begründung werden folgende Textstellen korrigiert:
·
zu
Pkt. 3.2.3 geplante Maßnahmen zur Vermeidung / zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen des Plans:
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
außerhalb des Plangebietes:
Die erforderlichen
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nicht im Plangebiet realisiert werden
können, werden auf einer Ersatzfläche außerhalb des Plan-gebietes erbracht.
Maßnahmen zum Ausgleich
und Ersatz sind auf Grundlage des Eingriffsgut-achtens (Stand August 2003)
sowie im Durchführungsvertrag in § 15 Abs. 1 bis 3 (Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
außerhalb des Vertragsgebietes) festgelegt:
Die ursprünglich vorgesehene Fläche am
Altenhofer Dreieck steht nicht mehr zur Verfügung. Deshalb wurden die Kosten
für den erforderlichen Ausgleich nach der Kostenäquivalentmethode / Verfahren
zur Bewertung und Bilanzierung von Ein-griffen im Land Berlin ermittelt. Die
bisher erbrachten Planungsleistungen des Vorhabenträgers für einen anderen
Ausgleichsort werden berücksichtigt, so dass für die noch zu leistenden
Maßnahmen ein Betrag von 180.000 € vereinbart wird.
Der Vorhabenträger überträgt die Kosten in Höhe von
180.000 € entsprechend der Regelung nach § 14 Abs. 6 des Berliner
Naturschutzgesetzes an Berlin. Der Betrag steht für Entsiegelungsmaßnahmen und
Biotopentwicklungsmaßnahmen im Landschaftspark Herzberge zur Verfügung. Die
Planungs- und Bauleistungen für diese Maßnahmen werden vom Amt für Umwelt und
Natur erbracht.
Bei Realisierung aller
Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet und der Maßnahmen außerhalb des Plangebiets
(Kostenübernahme für Maßnahmen im Landschafts-park Herzberge durch den
Vorhabenträger) ist der vorhabenbedingte Eingriff im Sinne der
Eingriffsregelung vollständig ausgeglichen (Vollkompensation).
Projekt- und Freiflächenpläne
- Im Projekt- und den Freiflächenplänen wird
die Zufahrt des 3,50 m breiten befahrbaren Weges von der Rhinstraße
trapezförmig gemäß AV Geh- und Radwege ausgebildet.
Durchführungsvertrag
-
Folgende
Belange werden im Durchführungsvertrag berücksichtigt:
·
Korrektur
nach den Regelungen VOB hinsichtlich der Frist für Mängelansprüche;
·
Benennung
der Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes;
·
§
10 Abs. 5: Die Mängelansprüche richten sich nach den Regeln der VOB. Die Frist
für die Mängelansprüche wird nicht auf zwei, sondern auf fünf Jahre
festgesetzt.
·
§
15 Abs. 1 bis 3 werden folgendermaßen geändert:
(1) Die
Eingriffe in Natur und Landschaft können nicht vollständig im Vertragsgebiet
ausgeglichen werden. Die Kosten für den erforderlichen Ausgleich wurden nach
der Kostenäquivalentmethode / Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von
Eingriffen im Land Berlin ermittelt. Die bisher erbrachten Planungsleistungen
des Vorhabenträgers für einen anderen Ausgleichsort werden berücksichtigt, so
dass für die noch zu leistenden Maßnahmen ein Betrag von 180.000 €
vereinbart wird.
(2) Der
Vorhabenträger überträgt die Kosten in Höhe von 180.000 € entsprechend
der Regelung nach § 14 Abs. 6 des Berliner Naturschutzgesetzes an Berlin. Der
Betrag steht für Entsiegelungsmaßnahmen und Biotopentwicklungsmaßnahmen im
Landschaftspark Herzberge zur Verfügung. Die Planungs- und Bauleistungen für
diese Maßnahmen werden vom Amt für Umwelt und Natur erbracht.
(3) Der
Betrag wird vom Vorhabenträger spätestens 4 Wochen nach Unterzeichnung dieses
Vertrages und vor Erteilung der Baugenehmigung an
die Bezirkskasse Lichtenberg auf das Konto 8182890000 bei der Berliner Bank AG,
Bankleitzahl 100 200 00 überwiesen.