Drucksache - DS/0258/VI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-27
Arbeitstitel: südlich Gärtnerstraße
Verfahrensstand: Teilung des Geltungsbereiches
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
26.04.2007 
7. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   Den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-27 in die Geltungsbereiche XXII-27a und XXII-27b zu teilen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XXII-27a umfasst das Gelände zwischen Gärtnerstraße, Ferdinand-Schultze-Straße, Trasse der Niederbarnimer Eisenbahn, Bahnhofstraße und Große-Leege-Straße, ausgenommen die Grundstücke Große-Leege-Straße 107-109 und Gärtnerstraße 8-11 und 14 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XXII-27b umfasst die Grundstücke Große-Leege-Straße 107-109 und Gärtnerstraße 8-11 und 14 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen.

  

Anlage 1:  räumlicher Geltungsbereich

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses zu a) das Amt für Planen und Vermessen zu beauftragen.

 

Anlage 2:      Begründung zur Teilung des Geltungsbereiches

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

____________________________                    _____________________________________

Emmrich                                                             Geisel

Bezirksbürgermeisterin                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr

                                                                           

 

 


                                                                                                                                 Anlage 1

 

Räumliche Geltungsbereiche

der Bebauungspläne XXII-27a und XXII-27b

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen

 

 

 

                                                                                                                               Maßstab 1:5000

 

 

 

Ziele der Bebauungspläne

 

B-Plan XXII-27a         Festsetzung eines Gewerbegebietes, Gemeinbedarf

Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes erforderlich, da für die bisher geplanten öffentlichen Grünanlagen und Verkehrsflächen kein Bedarf mehr besteht und die bisherigen Mischgebietsflächen an der Gärtnerstraße nicht im Einklang mit den Planungszielen des EpB sind.

B-Plan XXII-27b         Festsetzung eines Mischgebietes, Blockrandbebauung

 

                                                                                                                                                                Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan XXII-27 wurde am 27.02.1996 mit BA-Vorlage Nr. 19/III gefasst und im Amtsblatt für Berlin Nr. 16 vom 22.03.1996 veröffentlicht. Eine Änderung des Geltungsbereiches wurde mit BA-Vorlage Nr. 1131/IV-H am 07.11.2000 beschlossen und im Amtsblatt für Berlin Nr. 55 vom 24.11.2000 veröffentlicht.

Planungsziel des Bebauungsplanes XXII-27 ist die Sicherung von Gewerbegebieten, Mischgebieten, öffentlicher Grünflächen, Gemeinbedarfsflächen und Verkehrsflächen. Stand des Verfahrens – die TÖB - Beteiligung wurde durchgeführt, aufgrund der Neufassung des BauGB 2004 ist die erneute Behördenbeteiligung erforderlich. Seit 2000 ruht das Bebauungsplanverfahren.

 

Der überwiegende Teil des Geltungsbereiches des B-Planes XXII-27 ist Bestandteil des 2004 vom Senat überarbeiteten Entwicklungskonzeptes für den produktionsgeprägten Bereich in Berlin (EpB ).

Das bisherige Planungsziel der Sicherung einer Mischgebietsnutzung an der Gärtnerstraße steht im Widerspruch zu diesem Entwicklungskonzept und soll nicht weiter verfolgt werden. Da weitere Planungsziele des XXII-27 (öffentliche Grünanlagen und Verkehrsflächen) zur Disposition stehen, ist eine Überarbeitung der planungsrechtlichen Zielstellung des B-Planes erforderlich. Dies soll im Geltungsbereich des XXII-27a erfolgen (s. Anlage1).

 

Die Grundstücke Große-Leege-Straße 107-109 und Gärtnerstraße 8-11 und 14 sind nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes für den produktionsgeprägten Bereich in Berlin. Hier soll die bisherige Zielsetzung der Sicherung eines Mischgebietes aufrechterhalten werden. Da diese Grundstücke derzeit einem starken Vermarktungsdruck einzelner Investoren für eine ausschließlich gewerbliche Nutzung unterliegen, sollen zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens diese Grundstücke aus dem Geltungsbereich des B-Planes XXII-27 herausgelöst und durch Festsetzung eines Mischgebietes und einer Bauzone zur Durchsetzung einer Blockrandbebauung planungsrechtlich gesichert werden (s. Anlage 1 Geltungsbereich für den B-Plan XXII-27b). 

 

Für die Grundstücke Große-Leege-Straße 107-109/ Gärtnerstraße 8-11 liegt uns ein Vorbescheidsantrag für einen Supermarkt vor. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig, widerspricht jedoch dem o.g. Planungsziel.

 

Zur Sicherung des Planungsziels – Mischgebiet, Blockrandbebauung – soll das beantragte Vorhaben gemäß § 15 Abs. 1 BauGB zurückgestellt werden.

 

Der Erlass einer Veränderungssperre wird erforderlich, weil die Festsetzung des B-Planes bis zum Ablauf der Zurückstellung nicht möglich ist.

 

 

 
 

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